DJ Kraftwerksprojekte von E.ON und RWE in den Niederlanden gefährdet
FRANKFURT (Dow Jones)--Die umweltrechtlichen Genehmigungen von drei in den Niederlanden geplanten Kohlekraftwerken stehen auf der Kippe. Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Juliane Kokott ist der Meinung, die von E.ON, von der GDF-Suez-Tochter Electrabel und der RWE-Tochter Essent geplanten Kraftwerke schadeten der niederländischen Luftqualität mehr als nach europäischem Recht erlaubt ist.
Sollte der Europäische Gerichtshof diesem Urteil folgen, was er in der Regel tut, könnten die umweltrechtlichen Genehmigungen für die Kraftwerke für ungültig erklärt werden. Mehrere Umweltverbände, unter anderem Greenpeace, hatten gegen die Kraftwerke geklagt.
Die Niederlande hätten der EU-Kommission mitgeteilt, voraussichtlich die Emissionshöchstmenge für Schwefeldioxid und Stickoxide nicht einhalten zu können, heißt es in der Erklärung der Generalanwältin. Durch die Kohlekraftwerke würde die Luftverschmutzung weiter zunehmen.
Electrabel plant am Standort Maasvlakte bei Rotterdam ein Steinkohle-/Biomasse-Kraftwerk mit einer Leistung von 750 MW, welches den Angaben zufolge 580 Tonnen (t) Schwefeldioxid und 730 t Stickoxide ausstoßen soll. E.ON baut im Industriegebiet Maasvlakte ein neues Steinkohlekraftwerk mit einer Leistung von 1.100 MW, das 2012 in Betrieb gehen soll und für das ein Ausstoß von 923 t Schwefeldioxid und 1.535 t Stickoxide vorgesehen sei. In Eemshaven plant RWE ein Steinkohlekraftwerk mit 1.600 MW, das auf einen Ausstoß von 1.454 t Schwefeldioxid pro Jahr ausgelegt sei. Zusammen erzeugten diese Kraftwerke etwa 6% der in den Niederlanden zulässigen Gesamtemission von Schwefeldioxid und fast 1% der Höchstmenge von Stickoxiden, heißt es weiter.
Die Generalanwältin ist daher der Meinung, dass bei der Entscheidung über eine umweltrechtliche Genehmigung die nationalen Emissionshöchstmengen berücksichtigt werden müssen. "Wenn der Mitgliedstaat keine ausreichenden Programme zur Minderung der Emissionen festgelegt und durchgeführt hat, muss er eine beantragte umweltrechtliche Genehmigung im Sinne von Art. 4 der Richtlinie 2008/1 versagen, falls die Anlage zur (drohenden) Überschreitung der nationalen Emissionshöchstmenge für Schadstoffe beiträgt", erklärte die Generalanwältin in ihrem Schlussantrag weiter.
Laut niederländischen Medien will der Europäische Gerichtshof Anfang kommenden Jahres sein endgültiges Urteil abgeben.
-Von Claudia Wiese, Dow Jones Newswires, +49 (0)69 29725 104, unternehmen.de@dowjones.com DJG/cla/jhe
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December 21, 2010 12:27 ET (17:27 GMT)
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