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ptx-direkt.de / Loveparade 2010 - Haftung für die Katastrophe

DJ ptx-direkt.de / Loveparade 2010 - Haftung für die Katastrophe

Loveparade 2010 - Haftung für die Katastrophe 
 
Flensburg - Handewitt, 27. Juli 2010 - SkanLaw 
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Nachdem mittlerweile bekannt 
geworden ist, dass die so tragisch endende Loveparade des 
Jahres 2010 in Duisburg bei der französischen 
AXA-Versicherung in Höhe von 7,5 Millionen EUR gegen 
Personen- und Sachschäden versichert worden ist, stellt sich 
nunmehr die Frage, wer eigentlich die strafrechtliche 
Verantwortung zu tragen hat. 
 
Die Verantwortung wird in Nachrichten und Zeitungen hin und 
her geschoben. Klar ist lediglich: Die Staatsanwaltschaft 
ermittelt derweilen wegen Tötung gegen Unbekannt. 
 
Unabhängig von den konkreten Personalien und der 
Verantwortung im Einzelfall, lässt sich zur strafrechtlichen 
Verantwortlichkeit allerdings schon das Folgende ausführen: 
In Betracht kommen hier grundsätzlich zwei Verantwortliche, 
die Stadt Duisburg in der Person des Oberbürgermeisters und 
der übrigen für die Stadt handelnden Personen sowie der 
Veranstalter. 
 
Als Straftatbestände steht neben fahrlässiger 
Körperverletzung auch die fahrlässige Tötung nach § 222 StGB 
im Raum, denn mittlerweile sind 20 Personen ihren 
Verletzungen erlegen. 
 
Ein Problem für die Staatsanwaltschaft wird es zunächst 
sein, zu ermitteln und herauszuarbeiten, ob es sich bei der 
wohl offensichtlich fehlerhaften Planung und Durchführung 
der Veranstaltung um ein strafbares Handeln oder aber 
Unterlassen handelt. 
 
Streitpunkt wird weiterhin die Kausalität, also der 
Zusammenhang der fehlerhaften Planung mit der Verletzung und 
dem Tod der Beteiligten sein. Hier ist die Frage zu 
beantworten, ob sich die spezifischen Gefahren verwirklicht 
haben, die die Stadt und der Veranstalter mit der 
mangelhaften Planung gesetzt haben. 
 
Was nicht von der Hand zu weisen sein wird, ist das 
Vorliegen einer objektiven Sorgfaltspflichtverletzung. Legt 
man die diversen Beschreibungen aus der Presse zugrunde, so 
ist es wohl offensichtlich, dass bei der Planung jegliche 
Sorgfalt außer Acht gelassen wurde, obgleich der 
tatsächliche Geschehensverlauf vorhersehbar war. 
 
Bei der zur Verurteilung notwendigen Feststellung von 
Rechtswidrigkeit und Schuld werden sich wohl keine 
Schwierigkeiten ergeben. 
 
Laut Alexander Busch und Sebastian Baur, Rechtsanwälte von 
der SkanLaw Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wird die 
vollständige Ermittlung des Sachverhalts bis zur Eröffnung 
einer zu erwartenden Hauptverhandlung sicherlich noch eine 
lange Zeit in Anspruch nehmen. 
 
Es bleibt zu hoffen, dass die handelnden Personen letztlich 
zur Verantwortung gezogen werden, damit sich nicht 
bewahrheitet, was ein Unbekannter auf ein Stück Pappe vor 
dem Unglückstunnel geschrieben hat: "Und keiner hat Schuld - 
jeder Vollidiot hätte es besser gewusst." 
 
SkanLaw Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 27.07.2010 
 
Alexander Busch/Sebastian Baur 
 
Kontakt 
 
SkanLaw Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 
 
Alter Kirchenweg 85 
 
D-24983 Flensburg-Handewitt 
 
Fon: +49 (0)4608 90 29 72 00 
 
Fax: +49 (0)4608 90 29 72 99 
 
Mail: sebastian.baur@skanlaw.com 
 
Homepage: www.skanlaw.com 
 
Das ist eine Meldung von ptx-direkt.de. Für den Inhalt ist 
ausschließlich ptx-direkt.de verantwortlich. 
 

(END) Dow Jones Newswires

July 27, 2010 07:05 ET (11:05 GMT)

© 2010 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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