Bielefeld (ots) - Der neue Glücksspielstaatsvertrag, den die Ministerpräsidentenkonferenz heute beraten will, verstößt nach Ansicht des renommierten Heidelberger Staatsrechtlers Bernd Grzeszick erneut gegen Europäisches Recht. Die Pläne der Ministerpräsidenten seien auch mit Blick auf deutsches Verfassungsrecht höchst zweifelhaft und mit der im Grundgesetz normierten Berufsfreiheit in Artikel 12 und dem allgemeinen Gleichheitssatz in Artikel 3 unvereinbar, so der Heidelberger Professor in einem Rechtsgutachten, aus dem die "Neue Westfälische" in Bielefeld zitiert. Insbesondere kritisiert Grzeszick darin die unterschiedliche Behandlung von Automatenspiel und Sportwetten sowie eine "ungerechtfertigte Beschränkung auf sieben Konzessionen für private Wettanbieter". Für die Bundesländer geht es dabei um viel Geld. Insgesamt werden die zu erwartenden Steuermehreinnahmen bei einer Öffnung des Glücksspielmarktes auf 7,7 Milliarden Euro geschätzt. Allein NRW könnten auf Steuermehreinnahmen von bis zu 1,6 Milliarden Euro hoffen.
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