
Der Bund muss nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg den Bußgeld-Paragraphen aus der Straßenverkehrsordnung streichen. 40 Euro Geldstrafe und einen Punkt kassieren Autofahrer, die im Winter mit Sommerreifen unterwegs sind und von der Polizei gestoppt werden. Begründung: In Paragraph 2 der Straßenverkehrsordnung heißt es: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehört insbesondere eine geeignete Bereifung. . ." Das Oberlandesgericht Oldenburg hält die Passage für gesetzeswidrig. Sie verstoße gegen das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes. In einem Urteil aus dieser Woche kommen die niedersächsischen Richter zu dem Schluss, dass der Paragraph nicht ausreichend genug vorschreibe, unter welchen konkreten Wetterbedingungen welche Reifen zu montieren sind. Die Folge: Autofahrer dürfen nicht länger bestraft werden.
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CDU) muss jetzt die Bußgeldverordnung kassieren, um eine Klagewelle von Autofahrern zu verhindern. "Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtssprechung ist dies nachvollziehbar, könnte jedoch als falsches Signal von Autofahrern aufgefasst werden", sagt Kiels Verkehrsminister Jost de Jager (CDU). Auch Jan-Hendrik Wulff von der Polizeidirektion Lübeck fürchtet, dass der Richterspruch als Freifahrtschein interpretiert werden könnte. "Es gibt bei Eis und Schnee keine Alternative zu Winterreifen", mahnt Wulff. Bei der Konferenz der Verkehrsminister der Länder kommende Woche steht das Winterreifen-Problem ganz oben auf der Tagesordnung.
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