Borchen (pts009/25.08.2011/09:10) - Ende 2010 rief der damalige
Gesundheitsminister Dr. Philipp Rößler für das Jahr 2011 das Jahr der Pflege
aus. Angekündigt wurde eine Pflegereform, die der neuen und immer schwierigeren
Situation der überarbeiteten Pfleger und vor allem pflegender Angehöriger
gerecht werden sollte. Laut des Präsidenten des Bundesverbandes privater
Anbieter sozialer Dienste, Bernd Meurer, mangelt es bereits heute an 30.000
Pflegefachkräften. Hochrechnungen nach sollen es im Jahr 2020 bereits 220.000
Fachkräfte sein, die den Pflegediensten fehlen werden.
Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden warnte bereits im Dezember 2010 vor
einem starken Anstieg der Pflegebedürftigen in Deutschland. Die Zahl derer, die
Pflege benötigen werden, kann demnach von 2,7 Millionen Menschen 2007 auf etwa
3,4 Millionen 2020 steigen. Langfristig gesehen könne der demografische Wandel
bis 2050 zu etwa 4,5 Millionen Pflegebedürftigen führen. Eine prekäre Situation
in Anbetracht der schon heute fehlenden Fachkräfte, die eine 24 Stunden
Betreuung ermöglichen können.
Um diesem drohenden Notstand entgegen zu wirken sollen im Rahmen der
Pflegereform 2011, deren Verabschiedung für September vorgesehen war, nicht nur
das Berufsbild der Pflegekraft überarbeitet sowie die Arbeitsbedingungen
verbessert werden, sondern auch der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu
überdacht. Zählten bisher größtenteils nur somatische Einschränkungen, sollen in
Zukunft auch psychische und kognitive Einschränkungen berücksichtigt werden.
Unter anderem wird dies der steigenden Anzahl Demenzkranker gerecht, führt
jedoch dazu, dass die Zahl der Pflegebedürftigen noch weiter steigen kann als
bisher befürchtet. Der bereits vorliegende Personalmangel wird dadurch
gesteigert.
Grundsätzlich soll die Pflegereform nach dem Leitbild "Ambulant vor stationär"
verändert werden. Dazu sollen pflegende Angehörige gestärkt und besser gestellt
werden. Erreicht werden soll dies durch bessere finanzielle Leistungen und
Möglichkeiten, für eine bestimmte Zeit das eigene Arbeitsverhältnis ruhen lassen
zu können. Hierzu benötigt es jedoch weiterhin der Zustimmung des Arbeitgebers
und kann, solange es keine gesetzliche Verpflichtung zur Freistellung pflegender
Angehöriger gibt, keine dauerhafte Lösung sein.
Bei bestimmten Erkrankungen wie der Demenz, bei der der Pflegebedürftige eine
ganztägige Betreuung benötigt, können pflegende Angehörige schnell an ihre
Grenzen gelangen, wenn sie nicht in der Pflege ausgebildet sind oder bereits
Erfahrungen mit häuslicher Pflege machen konnten. Für diese 24 Stunden Pflege
wird professionelle Unterstützung benötigt. Da der deutsche Arbeitsmarkt keine
ausreichende Anzahl an Pflegekräften bietet, könnten die Angehörigen zum
Beispiel eine Pflegehilfe aus Polen einstellen, die die ambulante Pflege
unterstützend und erleichternd begleitet. In diesem Punkt gibt es bereits
Stimmen, die das österreichische Modell auch in Deutschland für realisierbar
halten. Durch das Arbeitnehmerentsendegesetz ist die Arbeitsaufnahme für
ausländische Arbeitskräfte zwar bereits erleichtert worden, spürbar sind diese
bedauerlicherweise in der Pflege aber kaum. In Anlehnung an das österreichische
Modell könnten Angehörige eine ausländische Pflegekraft beschäftigen, wenn sie
dieser ein eigenes Zimmer und freie Verpflegung stellen und einen Monatslohn
zwischen 800 und 1000 Euro zahlen können. Die Sozialversicherung wird in diesem
Modell von der Pflegekasse übernommen. So könnten ausländische Pflegehilfen aus
der Illegalität geholt werden und einen wichtigen Beitrag zur 24 Stunden Pflege
leisten, die immer weiter an Bedeutung gewinnen wird.
