Dyesol Limited: Dyesols Global Chief Executive Officer - Einzelheiten der Ernennung
Dyesol Limited / Sonstiges/Sonstiges
05.07.2010 08:17
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Laut Mitteilung an die australische Wertpapierbörse ASX vom 9. Juni 2010 wurde Herr Clemens Betzel zum neuen Chief Executive Officer mit Verantwortung für den weltweiten Betrieb des Dyesol-Konzerns ernannt. Herr Betzel nahm seine Arbeit in dieser neuen Rolle am 1. Juli auf und wird Australien in den kommenden Tagen besuchen, um enge Kontakte zu Aktionären und Mitarbeitern zu knüpfen.
Herr Betzel wird für die Implementierung des dreijährigen strategischen Rahmenplans für das geschäftliche Wachstum des Unternehmens verantwortlich zeichnen, und dabei auf seine Kommerzialisierungserfahrung und seine umfangreichen weltweiten Netzwerke zurückgreifen.
Gemäß Zulassungsvorschrift 3.1 der ASX legt der Vorstand von Dyesol Limited die folgenden Einzelheiten hinsichtlich des mit Herrn Betzel geschlossenen Arbeitsvertrages (der Vertrag) offen.
Herr Betzel, Chief Executive Officer, hat mit dem Unternehmen einen Arbeitsvertrag mit Wirkung vom 1. Juli 2010 geschlossen. Der Vertrag detailliert die von Herrn Betzel in seiner Funktion als Chief Executive Officer von Dyesol Limited zu erfüllenden Pflichten und Obliegenheiten.
Die im Rahmen des Vertrages an Herrn Betzel zu zahlenden Bezüge bestehen aus einem jährlichen Festgehalt in Höhe von 300.000 Dollar sowie festgesetzten zusätzlichen Leistungen in Form von Beiträgen an die australischen Pensionskasse und medizinischer Absicherung.
Herr Betzel erhält einen Antrittsbonus von 200.000 Aktien, der von Ausübungsbedingungen abhängig ist.
Darüber hinaus kann sich Herr Betzel für eine Leistungsprämie von minimal 200.000 und maximal 600.000 Aktien pro Jahr unter der Voraussetzung qualifizieren, dass ein vereinbarter Satz zentraler Leistungsindikatoren erreicht wird.
Der Vertrag kann vom Unternehmen mittels schriftlicher 12-monatiger Kündigung beendet werden. In diesem Fall werden alle noch nicht gezahlten Bezüge und Leistungen, die bis einschließlich Kündigungsdatum aufgelaufen sind, sowie das feste Jahresgehalt, das ihm bei Nichtkündigung für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Datum der Kündigung zu zahlen gewesen wäre, fällig. Herr Betzel kann den Vertrag mittels schriftlicher 6-monatiger Kündigung aufheben. Ansonsten kann der Vertrag vom Unternehmen im Falle irgendeines Fehlverhaltens seitens Herrn Betzels gekündigt werden.
Darüber hinaus enthält der Vertrag Klauseln, die einen normalen Bestandteil der Arbeitsverträge bei Dyesol bilden; dazu gehören Bestimmungen bezüglich Urlaub, Schweigepflicht, Wettbewerbsverbot, Verhaltenskodex und sonstiger allgemeiner Themen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie von Viv Hardy bei Callidus PR unter +61 (0)2 9283 4113 oder unter Rufnummer +61 (0)411 208 951. In Europa wenden Sie sich bitte an Eva Reuter, Investor Relations, Dyesol Europe, unter der Rufnummer +49 (0)177 605 88 04.
Hinweis an die Herausgeber Die Technologie - FARBSTOFFSOLARZELLEN Die DSC-Technologie lässt sich am besten als 'künstliche Photosynthese' beschreiben, bei der ein Elektrolyt, eine Schicht Titandioxid (ein in weißer Farbe und Zahnpasta verwendetes Pigment) und ein auf Trägermaterialien aus Glas, Metal oder Polymeren aufgebrachter Rutheniumfarbstoff, zur Anwendung kommen. Durch Lichteinfall in den Farbstoff werden Elektronen angeregt, die vom Titandioxid absorbiert werden. Dabei entsteht ein elektrischer Stromkreislauf, der um ein Vielfaches stärker ist als der, der sich bei der natürlichen Photosynthese in Pflanzen ergibt. Im Vergleich zu herkömmlicher photovoltaischer Technik auf Siliziumbasis sind bei Dyesols Technologie die durch die Herstellung entstehenden Kosten und die graue Energie niedriger, und selbst bei normalen Lichtverhältnissen wird Elektrizität effizienter produziert. Außerdem kann sie durch das Auswechseln konventioneller Verglasung oder Metallbleche direkt in Gebäude integriert werden, anstatt Dachflächen oder zusätzliche Grundstücksareale erforderlich zu machen.
Das Unternehmen - DYESOL Limited Dyesol hat seinen Sitz in Queanbeyan in NSW (in der Nähe von Canberra) und ist seit August 2005 an der australischen Wertpapierbörse notiert (ASX-Code 'DYE'). Dyesol produziert und liefert ein aus Zubehör, Chemikalien, Materialien, Einzelteilen und dazugehörigen Dienstleistungen bestehendes Sortiment an Farbstoffsolarzellen-Produkten an Wissenschaftler und Hersteller von DSC. Das Unternehmen spielt eine führende Rolle dabei, diese Solartechnik der dritten Generation aus dem Labor und an die Öffentlichkeit zu bringen.
Weitere Einzelheiten zum Unternehmen und der Technologie finden Sie unter http://www.dyesol.com
Weitere Auskünfte erhalten Sie von Viv Hardy bei Callidus PR unter +61 (0)2 9283 4113 oder unter Rufnummer +61 (0)411 208 951. In Europa wenden Sie sich bitte an Eva Reuter, Investor Relations, Dyesol Europe, unter der Rufnummer +49 (0)177 605 88 04.
05.07.2010 08:17 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
ISIN AU000000DYE9
AXC0021 2010-07-05/08:17