München (ots) -
- Ein ausschließlich staatliches Glücksspielangebot ist zulässig - Kommerziellen Wettanbietern darf Werbung untersagt werden - Erneuter Rückschlag für die kommerzielle Glücksspielindustrie - Deutscher Lotto- und Totoblock sieht deutschen Verfahren mit Zuversicht entgegen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute das Modell des gemeinwohlorientierten Glücksspielstaatsvertrags gestärkt. Der EuGH hat in zwei Verfahren zur schwedischen Glücksspielregelung entschieden, dass ein ausschließlich staatliches Glücksspielangebot zulässig ist. Ein Werbeverbot für kommerzielle Wettanbieter ist europarechtskonform. Dazu hat der Gerichtshof festgestellt, dass die Mitgliedstaaten kommerzielle Angebote verbieten können, um private Gewinninteressen vom sensiblen Glücksspielbereich fernzuhalten.
"Dies ist ein erneuter Rückschlag für die kommerzielle Glücksspielindustrie und eine nochmalige Bestätigung des gemeinwohlorientierten Staatsvertragsmodells", sagte Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern und Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks. "Wir begrüßen auch die klaren Aussagen des EuGH zum Werbeverbot für kommerzielle Anbieter. Diese dürften den deutschen Behörden bei ihrem Vorgehen gegen illegale Glücksspielwerbung Rückenwind geben", so Horak.
Gegenstand der Verfahren "Sjöberg" (C-447-08) und "Gerdin" (C-448/08) war eine Vorlage eines schwedischen Gerichts beim EuGH. Schwedische Behörden waren gegen die Herausgeber von zwei großen schwedischen Zeitungen vorgegangen, weil diese Werbeanzeigen für in Schweden nicht zugelassene Unternehmen der kommerziellen Glücksspielindustrie (u. a. mit Sitz in Malta) geschaltet hatten. Dabei wurden die Herausgeber in erster Instanz zu Geldstrafen verurteilt.
"Nachdem der EuGH auch mit dem heutigen Urteil seine bisherige Rechtsprechung zum Glücksspiel fortgesetzt hat, sehen wir den dort anhängigen deutschen Verfahren mit Zuversicht entgegen", sagte Erwin Horak.
Originaltext: DLTB - Deutscher Lotto- und Totoblock Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/63298 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_63298.rss2
Pressekontakt: Bernhard Brunner T: 089 286 55 395 M: bernhard.brunner@lotto-bayern.de
- Ein ausschließlich staatliches Glücksspielangebot ist zulässig - Kommerziellen Wettanbietern darf Werbung untersagt werden - Erneuter Rückschlag für die kommerzielle Glücksspielindustrie - Deutscher Lotto- und Totoblock sieht deutschen Verfahren mit Zuversicht entgegen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute das Modell des gemeinwohlorientierten Glücksspielstaatsvertrags gestärkt. Der EuGH hat in zwei Verfahren zur schwedischen Glücksspielregelung entschieden, dass ein ausschließlich staatliches Glücksspielangebot zulässig ist. Ein Werbeverbot für kommerzielle Wettanbieter ist europarechtskonform. Dazu hat der Gerichtshof festgestellt, dass die Mitgliedstaaten kommerzielle Angebote verbieten können, um private Gewinninteressen vom sensiblen Glücksspielbereich fernzuhalten.
"Dies ist ein erneuter Rückschlag für die kommerzielle Glücksspielindustrie und eine nochmalige Bestätigung des gemeinwohlorientierten Staatsvertragsmodells", sagte Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern und Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks. "Wir begrüßen auch die klaren Aussagen des EuGH zum Werbeverbot für kommerzielle Anbieter. Diese dürften den deutschen Behörden bei ihrem Vorgehen gegen illegale Glücksspielwerbung Rückenwind geben", so Horak.
Gegenstand der Verfahren "Sjöberg" (C-447-08) und "Gerdin" (C-448/08) war eine Vorlage eines schwedischen Gerichts beim EuGH. Schwedische Behörden waren gegen die Herausgeber von zwei großen schwedischen Zeitungen vorgegangen, weil diese Werbeanzeigen für in Schweden nicht zugelassene Unternehmen der kommerziellen Glücksspielindustrie (u. a. mit Sitz in Malta) geschaltet hatten. Dabei wurden die Herausgeber in erster Instanz zu Geldstrafen verurteilt.
"Nachdem der EuGH auch mit dem heutigen Urteil seine bisherige Rechtsprechung zum Glücksspiel fortgesetzt hat, sehen wir den dort anhängigen deutschen Verfahren mit Zuversicht entgegen", sagte Erwin Horak.
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