Die iQ Power AG, Entwickler und Vermarkter von umweltfreundlichen und technologisch führenden Starterbatterien für Kraftfahrzeuge, gibt die detaillierten Ausgestaltungsmodalitäten und Bedingungen der am 13. August angekündigten Wandelschuldverschreibung bekannt. Der Verwaltungsrat der iQ Power AG hat durch die Beschlüsse vom 12. und 27. August sowie vom 10. September 2010 die Rahmenbedingungen der Wandelschuldverschreibung festgelegt. Der Umfang beläuft sich auf insgesamt maximal 6,45 Millionen Euro und ist eingeteilt in drei Tranchen von jeweils maximal bis zu 2,15 Millionen Euro. Die Stückelung der Wandelschuldverschreibung beträgt 500 Euro oder ein Mehrfaches davon und wird nominal ausgegeben. Der Wandlungspreis beträgt 0,108 Euro. Dementsprechend kann eine Wandelobligation von 500 Euro in 4.629 Namenaktien der Gesellschaft mit einem Nominalwert von 0,03 Franken gewandelt werden. Die Wandelschuldverschreibung wird den bestehenden Aktionären mit einem Vorwegzeichnungsrecht angeboten. Bei der angebotenen Stückelung von 500 Euro und einer eingetragenen Aktienanzahl von 383.609.653 ergibt dies in der ersten Tranche (in Höhe von 2,15 Millionen Euro) eine Anzahl von 4.300 Wandelobligationen (2.150.000 geteilt durch 500 Euro). Das bedeutet, dass die Aktionäre für jeweils 89.212 Namenaktien (383.609.653 Aktien geteilt durch 4.300 Wandelobligationen) der Gesellschaft jeweils eine Wandelobligation im Betrag von 500 Euro zum Zeichnungspreis von 500 Euro zeichnen können. Die Zeichnungsfrist für die erste Tranche läuft vom 20. September bis zum 4. Oktober 2010. Massgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären zustehenden Vorwegzeichnungsrechte ist deren Bestand an Namenaktien am 17. September 2010 nach Börsenschluss. Ein börslicher Handel für die Vorwegzeichnungsrechte findet nicht statt. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, eventuelle aufgrund des Vorwegzeichnungsrechtsangebotes nichtbezogene Wandelobligationen zu denselben Bedingungen während der Vorwegzeichnungsfrist interessierten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung anzubieten. Diejenigen Wandelschuldverschreibungsgläubiger, welche bis zum 15. Dezember 2010 sämtliche von ihnen in der ersten Tranche der Wandelschuldverschreibung gezeichneten Wandelobligationen in Namenaktien der Gesellschaft gewandelt haben, können vom 3. Januar 2011 bis zum 17. Januar 2011 mittels dem unter www.iqpower.com abrufbaren Formular Wandelobligationen der zweiten Tranche der Wandelschuldverschreibung von maximal 2,15 Millionen Euro zeichnen, wobei sie in jedem Fall nur Anspruch auf so viele Wandelobligationen haben, wie sie in der ersten Tranche der Wandelschuldverschreibung gezeichnet haben. gezeichnet haben.


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