Die Länder wollen mit einem umfangreichen Paket die Debatte über eine Steuervereinfachung vorantreiben. Sie schlagen unter anderem einfachere Regeln bei der Pendlerpauschale, den Kinderbetreuungskosten, bei Kindergeld und -freibetrag vor sowie bei Pauschbeträgen für Behinderte, der Ehegatten-Besteuerung und bei der Erbschaftsteuer für Firmennachfolger. Der Katalog mit 13 "kurzfristig umsetzbaren" Maßnahmen soll auf der Finanzminister-Konferenz an diesem Donnerstag in Dresden beschlossen werden.
In der Beschlussvorlage, die der Deutschen Presse-Agentur dpa am Mittwoch vorlag, wird Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) aufgefordert, kurzfristig einen Gesetzentwurf für eine "nachhaltige Steuervereinfachung" auf den Weg zu bringen. Mit Blick auf die angespannte Lage in den Staatskassen wird zudem die Erwartung geäußert, "dass sich dieser Gesetzentwurf insgesamt möglichst aufkommensneutral auswirkt". Das heißt, es sollten durch die Schritte in den öffentlichen Haushalten keine Mindereinnahmen entstehen.
Auch die schwarz-gelbe Koalition in Berlin strebt nach der Absage an weitere Milliarden-Steuersenkungen bis 2013 nun zumindest Schritte zur Vereinfachung des Steuerrechts an. Dieses ist vor allem durch seine vielen Ausnahmen und Vergünstigungen für Einzelne kompliziert.
Bei der Entfernungspauschale sollte nach dem Willen der Länder auf die "Günstigerprüfung" verzichtet werden. Die Vergleichsrechnung zwischen Entfernungspauschale und tatsächlichen Kosten - tageweise und nach Streckenabschnitten getrennt - würde demnach wegfallen.
Als einzige Sonderregelung sollte der Höchstbetrag von 4500 Euro beibehalten werden. Diese Summe darf bereits heute nur bei Benutzung eines eigenen Pkw überschritten werden. Möglich wäre auch ein jährliches Wahlrecht in der Steuererklärung: Zwischen Einzelabrechnung der Kosten für öffentliche Verkehrsmittel ohne Höchstbetrag oder der Entfernungspauschale mit Höchstbetrag.
Vereinfachungen werden auch bei den Kosten für Kinderbetreuung vorgeschlagen. Hier könnte auf persönliche Anspruchvoraussetzungen bei den Eltern wie Erwerbstätigkeit, Krankheit, Behinderung oder anderes verzichtet werden. Die Unterscheidung ist aufwändig und füllt ein ganzes Blatt der dreiseitigen "Anlage Kind", hat aber praktisch keine steuerliche Bedeutung oder Auswirkung auf die Entlastungshöhe.
Kindergeld und Kinderfreibetrag könnten aus Sicht der Länder auch für volljährige Kinder in der Schul- oder Berufsbildung gewährt werden - unabhängig von der Höhe eigener Einkünfte und Bezüge. Bisher entfallen Kindergeld und -freibetrag ab 8004 Euro Eigeneinkünften eines Kindes. Das macht die Gewährung und detaillierte Erfassung kompliziert. Untersuchungen zufolge überschreitet nur etwa ein Prozent der volljährigen Kinder diese Einkunftsgrenze.
Ehegatten können derzeit zwischen Zusammenveranlagung, der getrennten Veranlagung und - im Jahr der Heirat - der besonderen Veranlagung wählen und ihre Wahl auch nachträglich ändern. Dies führt oft zu Problemen. Künftig sollten Ehegatten zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung wählen können. Das Ehegattensplitting soll ebenso erhalten bleiben wie die Möglichkeit, sich als Einzelpersonen besteuern zu lassen. Die steueroptimierende Verteilungsmöglichkeit für bestimmte Kosten bei der getrennten Veranlagung soll entfallen.
Die Länder schlagen zudem höhere Pauschbeträge für behinderte Menschen vor. Diese sollten alle krankheits- und behinderungs- bedingten Kosten abgelten. Um eine Schlechterstellung von Behinderten mit hohen Krankheits-, Pflege- und Fahrtkosten zu vermeiden, ist der einheitliche Einzelnachweis der Aufwendungen alternativ möglich./sl/DP/bgf
AXC0119 2010-05-19/13:40