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Schäuble verteidigt Steuerabkommen mit der Schweiz gegen Kritik

BERLIN (Dow Jones)--Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat am Donnerstag das in der vergangenen Woche unterzeichnete Steuerabkommen mit der Schweiz gegen Kritik der Opposition verteidigt und die Verantwortlichen in Bundestag und Bundesrat zu einer Zustimmung aufgefordert.

"Für die Zukunft haben wir eine völlige Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen, ob sie ihr Vermögen in der Schweiz oder in Deutschland angelegt haben", sagte Schäuble bei einer aktuellen Stunde im Deutschen Bundestag zu dem Thema. "Deswegen mein Appell an alle Verantwortlichen in Bundestag und Bundesrat: Lassen Sie uns unvoreingenommen das Abkommen wirklich prüfen und hören sie auf mit einer Polemik, die allenfalls unsere Beziehungen zur Schweiz und weit darüber hinaus unser Ansehen in Europa beschädigen kann."

Die SPD erneuerte in der Debatte allerdings ihre grundsätzliche Kritik an dem Abkommen und kündigte eine Ablehnung an. "Wir werden deutlich machen, dass Sie ein Abkommen ausgehandelt haben, das man sowohl von Bundestag als auch vom Bundesrat ablehnen sollte", sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Joachim Poß. "Das alles können wir beim besten Willen nicht mittragen", stellte er klar. Das Abkommen sei "kein Ruhmesblatt", was offenkundig auch für die "Verhandlungskünste" Schäubles gelte, kritisierte Poß.

Der Finanzminister hatte bereits bei der Unterzeichnung des Abkommens eingeräumt, dass bis zu einer Ratifizierung der Vereinbarung noch Überzeugungsarbeit geleistet werden müsse. "Ich werde jetzt natürlich auf die Kollegen Landesfinanzminister zugehen", hatte Schäuble am vergangenen Mittwoch angekündigt.

Deutschland und die Schweiz hatten sich nach monatelangen Verhandlungen im August auf das Abkommen verständigt. Künftig soll demnach in der Schweiz eine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge mit einem einheitlichen Satz von 26,375% erhoben werden, was dem in Deutschland geltenden Abgeltungsteuersatz entspricht.

Das Abkommen soll laut Bundesfinanzministerium 2013 in Kraft treten und sieht vor, dass Personen mit Wohnsitz in Deutschland ihre bestehenden Bankbeziehungen in der Schweiz nachbesteuern können, indem sie entweder eine einmalige Steuerzahlung leisten oder ihre Konten offenlegen. Die Schweiz wird demnach den Erlös aus der Abgeltungsteuer an die deutschen Behörden überweisen.

Zudem ist eine pauschale Nachversteuerung von Altvermögen vorgesehen. Diese sollen durch eine einmalige Ablasssteuer legalisiert werden können, die je nach Einkommensart von 19% bis 34% reicht. Die Schweizer Banken sollen in diesem Zusammenhang eine pauschale Vorauszahlung von 2 Mrd CHF leisten. Außerdem soll der gegenseitige Marktzutritt für Finanzdienstleister verbessert werden.

-Von Andreas Kißler, Dow Jones Newswires 
+49 (0)30 2888 4118, andreas.kissler@dowjones.com 
DJG/ank/hab 
 

(END) Dow Jones Newswires

September 29, 2011 10:03 ET (14:03 GMT)

Copyright (c) 2011 Dow Jones & Company, Inc.

© 2011 Dow Jones News
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