Eine Gruppe von Aktionären der Deutschen Bank hat mit ihren Nichtigkeitsklagen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung 2008 vor dem Bundesgerichtshof eine Niederlage erlitten. Dies sagten die Prozessbeteiligten am Dienstag übereinstimmend der Nachrichtenagentur dpa. Damit bleibt der Aufsichtsrat der Deutschen Bank um den Vorsitzenden Clemens Börsig im Amt (Az.: II ZR 124/10).
Der BGH hob ein Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt auf, das auf Antrag der Kläger unter anderem die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden Clemens Börsig aus formalen Gründen für nichtig erklärt hatte. Die Sache wurde zur neuen Verhandlung an das OLG zurückverwiesen.
Die Kläger um den inzwischen verstorbenen Medienunternehmer Leo Kirch hatten die Beschlüsse der Hauptversammlung 2008 angegriffen, weil nach ihrer Auffassung die auf der Einladung genannten Bedingungen für die Teilnahme von Aktionären irreführend formuliert waren./jon/DP/enl
ISIN DE0005140008
AXC0187 2011-07-19/16:26