Die Kosten für die neuen Reformpläne werden auf etwa zehn Milliarden Euro
taxiert, was eine Erhöhung des Beitrages zur Pflegeversicherung von 1,95 Prozent
auf etwa 3,0 Prozent bedeuten würde. Unklar ist, wie die Finanzierung
aufgestellt sein soll. Unzweifelhaft ist jedoch, dass es sich hierbei um eine
gesellschaftlich äußerst bedeutende Frage handelt und Pflege zwar ihren Preis
hat, der jedoch zum Wohle der Gesellschaft gezahlt werden muss, sofern die
Reformpläne nicht weiter verschoben werden.
Werner Tigges, 1. Vorsitzender
Bundesverband der Vermittlungsagenturen
für Haushaltshilfen und Seniorenbetreuung
In der 24-Stunden-Betreuung e.V. (BHSB e.V.)
+49 (5251) 8781102
(Ende)
Aussender: Der Werbetherapeut
Ansprechpartner: Alois Gmeiner
Tel.: +43/01/33 20 234
E-Mail: ideenmanufaktur@chello.at
Quelle: http://www.pressetext.com/news/20110825009
© pressetext Nachrichtenagentur GmbH http://www.pressetext.com - Die
inhaltliche Verantwortung für redaktionelle Meldungen (pte) liegt bei
pressetext, für Pressemitteilungen (pts) beim jeweiligen Aussender. Weitere
Informationen erhalten Sie bei unserem Redaktionsservice unter
info@pressetext.com oder Tel. +43-1-81140-300. (END) Dow Jones NewswiresAugust 25, 2011 03:10 ET (07:10 GMT)
Gesundheitsminister Dr. Philipp Rößler für das Jahr 2011 das Jahr der Pflege
aus. Angekündigt wurde eine Pflegereform, die der neuen und immer schwierigeren
Situation der überarbeiteten Pfleger und vor allem pflegender Angehöriger
gerecht werden sollte. Laut des Präsidenten des Bundesverbandes privater
Anbieter sozialer Dienste, Bernd Meurer, mangelt es bereits heute an 30.000
Pflegefachkräften. Hochrechnungen nach sollen es im Jahr 2020 bereits 220.000
Fachkräfte sein, die den Pflegediensten fehlen werden.
Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden warnte bereits im Dezember 2010 vor
einem starken Anstieg der Pflegebedürftigen in Deutschland. Die Zahl derer, die
Pflege benötigen werden, kann demnach von 2,7 Millionen Menschen 2007 auf etwa
3,4 Millionen 2020 steigen. Langfristig gesehen könne der demografische Wandel
bis 2050 zu etwa 4,5 Millionen Pflegebedürftigen führen. Eine prekäre Situation
in Anbetracht der schon heute fehlenden Fachkräfte, die eine 24 Stunden
Betreuung ermöglichen können.
Um diesem drohenden Notstand entgegen zu wirken sollen im Rahmen der
Pflegereform 2011, deren Verabschiedung für September vorgesehen war, nicht nur
das Berufsbild der Pflegekraft überarbeitet sowie die Arbeitsbedingungen
verbessert werden, sondern auch der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu
überdacht. Zählten bisher größtenteils nur somatische Einschränkungen, sollen in
Zukunft auch psychische und kognitive Einschränkungen berücksichtigt werden.
Unter anderem wird dies der steigenden Anzahl Demenzkranker gerecht, führt
jedoch dazu, dass die Zahl der Pflegebedürftigen noch weiter steigen kann als
bisher befürchtet. Der bereits vorliegende Personalmangel wird dadurch
gesteigert.
