
Privatanleger offener Immobilienfonds werden besser vor den Folgen eines plötzlichen Rückzugs großer Investoren geschützt. Künftig soll es eine zweijährige Mindesthaltedauer für Großanleger solcher Fonds geben. Das geht aus dem aktuellen Entwurf für das Anlegerschutzgesetz hervor, der an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett in Berlin beschlossen werden soll.
Mit dem Gesetzentwurf sollen zudem feindliche Übernahmen von Unternehmen erschwert werden. Auch soll es künftig besseren Schutz von Privatanlegern bei Falschberatung geben. Die in der Koalition lange strittigen strengeren Regeln für den kaum regulierten "grauen Kapitalmarkt" werden später auf den Weg gebracht. Hier gab es erst kürzlich einen Kompromiss, der im Gesetzentwurf nicht enthalten ist.
Über solche Fonds können sich Anleger mit eher kleinen Beträgen an Immobilien beteiligen. Mit Investitionen in offene Immobilienfonds können sie Anteile an Immobilien und Grundstücken erwerben, die vermietet werden. Großanleger haben offene Immobilienfonds oft als Geldmarktersatz missbraucht und nach kurzer Zeit hohe Summen wieder abgezogen. Steigen viele Anleger aus, geraten Fonds schnell in Nöte. Dies war zuletzt im Jahr 2008 massiv der Fall. Einige Fonds sind teilweise immer noch geschlossen. Dies soll nun verhindert werden.
Denn Großinvestoren wird künftig ein Ausstieg aus einem offenen Immobilienfonds ohne Vorwarnung erschwert - und damit eine Schieflage des Fonds zu Lasten der Kleinanleger. Die jetzigen Regeln fallen aber weniger streng aus, als es ein erster Entwurf vom Frühjahr vorsah. Dieser hätte auch viele Privatanleger getroffen.
Nach dem jetzigen Entwurf können Anleger zwar in den ersten zwei Jahren nach Einzahlung wie bisher täglich Geld aus einem Fonds abziehen. Dies gilt aber nur für maximal 5000 Euro im Monat. Für Beträge darüber gilt eine zweijährige Mindesthaltedauer. Zudem gibt es künftig Haltefristen mit gestaffelten Rücknahmeabschlägen.
Im dritten Jahr müssen Anleger beim Ausstieg einen Abschlag von zehn Prozent des Anteils hinnehmen, im vierten Jahr von fünf Prozent. Auch die Rücknahmeabschläge gelten erst für Beträge von mehr als 5000 Euro. Für Alt- und Kleinanleger ändert sich also nichts. Anstatt eines ursprünglich geplanten zehnprozentigen Bewertungsabschlags sollen Immobilien zudem künftig häufiger bewertet werden.
Die Bundesregierung macht auch ernst mit Sanktionen gegen Finanzdienstleister bei Falschberatung. Die Finanzaufsicht Bafin soll Verstöße gegen eine anlegergerechte Beratung, das Offenlegen von Provisionen besser ahnden können. Berater und Vertriebsmanager sollen bei der Bafin registriert und ihre Qualifikation nachweisen. Bei Verstößen soll Beratern zeitweise der Einsatz untersagt werden.
Erschwert werden soll auch das "heimliche Anschleichen" von Investoren bei der Übernahme von Firmen. Um zu vermeiden, dass weiterhin in intransparenter Weise große Stimmrechtspositionen aufgebaut werden können, sollen Meldepflichten erweitert werden. Auch bisher nicht erfasste Finanzinstrumente sowie Geschäfte mit ähnlicher Wirkung - etwa Wertpapierdarlehen - sollen davon erfasst werden./sl/DP/bgf
AXC0152 2010-09-21/16:46