Sky Deutschland AG: Feststellungen der BaFin zum Jahresabschluss und Konzernabschluss 2007 sowie zum Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2008
Sky Deutschland AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Rechtssache
22.11.2010 21:48
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München, 22. November 2010. Im Rahmen einer Prüfung gemäß §§ 37n ff. WpHG stellte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ('BaFin') fest, dass der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2007 und der Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2007 der damaligen Premiere AG (jetzt: 'Sky Deutschland AG') sowie der Halbjahresfinanzbericht zum Stichtag 30. Juni 2008 und der Zwischenlagebericht für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahrs 2008 fehlerhaft seien.
Die BaFin gelangte zu den folgenden Einschätzungen:
* Die Abonnentenzahlen der Gesellschaft seien in den Lageberichten für das Geschäftsjahr 2007 um rd. 623.000 bzw. im Zwischenlagebericht für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahrs 2008 um rd. 611.000 zu hoch ausgewiesen worden.
* Im (Konzern-)Lagebericht für das Geschäftsjahr 2007 wurde nicht über den Umfang der zu entrichtenden Gegenleistung von Premiere für den Erwerb der Bundesliga-Sublizenz von Arena in 2007 bestehend aus Zahlungen in Höhe von EUR 335 Mio. und 16,4 Mio. Aktien informiert.
* Darüber hinaus seien Risiken im Zusammenhang mit dem geplanten Erwerb der Bundesligarechte für die Spielzeiten 2009/2010 bis 2011/2012 im Jahr 2008 nicht ausreichend beurteilt und erläutert worden. Es wäre notwendig gewesen, im (Konzern-)Lagebericht die möglichen Auswirkungen eines Fehlschlags des Rechteerwerbs oder einer Beschränkung der Exklusivität der Bundesligarechte auf die Lage der Gesellschaft darzustellen.
* Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2007 und im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2008 sei der Geschäfts- oder Firmenwert um EUR 248,4 Mio. bzw. EUR 251,9 Mio. zu hoch angesetzt worden. Die Gesellschaft hätte den Erwerb der Sublizenz der Bundesligarechte von der Arena Sport Rechte und Marketing GmbH ('Arena'), einer Tochtergesellschaft der Unitymedia GmbH, und den damit im Zusammenhang stehenden Erwerb bestimmter Vermögensgegenstände, sowie die Übernahme von Verträgen und einigen Angestellten nicht als Unternehmenszusammenschluss im Sinne von IFRS 3.4 verbuchen dürfen.
* Im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2008 sei die Ertragslage um mindestens EUR 10 Mio. zu hoch angegeben worden. Die Gesellschaft hatte 2005 ein Paket von Free- und Pay-TV-Sportübertragungsrechten für die Fußball Weltmeisterschaft 2010 von der FIFA erworben und 2008 einen Teil der Free-TV-Sportübertragungsrechte weiterveräußert. Sky habe die Anschaffungskosten unzutreffend auf die Free- und Pay-TV-Sportübertragungsrechte aufgeteilt, wodurch ein zu niedriger Anteil der Anschaffungskosten den ausgewiesenen Umsatzerlösen als Aufwand zugeordnet worden sei.
* Außerdem sei im Zwischenlagebericht zum 30. Juni 2008 nicht ausreichend auf bestehende Risiken für die Finanzlage des Konzerns wegen einer kurzfristig drohenden Verletzung von Kreditbedingungen (Financial Covenants) in den Finanzierungsverträgen und einer hieraus resultierenden Kündigungsmöglichkeit der kreditgebenden Banken zum 30. September 2008 hingewiesen worden.
Die Feststellungen der BaFin haben derzeit keine unmittelbaren bilanziellen Auswirkungen. Die Sky Deutschland AG hält die Feststellungen der BaFin für unzutreffend und wird die Feststellungen der BaFin gerichtlich überprüfen lassen.
Sollten die Feststellungen der BaFin bestandskräftig werden, würde die Sky Deutschland AG möglicherweise ihre Jahresabschlüsse ab dem Geschäftsjahr 2007 korrigieren. Darüber hinaus könnten Bußgelder verhängt werden und Schadensersatzansprüche von Dritten geltend gemacht werden.
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