
Die Deutsche Lufthansa
Für das Gericht stellte sich der Fall so dar: Die Frau schloss mit ihrem als Journalist und Filmemacher tätigen Partner Scheinverträge ab über die Herstellung von Werbefilmen. Diese sollten in den Flugzeugen gezeigt werden. Im Gegenzug reichte der Mann die entsprechenden Rechnungen über seine Dienstleistungen ein - von denen die Lufthansa-Verantwortlichen keine Ahnung hatten. Die Filme wurden auch niemals in den Maschinen gezeigt.
In 256 Rechnungen summierten sich die Beträge auf mehr als 3,1 Millionen Euro, von denen 2,35 Millionen auch gezahlt wurde. Erst als die Rechnungen immer häufiger eingingen, wurden die Kontrollinstanzen des Unternehmens hellhörig. Während die fristlos gekündigte Frau weitgehend einräumte, Scheinverträge geschlossen und fingierte Rechnungen eingereicht zu haben, behauptete der Filmemacher, er sei von seiner Ex-Freundin getäuscht worden. Arglos habe er mehr als 40 Kurzfilme über Flugziele gedreht. Als Polizei und Staatsanwaltschaft vor seinem Haus gestanden haben, sei er aus allen Wolken gefallen. Nach Ansicht des Gerichts aber hätten dem Mann Zweifel kommen müssen./grh/DP/stb
ISIN DE0008232125
AXC0258 2011-06-22/17:50