Düsseldorf (ots) - Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes,  Christoph Frank, lehnt die vom Präsidenten des  Bundesverfassungsgerichts geforderte Gebühr gegen mutwillig erhobene  Verfassungsbeschwerden ab. Frank sagte mit Blick auf den heutigen  Festakt zur Gründung des höchsten Gerichts vor 60 Jahren, gegenüber  der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe): "Das Ansehen des Gerichts ist derart hoch, dass man den Zugang nicht  durch finanzielle Hürden wie eine "Mutwillensgebühr" zwischen 50 und  5 000 Euro einschränken sollte." Das Jedermann-Recht der  Verfassungsbeschwerde stehe für die rechtsstaatliche Grundqualität  des Staates insgesamt, und es habe dem Gericht selbst zu hohem  Respekt in der Bevölkerung verholfen. Der Richterbund-Vorsitzende  setzte hinzu, das höchste Gericht müsse so ausgestattet werden, dass  durch wirksame Vorprüfungsverfahren offensichtlich unbegründete oder  nur querulatorische Verfassungsbeschwerden aus der Flut der  Beschwerden zur Entlastung der beiden Senate ausgesiebt werden  können.
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