Experten scheinen sich einig: Bosch strebt bei aleo solar einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag an. Die Frage ist nur, zu welchem Preis?
Ein möglicher Abfindungspreis darf den durchschnittlichen Kurs der letzten drei Monate vor Bekanntmachung der Strukurmaßnahmen nicht unterschreiten. "Entsprechend wird das wohl möglicherweise dann auch eben die Untergrenze bilden. Wir gehen davon aus, dass Bosch da jetzt auch sich nicht zu knausrig zeigen wird. Aber wie gesagt, das ist alles unter dem Vorbehalt, dass das wirklich passieren wird ", so CBS-Analyst Martin Decot im DAF-Interview.
Ein möglicher Abfindungspreis darf den durchschnittlichen Kurs der letzten drei Monate vor Bekanntmachung der Strukurmaßnahmen nicht unterschreiten. "Entsprechend wird das wohl möglicherweise dann auch eben die Untergrenze bilden. Wir gehen davon aus, dass Bosch da jetzt auch sich nicht zu knausrig zeigen wird. Aber wie gesagt, das ist alles unter dem Vorbehalt, dass das wirklich passieren wird ", so CBS-Analyst Martin Decot im DAF-Interview.
Aktuell hält Bosch knapp 70 Prozent an aleo. Für einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bräuchte Bosch eine Stimmrechtsmehrheit von 75 Prozent. "Es wäre sicherlich für Bosch eine vernünftige Option und man kann auch einige Zeichen entsprechend deuten", so Decot. Welche Zeichen der CBS-Analyst hier genau anspricht und wie es vor allem fundamental um den Solar-Modulhersteller aleo solar bestellt ist, erfahren Sie im DAF-Interview.