DGAP-HV: PETROTEC AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
PETROTEC AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
14.06.2011 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
06.05.2011 / 15:15
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Petrotec AG
Borken
WKN PET111
ISIN DE000PET1111
Einladung zur Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre unserer Gesellschaft zur
Hauptversammlung ein, die am
Dienstag, den 14. Juni 2011 um 11.00 Uhr
im
Van der Valk Airporthotel Düsseldorf
Am Hülserhof 57
40472 Düsseldorf
stattfinden wird.
Tagesordnung
1. a) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2010, des
gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für
das Geschäftsjahr 2010 sowie des erläuternden Berichts zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs
b) Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr
2010
Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen die vorstehenden
Unterlagen in den Geschäftsräumen der Petrotec AG,
Fürst-zu-Salm-Salm Str. 18 in 46325 Borken, sowie während der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und
können im Internet unter www. Petrotec.de im Bereich
Hauptversammlung:
http://www.petrotec.de/cgi-bin/show.ssp?id=6&companyName=petrotec&language=German
eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär
kostenfrei und unverzüglich eine Kopie dieser Unterlagen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu
erteilen.
4. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rölfs WP Partner AG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum
Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den
Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2011 zu wählen.
5. Beschlussfassung über die Neufassung von § 8 Abs.
1 der Satzung bezüglich der Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Die Satzung der Gesellschaft sieht derzeit in § 8 Abs. 1 vor,
dass der Aufsichtsrat aus sechs von der Hauptversammlung zu
wählenden Mitgliedern besteht. Die Größe des Aufsichtsrats
soll durch eine entsprechende Neufassung von § 8 Abs. 1 auf
insgesamt drei Mitglieder verkleinert werden. Die Herren Prof.
Dr. Ingo W. Kett und Dr. Jürgen Friedrich Stutt haben ihre
Bereitschaft signalisiert, mit Wirksamwerden der
Satzungsänderung durch Eintragung im Handelsregister ihr Amt
niederzulegen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 8 Abs. 1 der Satzung
(Zusammensetzung und Amtsdauer) wie folgt neu zu fassen:
'Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern, die von der
Hauptversammlung gewählt werden.'
6. Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 395 Abs. 1, Satz 1, § 96
Abs. 1 letzter Teilsatz, § 101 Abs. gemäß § 102 Abs. 1 AktG
und § 8 Abs. 1 der bisherigen Satzung aus sechs Mitgliedern
zusammen, die von den Aktionären gewählt werden. Die Amtszeit
drei amtierender Aufsitzratsmitglieder, nämlich Herr Rainer
Laufs, Herr Dr. Günther Rau und Herr Jean Scemama, läuft bis
zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2010 beschließt.
Nach Wirksamwerden der unter Top 6 vorgeschlagenen
Satzungsänderung wird sich der Aufsichtsrat gemäß § 85 Abs. 1,
Satz 2, § 396 Abs. 1 letzter Teilsatz, § 101 Abs. 1 S 1 1. Alt
AktG und § 8 Abs. 1 der dann geänderten Satzung aus drei
Mitgliedern zusammensetzen, die von Aktionären gewählt werden.
Insofern ist die Wahl von zwei Aufsichtsräten erforderlich.
Es sind jetzt zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.
Eine - auch mehrfach - Wiederwahl ist zulässig.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor,
1) Herrn Rainer Laufs, selbständiger Berater,
Kronberg im Taunus, Deutschland
2) Herrn Jean Scemama, Vice President Business
Development, IC Green Energy Ltd., Tel Aviv, Israel,
wohnhaft Tel Aviv, Israel
zu wählen
Herr Rainer Laufs:
Ist Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
* WCM Beteiligungs- und Grundbesitz AG
(Vorsitzender)
* LANXESS Deutschland GmbH, Leverkusen
* LANXESS AG, Leverkusen
Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien:
* Beiratsvorsitzender des Avancos Technical
Service GmbH, Hamburg
Herr Jean Scemama:
Die zur Wahl vorgeschlagene Person ist kein
Mitglied in gesetzlich zu bildenden inländischen
Aufsichtsräten.
Ist Mitglied in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien:
* Mitglied im Vorstand der Transmediair inc,
Hillsborough, New York, USA
* Mitglied im Vorstand der Ziv Neurim Association
(pro-bono), Tel Aviv, Israel
* Mitglied im Vorstand des 'Yahel' philanthropic
fund on the name of Leon Recanatti (pro.bono), Herlzelia,
Israel
7. Beschlussfassung über die Neufassung von § 14 Abs.
1 der Satzung bezüglich des Orts der Hauptversammlung
Bei der Wahl des Versammlungsorts für die Hauptversammlung war
die Gesellschaft bislang nach § 14 Abs. 1 der Satzung auf den
Sitz der Gesellschaft, eine andere deutsche Stadt mit mehr als
100.000 Einwohnern oder den Sitz einer deutschen
Wertpapierbörse, an der die Aktien der Gesellschaft zum
amtlichen Markt zugelassen sind, beschränkt. Künftig soll es
der Gesellschaft auch möglich sein, einen Versammlungssaal in
einer der Nachbargemeinden des Gesellschaftssitzes im Umkreis
von 100 km auszuwählen, auch wenn diese Nachbargemeinde
weniger als 100.000 Einwohner hat.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 14 Abs. 1 der
Satzung (Ort und Einberufung) wie folgt neu zu fassen:
'Die Hauptversammlung findet nach Wahl des einberufenden
Organs am Sitz der Gesellschaft, an einem Ort im Umkreis von
100 km davon, in einer anderen deutschen Stadt mit mehr als
80.000 Einwohnern oder am Sitz einer deutschen Wertpapierbörse
statt, an der die Aktien der Gesellschaft zum Handel
zugelassen sind.'
8. Beschlussfassung über die Anpassung der Bezüge des
Aufsichtsrats
Die Vergütung des Aufsichtsrats sollen dem geänderten
Geschäftsumfang und der gestiegenen Verantwortung angepasst
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 12 Abs. 1 und Abs. 2
der Satzung (Vergütung) wie folgt zu ändern und neu zu fassen;
ab dem Geschäftsjahr 2011:
(1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine
nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare feste
Jahresvergütung in Höhe von EUR 20.000,00.
Aufsichtsratsmietglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während
eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die
Vergütung entsprechend der Dauer ihrer
Aufsichtsratszugehörigkeit.
(2) Die Vergütung beträgt für den Vorsitzenden das
Dreifache und für seinen Stellvertreter das Doppelte der
Vergütung gem. Absatz 1.
9. Beschlussfassung über die Aufhebung des
bestehenden Genehmigten Kapitals I 2009 und des bestehenden
Genehmigten Kapitals II 2006 sowie die Schaffung eines neuen
Genehmigten Kapitals 2011 mit der Möglichkeit des Ausschlusses
des Bezugsrechts der Aktionäre und die entsprechende Änderung
der Satzung
Es liegt im Interesse der Gesellschaft, dass sie über eine
möglichst umfassende Flexibilität zum schnellen Handeln am
Kapitalmarkt verfügt. Dazu soll ein neues Genehmigtes Kapital
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 06, 2011 09:16 ET (13:16 GMT)