
Der Minister zitiert demnach aus dem Aufsatz sechs Passagen ganz oder weitestgehend wortgleich, ohne sie in Anführungszeichen zu setzen. Auf die Quelle wird in den Fußnoten nur ungenau oder gar nicht hingewiesen. Guttenberg habe mehrfach gegen das Gebot des "nachvollziehbaren Trennens eigner von fremden Gedanken" verstoßen, lautet das Urteil des Experten.
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