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press1.de/Sky Deutschland: Fatale Lücken im Jugendschutz / Einstweilige Verfügung erlassen

DJ press1.de/Sky Deutschland: Fatale Lücken im Jugendschutz / Einstweilige Verfügung erlassen


Sky Deutschland: Fatale Lücken im Jugendschutz / Einstweilige Verfügung
erlassen

(press1) - 10. Mai 2010 - LG Duisburg erlässt einstweilige Verfügung gegen
Pay-TV-Sender - Blamage für die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)

Die Mainzer Resisto IT GmbH hat gegen den Pay-TV-Sender Sky Deutschland
beim LG Duisburg eine einstweilige Verfügung erwirkt.
Das Landgericht untersagte dem Privatsender, im Rundfunk und in Telemedien
Filme zu verbreiten oder zugänglich zu machen, die mit "FSK 16" bzw. "FSK
18" gekennzeichnet sind, ohne dabei die Bestimmungen des
Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) einzuhalten.
Hintergrund der Gerichtsentscheidung ist, dass Minderjährige ohne
nennenswerte Schwierigkeiten die angeblich "sichere" Jugendschutz-PIN von
Sky Deutschland binnen Sekunden selbst berechnen können. Entsprechende
Anleitungen finden sich im Internet. Mit Hilfe der Jugendschutz-PIN können
Kinder auf Sky dann Filme "ab 16" und "ab 18" sehen - zur besten Sendezeit
tagsüber und ab 20 Uhr.

Besonders pikant an dem Fall: Obwohl die Vorwürfe gegen Sky Deutschland

schon seit Wochen im Raum stehen, haben weder die für die Überwachung von
Jugendschutz-Verstößen nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
zuständige Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) noch die für Sky direkt
zuständigen Aufsichtsbehörden offenbar nichts gegen den Sender
unternommen. Stattdessen heißt es auf der Webseite der KJM, dass zu den
technischen Mitteln, die ein Internetanbieter oder Fernsehveranstalter für
den Jugendschutz einsetzen könne, auch die Jugendschutzvorsperre von Sky
Deutschland zähle, "bei der zur Freischaltung erst ein spezieller
Jugendschutz-PIN eingegeben werden muss". Sky Deutschland selbst wirbt auf
seiner Webseite mit den Worten: "Die hohe Akzeptanz und gute
Handhabbarkeit der Vorsperre, wie sie Sky einsetzt, wurde in der Studie
"Praxistest II" der Landesmedienanstalten bestätigt."

Resisto-Geschäftsführer Tobias Huch erklärte in Mainz: "Die Angelegenheit
legt die Inkompetenz der KJM in Jugendschutzfragen offen. Einerseits
vertritt diese verfassungswidrige Mischbehörde im Jugendschutz
einzigartige Extrempositionen, beispielsweise bei der Bewertung von
Altersverifikationssystemen und Jugendschutzprogrammen. Andererseits
reagiert sie bei groben Jugendschutzverstößen bekannter Anbieter nicht
oder zu spät und hebt auf ihrer Webseite untaugliche Systeme sogar
besonders hervor. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in der aktuellen
Form bewirkt rein gar nichts. Wohl auch deshalb sind auf der Webseite
http://www.Zensur-in.de schon über 34.000 Einzelpetitionen gegen die
Novellierung des Staatsvertrag erstellt und an Länderparlamente verschickt
worden. Staatliche Jugendschutzinstitutionen in Deutschland sollten sich
insgesamt einem "Praxistest" unterziehen. Nicht möglichst radikale und
realitätsferne, sondern pragmatische Lösungen sind gefragt, die auch im EU-
Ausland auf Akzeptanz stoßen. Überflüssige Planstellen sollten im
Interesse aller Steuerzahler gestrichen werden."

Pressekontakt:
Tobias Huch, Tel. 06131-69850-51, eMail: mailto:thuch@resisto-it.de

Zu dieser Pressemitteilung stehen ihnen auf
http://www.press1.de/entertainment/db/press1.erodata_1273429331.html
folgende Zusatzmaterialien zum Download zur Verfügung:

* Beschluss LG Duisburg (pdf, 59 KByte)
[Quelle/Bildnachweis: RESISTO IT GmbH]


Dies ist eine Mitteilung von press1.de. Für den Inhalt ist ausschließlich press1.de verantwortlich. Rückfragen zu dieser Originaltext-Meldung richten Sie bitte ausschließlich an das jeweils herausgebende Unternehmen.


(END) Dow Jones Newswires

May 10, 2010 02:00 ET (06:00 GMT)

© 2010 Dow Jones News
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