Gera (ots) - Kommentar der Ostthüringer Zeitung (Gera) zum Steuer-Urteil: Erneut erleidet der Steuergesetzgeber eine schwere Schlappe vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Urteil des Zweiten Senats zu Arbeitszimmern fiel zwar knapp, dafür in der Sache aber umso eindeutiger aus: Die Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit, wie sie seit 2007 im Gesetz steht, ist äußerst willkürlich und zielt allein auf höhere Steuereinnahmen ab. Ganz ähnlich hatte Karlsruhe schon argumentiert, als es die mangelhafte Gesetzgebung zur Pendlerpauschale kassierte. Auch hier dominierte Willkür und die pure Lust auf Mehreinnahmen die Gesetzestexte. Ein schlechter Ratgeber, wie das Einschreiten der höchsten Richter jetzt wieder zeigt.
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