Leipold & Coll.:LG Berlin verurteilt die EDW zur Zahlung einer Entschädigung in Sachen Phoenix Kapitaldienst GmbH!
Leipold & Coll. / Schlagwort(e): Rechtssache
01.10.2010 09:46
Die Geduld hat sich am Ende im wahrsten Sinne des Wortes doch 'bezahlt' gemacht. Das Landgericht Berlin entschied mit Urteil vom 28. September 2010 zugunsten des geschädigten Anlegers. Der in diesem Verfahren von den Rechtsanwälten Leipold & Coll. vertretene Anleger hatte sich seinerzeit an der Phoenix Kapitaldienst GmbH beteiligt, in der Hoffnung, Früchte davon tragen zu können.
Dass diese Früchte faul waren dürfte ebenso bekannt sein, wie die gesamte Entwicklung der Phoenix Kapitaldienst GmbH, die anstatt ihrem Namen eine Ehre zu erweisen, weniger aus der Asche aufstieg, denn in ihr zu versinken.
Mitgerissen wurde das Kapital von Anlegern, die zunächst auf die geschönten Kontoauszüge vertraut hatten.
Die für solche Fälle eingerichtete Institution der EdW verweigerte dem Kläger gegenüber zunächst sämtliche Entschädigungsansprüche und berief sich zuletzt unter anderem darauf, dass der Kläger, sofern eine komplette Entschädigung überhaupt in Betracht käme, die Abschlussberichte des Insolvenzverwalters abzuwarten habe, da erst dann geklärt sei, ob der Kläger unter Umständen als aussonderungsberechtigter Gläubiger zu gelten habe, was wiederum Auswirkungen auf dessen Entschädigungsanspruch haben könnte.
Diesen Einwand lies das Landgericht ebenso wenig gelten, wie den Rechtfertigungsversuch der EdW, aufgrund der Komplexität der Angelegenheit / Vielzahl von Anlegern der Phoenix Kapitaldienst GmbH, noch mehr Zeit (als gesetzlich vorgesehen) benötigen zu dürfen, um die Ansprüche der Anleger schlussendlich zu prüfen.
Ein weiteres Zuwarten des Anlegers betreffend die Feststellung und Auszahlung seines Entschädigungsanspruches gegenüber der EdW sei nicht mehr zumutbar, so das Landgericht Berlin.
Im Ergebnis erhielt der Kläger nahezu seine gesamte Beteiligungssumme erstattet und ist bis auf geringere finanzielle Einbußen mit einem Schrecken davon gekommen. Ein Schrecken, der nach Auffassung des Landgerichts Berlin etwas zu lange anhielt.
Betroffenen Anlegern kann geraten werden, ihre Unterlagen von einem auf diesem Gebiet spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
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