Düsseldorf (ots) - Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank, lehnt die vom Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts geforderte Gebühr gegen mutwillig erhobene Verfassungsbeschwerden ab. Frank sagte mit Blick auf den heutigen Festakt zur Gründung des höchsten Gerichts vor 60 Jahren, gegenüber der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe): "Das Ansehen des Gerichts ist derart hoch, dass man den Zugang nicht durch finanzielle Hürden wie eine "Mutwillensgebühr" zwischen 50 und 5 000 Euro einschränken sollte." Das Jedermann-Recht der Verfassungsbeschwerde stehe für die rechtsstaatliche Grundqualität des Staates insgesamt, und es habe dem Gericht selbst zu hohem Respekt in der Bevölkerung verholfen. Der Richterbund-Vorsitzende setzte hinzu, das höchste Gericht müsse so ausgestattet werden, dass durch wirksame Vorprüfungsverfahren offensichtlich unbegründete oder nur querulatorische Verfassungsbeschwerden aus der Flut der Beschwerden zur Entlastung der beiden Senate ausgesiebt werden können.
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