Anzeige
Mehr »
Freitag, 12.06.2026 - Börsentäglich über 12.000 News
Diese Aktie anschauen - Kurz vor Rallye?
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
55 Leser
Artikel bewerten:
(0)

Kartellamt stellt keinen Marktmissbrauch durch Stromerzeuger fest

DJ Kartellamt stellt keinen Marktmissbrauch durch Stromerzeuger fest

BONN (Dow Jones)--Den vier großen Stromerzeugern in Deutschland drohen vorerst keine Kartellverfahren wegen Missbrauchs ihrer marktbeherrschenden Stellung. Das Bundeskartellamt hat in seiner Sektoruntersuchung des Stromgroßhandels keine "systematische und gravierende Zurückhaltung von Erzeugungskapazitäten" festgestellt, wie die Bonner Behörde am Donnerstag mitteilte.

Damit gebe es keinen Anlass für konkrete Missbrauchsverfahren gegen einzelne Unternehmen, sagte Andreas Mundt, der Präsident des Kartellamts. Allerdings sei die Wettbewerbssituation auf dem Erzeugungsmarkt weiterhin unbefriedigend. Die vier großen Versorger E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall sorgten weiter für rund 80% der Stromproduktion und seien je individuell marktbeherrschend, hieß es.

Die Behörde wies darauf hin, dass die Erzeuger jedoch Anreiz und Möglichkeit hätten, durch künstliche Angebotsverknappung die Preise zu beeinflussen. Deshalb müsse auch in Zukunft der Kraftwerkseinsatz durch die Wettbewerbshüter kontrolliert werden. Die von der Bundesregierung geplante Markttransparenzstelle werde "mit Nachdruck" unterstützt.

Das Kartellamt hatte im Frühjahr 2009 die groß angelegte Sektoruntersuchung in Gang gesetzt. Gegenstand der Untersuchung war der Wettbewerb und die Preisbildung bei Stromerzeugung und Großhandel in den Jahren 2007 und 2008. Anlass waren Vorwürfe, die großen Erzeuger hätten durch temporäre Abschaltung von Kraftwerken das Angebot verknappt und den Preis hochgetrieben.

Webseite: www.bundeskartellamt.de 
 
   -Von Martin Rapp, Dow Jones Newswires; +49 (0) 211 13 87 214; 
   martin.rapp@dowjones.com 
   DJG/mmr/bam 
 

(END) Dow Jones Newswires

January 13, 2011 04:19 ET (09:19 GMT)

Copyright (c) 2011 Dow Jones & Company, Inc.

© 2011 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

Jetzt den kostenlosen Report sichern – bevor der Software-Rebound Fahrt aufnimmt!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.