Zürich (ots) - Der Präsident des Handelsgerichts St. Gallen hat in
seinem gestrigen Entscheid bestätigt, dass allein aus dem Dispositiv
des Schweizerischen Bundesgerichts vom 28. Juni 2011 nicht
hervorgehe, ob zurzeit ein Verkaufsverbot für die Denner
Kaffee-Kapseln bestehe. Aus diesem Grund wird der führende Schweizer
Lebensmitteldiscounter seine Kaffee-Kapseln weiter verkaufen.
Nachdem das Bundesgericht in Lausanne die Beschwerde von Nestlé
beziehungsweise Nespresso gegen den Entscheid des St. Galler
Handelsgerichts gutgeheissen und die Angelegenheit an die Vorinstanz
zur Neubeurteilung zurückgewiesen hat, herrschte Unklarheit, über
einen allfälligen Verkaufsstopp der Denner Kaffee-Kapseln. Auch der
Präsident des St. Galler Handelsgericht bestätigte, dass aus dem
Bundesgerichtsentscheid nicht hervorgehe, ob zurzeit ein
Verkaufsverbot für die Denner Kaffee-Kapseln bestehe. Diese Frage
könne erst nach Eintreffen der Begründung beantwortet werden. Denner
wartet nun die Begründung des Bundesgerichts ab. Zurzeit besteht
jedenfalls kein Anlass, den Verkauf der Denner Kaffee-Kapseln
einzustellen.
Der führende Lebensmitteldiscounter hatte den Wiederverkauf der
Denner Kaffee-Kapseln anfangs April in der Deutschschweiz wieder
aufgenommen. Der Verkauf in der Westschweiz und dem Tessin wird im
Verlauf der nächsten Woche wieder aufgenommen werden. Mit dem finalen
Entscheid des St. Galler Handelsgerichts wird in ca. zwei bis drei
Monaten gerechnet.
Originaltext: Denner AG
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Kontakt:
Denner Unternehmenskommunikation
Nicole Schöwel
Tel.: +41/44/455'10'90
Mobile: +41/79/340'59'70
E-Mail: medien@denner.ch
seinem gestrigen Entscheid bestätigt, dass allein aus dem Dispositiv
des Schweizerischen Bundesgerichts vom 28. Juni 2011 nicht
hervorgehe, ob zurzeit ein Verkaufsverbot für die Denner
Kaffee-Kapseln bestehe. Aus diesem Grund wird der führende Schweizer
Lebensmitteldiscounter seine Kaffee-Kapseln weiter verkaufen.
Nachdem das Bundesgericht in Lausanne die Beschwerde von Nestlé
beziehungsweise Nespresso gegen den Entscheid des St. Galler
Handelsgerichts gutgeheissen und die Angelegenheit an die Vorinstanz
zur Neubeurteilung zurückgewiesen hat, herrschte Unklarheit, über
einen allfälligen Verkaufsstopp der Denner Kaffee-Kapseln. Auch der
Präsident des St. Galler Handelsgericht bestätigte, dass aus dem
Bundesgerichtsentscheid nicht hervorgehe, ob zurzeit ein
Verkaufsverbot für die Denner Kaffee-Kapseln bestehe. Diese Frage
könne erst nach Eintreffen der Begründung beantwortet werden. Denner
wartet nun die Begründung des Bundesgerichts ab. Zurzeit besteht
jedenfalls kein Anlass, den Verkauf der Denner Kaffee-Kapseln
einzustellen.
Der führende Lebensmitteldiscounter hatte den Wiederverkauf der
Denner Kaffee-Kapseln anfangs April in der Deutschschweiz wieder
aufgenommen. Der Verkauf in der Westschweiz und dem Tessin wird im
Verlauf der nächsten Woche wieder aufgenommen werden. Mit dem finalen
Entscheid des St. Galler Handelsgerichts wird in ca. zwei bis drei
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