Laut vorläufigem Ergebnis wurden 96 Prozent der Stimmen zugunsten der geplanten Zusammenführung abgegeben
Wie NYSE Euronext (NYSE: NYX) heute bekannt gab, sind die Fusionsvereinbarung mit der Deutsche Börse AG (XETRA: DB1) und diesbezügliche Vorschläge von den Aktionären angenommen worden. Die Vorschläge, für deren Umsetzung die Mehrheit der Stimmen für alle im Umlauf befindlichen Aktien und in einigen Fällen die Mehrheit der abgegebenen Stimmen für NYSE Euronext-Stammaktien erforderlich ist, wurden bei der heutigen außerordentlichen Hauptversammlung in New York angenommen. Den vorläufigen Ergebnissen zufolge haben die Inhaber von 96,09 % der auf der außerordentlichen Hauptversammlung repräsentierten Aktien für die Fusion gestimmt. Dies entspricht 65,68 % der im Umlauf befindlichen Stammaktien von NYSE Euronext.
"Wir sind sehr erfreut, dass unsere Aktionäre diese überzeugende Fusion mit der Deutschen Börse unterstützen und die substanziellen Vorteile anerkennen, die das neue Unternehmen bieten wird", erklärt Jan-Michiel Hessels, Chairman, NYSE Euronext.
"Diese Zustimmung ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum Abschluss dieser Fusion und bringt uns unserer Zukunft als weltweit größter Handelsplatz für Kapitalaufnahmen sowie als führender Anbieter für Derivate und Risikomanagement einen weiteren Schritt näher. Ich bedanke mich bei unseren Aktionären für ihre sorgfältige Prüfung und Unterstützung dieses historischen Vorhabens sowie die Anerkennung des langfristigen Werts, den wir unserer Überzeugung nach schaffen werden", so Duncan L. Niederauer, CEO bei NYSE Euronext.
Die Fusion von Deutsche Börse/NYSE Euronext bietet bedeutende Vorteile:
- Eine überzeugende industrielle Logik auf der Basis einer gemeinsamen Vision, die mit den Langzeitstrategien beider Unternehmen konsistent ist
- Erhalt des Wettbewerbs und klare Vorteile für die Kunden
- Potenzial für eine überragende Cashflow-Generierung sowie Kreditprofil und Konzernbilanz mit finanzieller Flexibilität für Investitionen, Wachstum und Innovationen
- Synergien in Höhe von 550 Mio. Euro (798 Mio. US-Dollar), darunter 400 Mio. Euro (580 Mio. US-Dollar) Synergieeffekte und weitere 150 Mio. Euro (218 Mio. US-Dollar) als Umsatzverbesserungen.
Die Transaktion erfordert eine Annahmequote von 75 % durch die Aktionäre der Deutsche Börse AG. Außerdem müssen die zuständigen Kartell- und Finanzbehörden, Börsenaufsichten und weitere Regulatoren in den USA und in Europa zustimmen und die marktüblichen Bedingungen eingehalten werden. Die Annahmefrist, in der die Aktionäre der Deutschen Börse ihre Aktien gegen Aktien des fusionierten Unternehmens umtauschen können, endet kommende Woche am 13. Juli 2011.
Der unabhängige Inspector of the Meeting, Mackenzie Partners, wird alle Proxies und Stimmzettel, die bei der außerordentlichen Hauptversammlung abgegeben wurden, in Tabellenform zusammenfassen. Die endgültigen Ergebnisse werden voraussichtlich innerhalb einer Woche veröffentlicht.
Safe-Harbor-Erklärung
Im Zusammenhang mit dem angestrebten Unternehmenszusammenschluss der NYSE Euronext und der Deutsche Börse AG, hat die Alpha Beta Netherlands Holding N.V. ("Holding") ein Registration Statement (Form F-4) bei der U.S. Securities and Exchange Commission ("SEC") eingereicht, das die SEC am 3. Mai 2011 für wirksam erklärt hat. Das Registration Statement enthält (1) ein Proxy Statement von NYSE Euronext, das zugleich einen Prospekt für Holding darstellen wird, und (2) einen Angebotsprospekt von Holding, der zugleich im Zusammenhang mit dem Angebot von Holding zum Erwerb der Aktien von U.S. Aktionären der Deutsche Börse AG verwendet wird. Die Holding hat außerdem eine Angebotsunterlage bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") eingereicht, deren Veröffentlichung von der BaFin gestattet wurde und die entsprechend den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") am 4. Mai 2011 veröffentlicht wurde.
Investoren und Inhaber von Wertpapieren werden gebeten, das endgültige Proxy Statement/den Prospekt, den Angebotsprospekt, die Angebotsunterlage und die im Zusammenhang mit dem Tauschangebot veröffentlichten weiteren begleitenden Informationen bezüglich der angestrebten Transaktion zu lesen, weil hierin wichtige Informationen enthalten sein werden. Eine kostenlose Kopie des endgültigen Proxy Statement/des Prospekts, des Angebotsprospekts sowie weiterer Dokumente, die von NYSE Euronext und Holding bei der SEC eingereicht wurden, können Sie auf der Website der SEC unter www.sec.gov erhalten. Das Proxy Statement/der Prospekt, sowie die weiteren Dokumente können ferner auf der Website von NYSE Euronext unter www.nyse.com kostenfrei abgerufen werden. Die Angebotsunterlage und die im Zusammenhang mit dem Umtauschangebot veröffentlichten weiteren begleitenden Informationen sind auf der Website der Holding unter www.global-exchange-operator.com verfügbar. Aktionäre der Deutschen Börse, die das Umtauschangebot angenommen haben, verfügen über gewisse Rücktrittsrechte, die in der Angebotsunterlage näher beschrieben sind.
