DJ DGAP-HV: PETROTEC AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.06.2010 in Borken mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung PETROTEC AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.06.2010 in Borken mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 30.04.2010 15:35 Petrotec AG Borken WKN PET111 ISIN DE000PET1111 Einladung zur Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur Hauptversammlung ein, die am Dienstag, den 8. Juni 2010 um 11.00 Uhr und - falls erforderlich - am Mittwoch, den 9. Juni 2010 in der Stadthalle Vennehof, Vennehof 1, 46325 Borken stattfinden wird. Während der Hauptversammlung am 8. Juni 2010 wird bekannt gegeben, ob der vorsorglich eingeplante zweite Tag (9. Juni 2010) benötigt wird. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2009 mit dem Bericht des Aufsichtsrats der PETROTEC AG für das Geschäftsjahr 2009 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 HGB im Lagebericht Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen die vorstehenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der Petrotec AG, Fürst-zu-Salm-Salm Str. 18 in 46325 Borken, sowie während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und können im Internet unter http://irpages2.equitystory.com/cgi-bin/show.ssp?id=3&companyName=petrotec&language=German eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär kostenfrei und unverzüglich eine Kopie dieser Unterlagen. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rölfs WP Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2010 zu wählen. 5. Weiteres Vorgehen bezüglich der Sonderprüfung In der Hauptversammlung vom 23. Juni 2009 wurde zum Sonderprüfer die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Klingelhöferstraße 18 in 10785 Berlin bestellt. Gegenstand der Sonderprüfung war die Prüfung, ob die Mitglieder des Vorstands der Petrotec AG im Zeitraum 1. Januar 2008 bis zum 1. Dezember 2008 ihre gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit der Entwicklung der finanziellen Situation der Petrotec AG ordnungsgemäß erfüllt haben. Der Sonderprüfer sollte dabei insbesondere zu folgenden Fragen Stellung nehmen: a) Von welchem Zeitpunkt an befand sich die Petrotec AG in einer ernsthaften finanziellen Krise, das heißt in einer gegenüber der Vergangenheit nachhaltig verschlechterten wirtschaftlichen Lage, in der die Petrotec AG selbst nicht über die zur Herstellung der Rentabilität erforderlichen Mittel verfügte? Von welchem Zeitpunkt an bestand die Gefahr, dass die Petrotec AG in eine ernsthafte Krise gerät? b) Von welchem Zeitpunkt an wussten die Mitglieder des Vorstands der Petrotec AG, dass sich die Petrotec AG in einer ernsthaften finanziellen Krise befand bzw. von welchem Zeitpunkt an hätten die Mitglieder des Vorstands bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters von einer ernsthaften finanziellen Krise wissen können? Von welchem Zeitpunkt an wussten die Mitglieder des Vorstands der Petrotec AG, dass eine ernsthafte finanzielle Krise bevorstand bzw. von welchem Zeitpunkt an hätten die Mitglieder des Vorstands bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters dies wissen können? c) Wann und in welchem Umfang hat der Vorstand der Petrotec AG die Mitglieder des Aufsichtsrats darüber informiert, dass sich die Petrotec AG in einer ernsthaften finanziellen Krise befand bzw. dass eine ernsthafte finanzielle Krise bevorstand? d) Waren die vom Vorstand der Petrotec AG in den Ad-hoc- und Pressemeldungen, Quartals- und Geschäftsberichten, Präsentationen, Konferenzen und sonstigen Veröffentlichungen gemachten Aussagen zur wirtschaftlichen Lage der Petrotec AG objektiv richtig und nicht irreführend? Wenn nein, wussten die Mitglieder des Vorstands der Petrotec AG zum Zeitpunkt der betreffenden Veröffentlichung, dass die gemachten Aussagen unrichtig oder irreführend waren oder hätten sie dies bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters wissen können? e) Hat der Vorstand die Informationen, dass sich die Petrotec AG in einer ernsthaften finanziellen Krise befindet, als Insiderinformation i.S.v. § 13 WphG angesehen? Hat der Vorstand beschlossen, die Veröffentlichung dieser Information im Wege einer Ad-hoc-Meldung aufzuschieben? Wenn ja, wann und aus welchen Gründen? Hat der Vorstand Mitglieder des Aufsichtsrats über den Aufschub der Veröffentlichung und dessen Gründe informiert? f) Welche Maßnahmen haben die Mitglieder des Vorstands der Petrotec AG zur Überwindung der finanziellen Krise getroffen? Waren diese Maßnahmen objektiv und aus Sicht des Vorstandes der Petrotec AG ausreichend und Erfolg versprechend zur Überwindung der finanziellen Krise? g) War die Petrotec AG zu irgendeinem Zeitpunkt im Zeitraum 1. Januar 2008 bis zum 1. Dezember 2008 überschuldet oder zahlungsunfähig? Wenn ja, wussten die Mitglieder des Vorstands der Petrotec AG von der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit oder hätten sie davon bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters wissen können? Das ursprüngliche Budget sah vor, dass im Rahmen der Sonderprüfung mit Kosten in Höhe von TEUR 80 zu rechnen sei. In Zusammenhang mit der Sonderprüfung sind bis zum Tag der Hauptversammlung allerdings bereits Kosten in Höhe von ca. TEUR 200 netto zuzüglich Auslagen aufgelaufen. Sollte die Sonderprüfung über den Tag der Hauptversammlung hinaus gehen, so sind aus heutiger Sicht mit weiteren Kosten in Höhe von mindestens TEUR 150 zu rechnen. Eine Zusammenfassung der vorläufigen Ergebnisse des Sonderprüfers wird auf der Hauptversammlung präsentiert. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Sonderprüfung zu beenden, da nicht zu erwarten ist, dass die Sonderprüfung über die bereits jetzt gewonnenen Erkenntnisse hinaus zu weiteren Ergebnissen kommen wird, die eine Pflichtverletzung des Vorstands anzeigt. 6. Beschlussfassung über die Anpassung der Bezüge des Aufsichtsratsvorsitzenden Die Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden soll dem geänderten Geschäftsumfang und der gestiegenen Verantwortung angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 12 (2) der Satzung (Vergütung) wie folgt zu ändern und neu zu fassen: Die Vergütung beträgt für den Vorsitzenden das Dreifache und für seinen Stellvertreter das Eineinhalbfache der Vergütung gem. Absatz 1. Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf (24.00 Uhr) des 1. Juni 2010 bei der Gesellschaft unter der Adresse PETROTEC AG c/o PR IM TURM HV-Service AG Römerstraße 72-74 68259 Mannheim Fax: 0621 / 71 77 213 E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de angemeldet haben. Die Anmeldung hat in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Die Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 30, 2010 09:35 ET (13:35 GMT)