Nach dem Finanzgericht Hamburg hat auch das Finanzgericht München erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der von der Bundesregierung zu Jahresbeginn eingeführten Brennelementesteuer. Einen entsprechenden Beschluss fasste das Gericht bereits am vergangenen Mittwoch, wie ein Sprecher des Gerichts am Montag sagte. Das Gericht hatte einem Eilantrag eines Atomkraftwerkbetreibers stattgegeben, der sich gegen die Zahlung der Steuer gewehrt hatte.
Laut "Spiegel" geht es in dem Verfahren um den RWE-Konzern
Bereits Mitte September hatte das Finanzgericht Hamburg einem vorläufigen Rechtsschutzantrag stattgegeben, mit dem die Rückzahlung von fast 100 Millionen Euro Kernbrennstoffsteuer verlangt wurde. Beide Gerichte bezweifeln, dass der Bund die Gesetzgebungskompetenz zum Erlass einer Brennelementesteuer hat, weil es sich wohl nicht um eine Verbrauchsteuer handele. Zudem sei zweifelhaft, ob der Bund eine neue im Grundgesetz nicht vorgesehene Steuer erfinden dürfe. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache haben die Gerichte die Beschwerde an den Bundesfinanzhof nach eigenen Angaben zugelassen./sbr/DP/kja
ISIN DE0007037129 DE000ENAG999 DE0005220008
AXC0071 2011-10-10/11:25