Grundsätzlich soll die Pflegereform nach dem Leitbild "Ambulant vor stationär"
verändert werden. Dazu sollen pflegende Angehörige gestärkt und besser gestellt
werden. Erreicht werden soll dies durch bessere finanzielle Leistungen und
Möglichkeiten, für eine bestimmte Zeit das eigene Arbeitsverhältnis ruhen lassen
zu können. Hierzu benötigt es jedoch weiterhin der Zustimmung des Arbeitgebers
und kann, solange es keine gesetzliche Verpflichtung zur Freistellung pflegender
Angehöriger gibt, keine dauerhafte Lösung sein.
Bei bestimmten Erkrankungen wie der Demenz, bei der der Pflegebedürftige eine
ganztägige Betreuung benötigt, können pflegende Angehörige schnell an ihre
Grenzen gelangen, wenn sie nicht in der Pflege ausgebildet sind oder bereits
Erfahrungen mit häuslicher Pflege machen konnten. Für diese 24 Stunden Pflege
wird professionelle Unterstützung benötigt. Da der deutsche Arbeitsmarkt keine
ausreichende Anzahl an Pflegekräften bietet, könnten die Angehörigen zum
Beispiel eine Pflegehilfe aus Polen einstellen, die die ambulante Pflege
unterstützend und erleichternd begleitet. In diesem Punkt gibt es bereits
Stimmen, die das österreichische Modell auch in Deutschland für realisierbar
halten. Durch das Arbeitnehmerentsendegesetz ist die Arbeitsaufnahme für
ausländische Arbeitskräfte zwar bereits erleichtert worden, spürbar sind diese
bedauerlicherweise in der Pflege aber kaum. In Anlehnung an das österreichische
Modell könnten Angehörige eine ausländische Pflegekraft beschäftigen, wenn sie
dieser ein eigenes Zimmer und freie Verpflegung stellen und einen Monatslohn
zwischen 800 und 1000 Euro zahlen können. Die Sozialversicherung wird in diesem
Modell von der Pflegekasse übernommen. So könnten ausländische Pflegehilfen aus
der Illegalität geholt werden und einen wichtigen Beitrag zur 24 Stunden Pflege
leisten, die immer weiter an Bedeutung gewinnen wird.
Die Kosten für die neuen Reformpläne werden auf etwa zehn Milliarden Euro
taxiert, was eine Erhöhung des Beitrages zur Pflegeversicherung von 1,95 Prozent
auf etwa 3,0 Prozent bedeuten würde. Unklar ist, wie die Finanzierung
aufgestellt sein soll. Unzweifelhaft ist jedoch, dass es sich hierbei um eine
gesellschaftlich äußerst bedeutende Frage handelt und Pflege zwar ihren Preis
hat, der jedoch zum Wohle der Gesellschaft gezahlt werden muss, sofern die
Reformpläne nicht weiter verschoben werden.
Werner Tigges, 1. Vorsitzender
Bundesverband der Vermittlungsagenturen
für Haushaltshilfen und Seniorenbetreuung
In der 24-Stunden-Betreuung e.V. (BHSB e.V.)
+49 (5251) 8781102
(Ende)
Aussender: Der Werbetherapeut
Ansprechpartner: Alois Gmeiner
Tel.: +43/01/33 20 234
E-Mail: ideenmanufaktur@chello.at
Quelle: http://www.pressetext.com/news/20110825009
© pressetext Nachrichtenagentur GmbH http://www.pressetext.com - Die
inhaltliche Verantwortung für redaktionelle Meldungen (pte) liegt bei
pressetext, für Pressemitteilungen (pts) beim jeweiligen Aussender. Weitere
Informationen erhalten Sie bei unserem Redaktionsservice unter
info@pressetext.com oder Tel. +43-1-81140-300. (END) Dow Jones NewswiresAugust 25, 2011 03:10 ET (07:10 GMT)