Laufenburg (ots) - Der Prozess zur Überführung der
Übertragungsnetze von den bisherigen Eigentümern in die Nationale
Netzgesellschaft Swissgrid ist gestartet. Die Netzeigentümer und
Swissgrid wollen gemeinsam die reibungslose und zeitgerechte
Transaktion des Übertragungsnetzes bis spätestens Ende 2012
abschliessen. Zu diesem Zweck haben sie eine Absichtserklärung
unterzeichnet.
Am 1. Januar 2008 trat das neue Stromversorgungsgesetz (StromVG)
in Kraft. Gemäss diesem hatten die bisherigen Eigentümer die Aufgabe,
die Übertragungsnetzbereiche bis 1. Januar 2009 rechtlich von den
übrigen Tätigkeitsbereichen zu entflechten. Das StromVG verlangt von
den Netzeigentümern weiter, dass sie ihre Übertragungsnetzbereiche
bis zum 1. Januar 2013 in die Nationale Netzgesellschaft swissgrid ag
überführen. Sie wird ab diesem Zeitpunkt Eigentümerin des von ihr
seit 2009 betriebenen, rund 6'700 Kilometer langen Schweizer
Übertragungsnetzes.
Swissgrid legt derzeit gemeinsam mit den Netzeigentümern das
Vorgehen fest, damit die vom Gesetz geforderte Überführung
termingerecht, kostengünstig und möglichst reibungslos vollzogen
werden kann. Dies wurde von den Netzeigentümern und Swissgrid in
einer gemeinsamen Absichtserklärung festgehalten. Es handelt sich um
eine ausserordentlich komplexe Transaktion. Während des
Überführungsprozesses muss zudem zu jeder Zeit der einwandfreie
Betrieb des Netzes gewährleistet werden.
Ziel ist es, gestützt auf die Absichtserklärung, eine
Grundsatzvereinbarung zu schliessen. Swissgrid und die Netzeigentümer
arbeiten zurzeit intensiv an einer solchen Vereinbarung, die als
Basis für die Sacheinlageverträge zur Transaktion dienen wird.
Kontakt:
Swissgrid Medienstelle
Telefon +41 58 580 24 00
Fax +41 58 580 24 94
media@swissgrid.ch
Übertragungsnetze von den bisherigen Eigentümern in die Nationale
Netzgesellschaft Swissgrid ist gestartet. Die Netzeigentümer und
Swissgrid wollen gemeinsam die reibungslose und zeitgerechte
Transaktion des Übertragungsnetzes bis spätestens Ende 2012
abschliessen. Zu diesem Zweck haben sie eine Absichtserklärung
unterzeichnet.
Am 1. Januar 2008 trat das neue Stromversorgungsgesetz (StromVG)
in Kraft. Gemäss diesem hatten die bisherigen Eigentümer die Aufgabe,
die Übertragungsnetzbereiche bis 1. Januar 2009 rechtlich von den
übrigen Tätigkeitsbereichen zu entflechten. Das StromVG verlangt von
den Netzeigentümern weiter, dass sie ihre Übertragungsnetzbereiche
bis zum 1. Januar 2013 in die Nationale Netzgesellschaft swissgrid ag
überführen. Sie wird ab diesem Zeitpunkt Eigentümerin des von ihr
seit 2009 betriebenen, rund 6'700 Kilometer langen Schweizer
Übertragungsnetzes.
Swissgrid legt derzeit gemeinsam mit den Netzeigentümern das
Vorgehen fest, damit die vom Gesetz geforderte Überführung
termingerecht, kostengünstig und möglichst reibungslos vollzogen
werden kann. Dies wurde von den Netzeigentümern und Swissgrid in
einer gemeinsamen Absichtserklärung festgehalten. Es handelt sich um
eine ausserordentlich komplexe Transaktion. Während des
Überführungsprozesses muss zudem zu jeder Zeit der einwandfreie
Betrieb des Netzes gewährleistet werden.
Ziel ist es, gestützt auf die Absichtserklärung, eine
Grundsatzvereinbarung zu schliessen. Swissgrid und die Netzeigentümer
arbeiten zurzeit intensiv an einer solchen Vereinbarung, die als
Basis für die Sacheinlageverträge zur Transaktion dienen wird.
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Fax +41 58 580 24 94
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