Vivanco Gruppe AG: Hälftiger Verlust des Grundkapitals Aufsichtsrat stimmt Rekapitalisierungskonzept zu
Vivanco Gruppe AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Kapitalrestrukturierung
13.09.2010 18:01
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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
Hälftiger Verlust des Grundkapitals Aufsichtsrat stimmt Rekapitalisierungskonzept zu
Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft
Trotz eines verbesserten operativen Geschäftsverlaufes in 2010 auf Konzernebene ist bei der Vivanco Gruppe AG nach pflichtgemäßem Ermessen anzunehmen, dass ein hälftiger Verlust des Grundkapitals besteht.
Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat heute einem vom Vorstand der Gesellschaft erstellten Rekapitalisierungskonzept zugestimmt, welches bei vollständiger Umsetzung zu einer Verringerung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft um insgesamt ca. EUR 29,3 Mio. und somit zu einer Stärkung der Eigenkapitalbasis der Gesellschaft führen soll. Die Gesellschaft befindet sich hierüber in andauernden Gesprächen mit ihren Darlehensgebern und mit ihrem Mehrheitsaktionär, LSF Irish Holdings III Limited. Der Mehrheitsgesellschafter hat bereits signalisiert, dass er die Durchführung des vorgeschlagenen Rekapitalisierungskonzepts begrüßt und prinzipiell unterstützen wird, vorbehaltlich einer abschließenden Entscheidung, die von seinem Verwaltungsrat getroffen wird.
Das vorgeschlagene Rekapitalisierungskonzept umfasst u.a. folgende wesentliche Maßnahmen:
(a) eine vereinfachte Kapitalherabsetzung, bei der das Grundkapital von derzeit ca. EUR 3,9 Mio. auf ca. EUR 1,3 Mio. herabgesetzt wird durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 3:1 (d.h. drei bestehende Aktien werden zu einer Aktie zusammengefasst),
(b) eine nachfolgende Sachkapitalerhöhung um ca. EUR 3,9 Mio., in deren Rahmen auf Darlehensforderungen gegen die Gesellschaft im Nennbetrag von insgesamt ca. EUR 29,3 Mio. nebst Ansprüchen aus Verzichtserklärungen mit Besserungsscheinen verzichtet wird. Bei dieser Sachkapitalerhöhung soll lediglich die LSF Irish Holdings III Limited zum Bezug neuer Aktien berechtigt sein (auf Grundlage der derzeitigen Beteiligungsquote von LSF Irish Holdings III Limited entspricht dies einem Bezugsverhältnis von 1:4,5 nach Kapitalherabsetzung),
(c) eine Barkapitalerhöhung um bis zu ca. EUR 1,9 Mio., wobei die neuen Aktien allen Aktionären mit Ausnahme der LSF Irish Holdings III Limited im Verhältnis 1:4,5 (nach Kapitalherabsetzung) zum Bezug angeboten werden sollen.
Durch die vorgeschlagene Rekapitalisierung würde die Gesellschaft mit einer deutlich verbesserten Eigenkapitalquote ausgestattet und ihre Liquidität entlastet werden, indem Zins- und Tilgungszahlungsverpflichtungen entfallen. Der Vorstand verspricht sich ferner eine Verbesserung des Kredit Rankings des Unternehmens und eine somit erleichterte Aufnahme zukünftigen Fremdkapitals. Hierdurch soll die Gesellschaft in die Lage versetzt werden, ihre Marktposition auszubauen.
Neben der abschließenden Entscheidung durch den Verwaltungsrat von LSF Irish Holdings III Limited und der notwendigen vertraglichen Umsetzung erfordert die Durchführung des vorgeschlagenen Rekapitalisierungskonzepts insbesondere einen zustimmenden Hauptversammlungsbeschluss der Gesellschaft sowie die Erteilung einer verbindlichen Auskunft der Finanzbehörden, dass die Rekapitalisierung keine steuerlichen Nachteile auslöst.Der Vorstand wird kurzfristig zu einer Hauptversammlung einladen. Gegenstand dieser Hauptversammlung werden vor allem die Zustimmung zu den im Rahmen des Rekapitalisierungskonzepts vorgesehenen Kapitalmaßnahmen sowie die Anzeige eines Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG durch den Vorstand sein. Die Einladung zur Hauptversammlung wird kurzfristig im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Ahrensburg, den 13.09.2010
Der Vorstand
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AXC0175 2010-09-13/18:02