Essen (BoerseGo.de) - Erneut ist die Entscheidung über die Annahme des Insolvenzplans für Karstadt vertagt worden. Das Essener Insolvenzgericht hat am Dienstag für die endgültige Festsetzung mit dem 3. September einen neuen Termin verkündet. Es seien noch nicht alle Bedingungen erfüllt, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts.
Wesentliche Bedingung ist die Wirksamkeit des von Investor Nicolas Berggruen unterzeichneten Kaufvertrages. Voraussetzung dafür ist eine endgültige Einigung mit dem Karstadt-Vermieter Highstreet, die bislang noch aussteht. Ohne Einigung ist der Kaufvertrag unwirksam und das Insolvenzgericht kann den Plan nicht annehmen. Dann droht die Zerstückelung.
Wesentliche Bedingung ist die Wirksamkeit des von Investor Nicolas Berggruen unterzeichneten Kaufvertrages. Voraussetzung dafür ist eine endgültige Einigung mit dem Karstadt-Vermieter Highstreet, die bislang noch aussteht. Ohne Einigung ist der Kaufvertrag unwirksam und das Insolvenzgericht kann den Plan nicht annehmen. Dann droht die Zerstückelung.