Diese Pressemitteilung beinhaltet weder ein Kaufangebot noch die Einholung eines Verkaufsangebots für Aktien der Holding, Deutsche Börse AG oder NYSE Euronext. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage, deren Veröffentlichung durch die BaFin gestattet worden ist, und in den bei der SEC eingereichten Dokumenten enthalten.
Wertpapiere werden ausschließlich mittels eines Prospekts angeboten, der den Anforderungen von Section 10 des U.S. Securities Act von 1933, in seiner geltenden Fassung, sowie anwendbaren europäischen Vorschriften genügt. Das Umtauschangebot und die Angebotsunterlage stellen keine Abgabe, Veröffentlichung oder öffentliche Bewerbung eines Angebots gemäß den Gesetzen und Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen Deutschlands, Großbritanniens und der Vereinigten Staaten dar. Die maßgeblichen endgültigen Bedingungen der angestrebten Transaktion zum Zusammenschluss von Unternehmen werden in den Informationsdokumenten veröffentlicht, die Gegenstand der Prüfung durch die zuständigen Europäischen Börsenaufsichtsbehörden sind.
Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, insbesondere für qualifizierte institutionelle Investoren (tekikaku kikan toshika) im Sinne von Artikel 2 Abs. 3 (i) des japanischen Wertpapier- und Börsengesetzes (Financial Instruments and Exchange Act, Gesetz Nr. 25 von 1948, in der jeweils geltenden Fassung), wird das Umtauschangebot weder unmittelbar noch mittelbar – auch nicht durch die Nutzung des Postwegs oder durch andere Mittel oder Instrumente des inländischen oder internationalen Geschäftsverkehrs (u.a. Übertragung per Telefax, Telefon oder Internet) oder durch Einrichtungen einer Wertpapierbörse – in Japan unterbreitet. Daher ist der Versand dieser Bekanntmachung oder jeglicher begleitender Unterlagen auf dem Postweg oder deren anderweitige Verbreitung, Weiterleitung, oder Übermittlung in, nach oder aus Japan unzulässig.
Die Aktien der Holding wurden nicht nach den jeweils anwendbaren wertpapierrechtlichen Vorschriften Japans zugelassen. Eine solche Zulassung ist auch nicht geplant. Somit dürfen die Aktien der Holding, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, insbesondere für qualifizierte institutionelle Investoren (tekikaku kikan toshika) im Sinne von Artikel 2 Abs. 3 (i) des japanischen Wertpapier- und Börsengesetzes (Financial Instruments and Exchange Act, Gesetz Nr. 25 von 1948, in der jeweils geltenden Fassung), nicht in Japan zum Verkauf angeboten oder verkauft oder Personen in Japan – auch nicht für deren Rechnung oder zu deren Gunsten – zum Verkauf angeboten oder verkauft werden.
Beteiligte bei der Einwerbung von Stimmrechten
NYSE Euronext, Deutsche Börse AG und Holding, die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat, übrige Mitglieder der Geschäftsleitung sowie Arbeitnehmer dieser Gesellschaften können als Beteiligte bei der Einwerbung von Stimmrechtsvollmachten von Aktionären von NYSE Euronext bezüglich der angestrebten Transaktion zum Zusammenschluss von Unternehmen angesehen werden. Zusätzliche Informationen über die Interessen dieser Beteiligten werden in dem Proxy Statement/dem Prospekt und in den weiteren Dokumenten, die bei der SEC eingereicht werden, enthalten sein.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieses Dokument beinhaltet zukunftsgerichtete Aussagen über die NYSE Euronext, die Deutsche Börse AG, die Holding, den fusionierten Konzern und andere Personen, die Stellungnahmen über die beabsichtigte Fusion, die Wahrscheinlichkeit ihres erfolgreichen Abschlusses und die Auswirkungen der Transaktionen der NYSE Euronext und der Deutsche Börse AG und sonstige Aussagen enthalten, die keine historischen Fakten darstellen. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen naturgemäß bestimmten Risiken und Unwägbarkeiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten oder nicht eintreten. Zukunftsgerichtete Aussagen bieten keine Garantien für zukünftige Leistungen oder tatsächliche Ergebnisse der Geschäftsbereiche, die Finanzlage, die Liquidität oder die Entwicklung der Marktsegmente, in denen die NYSE Euronext und die Deutsche Börse AG tätig sind, und die erheblich von den Angaben der zukunftsgerichteten Aussagen dieses Dokuments abweichen können. Alle zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments. Jenseits des gesetzlichen Rahmens übernehmen die NYSE Euronext, die Deutsche Börse AG und die Holding keinerlei Gewähr oder Verpflichtung zur Aktualisierung von zukunftsgerichteten Aussagen, weder aufgrund von neuen Informationen, zukünftigen Entwicklungen oder anderen Gründen.
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