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DGAP-HV: afendis payment AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: afendis payment AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.08.2010 in Hotel Eurostars Grand Central, Arnulfstrasse 35, 80636 München (Deutschland) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung afendis payment AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.08.2010 in Hotel Eurostars Grand Central, Arnulfstrasse 35, 80636 München (Deutschland) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 23.07.2010 / 15:28 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   afendis payment AG 
   München 
 
 
   EINLADUNG 
   ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 
 
 
 
   AFENDIS PAYMENT AG 
   MARSSTRASSE 26 
   80335 MÜNCHEN 
 
   WERTPAPIER-KENNNUMMER: 794 871 
   ISIN: DE0007948713 
 
   Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der 
   am Montag den 30. August 2010, um 14.00 Uhr 
   im Hotel Eurostars Grand Central, Arnulfstrasse 35, 
   80636 München (Raum Rainbow II), stattfindenden ordentlichen 
   Hauptversammlung. 
 
     1.    Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse und 
           des Berichts des Aufsichtsrates für folgende Geschäftsjahre 
 
 
       a)    Geschäftsjahr 2006 (01.12.2006-30.11.2007) 
 
 
       b)    Geschäftsjahr 2007 (01.12.2007-31.12.2007) 
 
 
       c)    Geschäftsjahr 2008 (01.01.2008-31.12.2008) 
 
 
       d)    Geschäftsjahr 2009 (01.01.2009-31.12.2009) 
 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Das Geschäftsjahr 2009 schloss mit einem Bilanzgewinn in Höhe 
           von EUR 161.607,50. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für 
           neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2006 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2006 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2007 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2008 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2009 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2006 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2006 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     8.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2007 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     9.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2008 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     10.   Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2009 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     11.   Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RP Richter GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München, zum 
           Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen. 
 
 
     12.   Beschlussfassung über die Sitzverlegung der 
           Gesellschaft 
 
 
           Der Sitz der Gesellschaft soll nach Pullach verlegt werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
           Der Wortlaut des § 1 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
           'Der Sitz der Gesellschaft ist Pullach.' 
 
 
     13.   Beschlussfassung über die Satzungsanpassung an das 
           Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des 
           Anfechtungsrechts (UMAG) 
 
 
           Das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des 
           Anfechtungsrechts (UMAG) sieht erweiterte Kompetenzen des 
           Versammlungsleiters zur Begrenzung der Rede- und Fragezeiten 
           der Aktionäre im Interesse einer zügig durchgeführten 
           Hauptversammlung vor. Um dem Rechnung zu tragen, soll § 13 
           Abs. 2 der Satzung angepasst werden. Dabei soll zugleich 
           klargestellt werden, dass der Versammlungsleiter sachlich 
           zusammengehörige Beschlussgegenstände zu einem 
           Abstimmungspunkt zusammenfassen kann. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
           § 17 Abs. 1 wird um folgende Sätze 3 bis 6 ergänzt: 
 
 
           'Der Versammlungsleiter bestimmt die Reihenfolge der Redner 
           und der Behandlung der Tagesordnungspunkte. Er kann, soweit 
           gesetzlich zulässig, angemessene Beschränkungen der Redezeit, 
           der Fragezeit oder der zusammengenommenen Rede- und Fragezeit 
           für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne 
           Gegenstände der Tagesordnung und für einzelne Redner zu Beginn 
           oder während des Verlaufs der Hauptversammlung festlegen 
           sowie, soweit dies für eine ordnungsgemäße Durchführung der 
           Hauptversammlung erforderlich ist, den Schluss der Debatte 
           anordnen. Der Versammlungsleiter bestimmt darüber hinaus das 
           Abstimmungsverfahren und kann, soweit gesetzlich zulässig, 
           eine von der Einladung abweichende Reihenfolge der 
           Abstimmungsgegenstände bestimmen und/oder über die 
           Zusammenfassung von einem Abstimmungspunkt entscheiden.' 
 
 
     14.   Beschlussfassung über Anpassungen der Satzung an 
           das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) 
 
 
           Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie vom 30. 
           Juli 2009 (ARUG) hat u.a. zu Änderungen der aktienrechtlichen 
           Fristen für die Anmeldung zur Hauptversammlung und zu 
           Änderungen bei der Erteilung von Stimmrechtsvollmachten 
           geführt. Die Satzung soll daher entsprechend angepasst werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
       a)    § 18 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu 
             gefasst: 
 
 
             'Für die Einberufung der Hauptversammlung gilt die 
             gesetzliche Frist.' 
 
 
       b)    § 18 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu 
             gefasst: 
 
 
             'Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
             Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
             sich innerhalb der gesetzlichen Frist in Textform (§ 126b 
             BGB) in deutscher Sprache bei der Gesellschaft oder einem in 
             der Einberufung genannten Dritten unter den dort 
             mitgeteilten Anschriften angemeldet haben. 
 
 
             Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur 
             Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
             Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist eine Textform (§ 126b 
             BGB) in deutscher Sprache durch das depotführende Institut 
             erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz innerhalb der 
             gesetzlichen Frist an die Gesellschaft oder einen in der 
             Einberufung genannten Dritten unter den dort mitgeteilten 
             Anschriften zu übermitteln.' 
 
 
       c)    § 18 der Satzung wird um folgenden Abs. 3 
             ergänzt: 
 
 
             'Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt 
             werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
             Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
             bedürfen der Textform. Die Einzelheiten für die Erteilung 
             der Vollmacht, ihren Widerruf und ihren Nachweis gegenüber 
             der Gesellschaft werden mit der Einberufung bekannt gemacht, 
             in der auch eine Abweichung vom Textformerfordernis bestimmt 
             werden kann. § 135 Aktiengesetz bleibt unberührt.' 
 
 
 
   Unterlagen 
 
   Folgende Unterlagen liegen ab Einberufung in den Geschäftsräumen am 
   Sitz der Gesellschaft (Marsstraße 26, 80335 München) zu den üblichen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 23, 2010 09:28 ET (13:28 GMT)

DJ DGAP-HV: afendis payment AG: Bekanntmachung der -2-

Geschäftszeiten zur Einsichtnahme aus. a) Festgestellter Jahresabschluss und Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006 b) Festgestellter Jahresabschluss und Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 c) Festgestellter Jahresabschluss und Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 d) Festgestellter Jahresabschluss und Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift erteilt. Die Unterlagen liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 440.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben. Für den Nachweis der Berechtigung genügt eine in Textform in deutscher Sprache erstellte Bescheinigung des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut. Für den Fall, dass die Aktien eines Aktionärs nicht in Girosammelverwahrung befindlich sind, kann der Nachweis des Anteilsbesitzes auch von der Gesellschaft oder von einem Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, also auf den 09. August 2010, 00:00 Uhr (so genannter Nachweisstichtag). Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens zum 23. August 2010, 24.00 Uhr, schriftlich, fernschriftlich oder auf elektronischem Weg unter der folgenden Adresse zugehen: afendis payment AG Hauptversammlung Marsstraße 26 80335 München Fax: 089/2000467 -799 hauptversammlung@afendis-payment.de Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien in ihrer Eigenschaft als Aktionär nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Berechtigungsnachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Bestehen auch an diesem Nachweis Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes erhalten die teilnahmeberechtigten Aktionäre Eintrittskarten, auf denen die Zahl der dem Inhaber zustehenden Stimmen verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung unter entsprechender Vollmachtserteilung auch durch Bevollmächtigte, z. B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvertretung oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder anderen, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt wird, bedarf die Vollmachtserteilung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, das den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte zugesendet wird. Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Bevollmächtigung kann insbesondere dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Erfolgt die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung. Der Nachweis einer (gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten) Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auch vorab per Fax (089/2000467 -799) übermittelt werden. Für die Bevollmächtigung von und Stimmrechtsausübung durch Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen gelten die besonderen Regelungen in § 135 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen ggf. mit diesen abzustimmen. Wir bieten unseren Aktionären, die sich fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erbracht haben, auch in diesem Jahr an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter nach Maßgabe ihrer Weisungen bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen dazu Vollmacht sowie ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu jedem relevanten Tagesordnungspunkt erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Für die Vollmachts- und Weisungserteilung kann das Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden, welches die Aktionäre nach Anmeldung zur Hauptversammlung zusammen mit der Eintrittskarte erhalten. Die Aktionäre werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmacht nebst Weisungen entsprechend ausgefüllt der Gesellschaft bis zum 27. August 2010, 12:00 Uhr, an die unter 'Teilnahme an der Hauptversammlung' genannte Adresse zu übermitteln. Ausführliche Informationen zur Erteilung von Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre nach Anmeldung und Übersendung des Nachweises über ihren Anteilsbesitz zusammen mit der Eintrittskarte. Rechte der Aktionäre, Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (zum Zeitpunkt der Einberufung 22.000 Euro, entsprechend 22.000 Stückaktien), können - unter Nachweis der nach §§ 122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG erforderlichen Haltezeit - verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft unter der nachstehend genannten Adresse spätestens mit Ablauf des 05. August 2010 (24.00 Uhr) zugegangen sein: afendis payment AG - Vorstand, Marsstraße 26 80335 München Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein und sind ausschließlich an die nachstehend genannte Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge können nicht berücksichtigt werden. afendis payment AG - Vorstand, Marsstraße 26 80335 München Fax: 089/2000467 -799

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 23, 2010 09:28 ET (13:28 GMT)

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