DGAP-HV: 118000 AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 118000 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.12.2011 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 15.11.2011 / 15:13 =-------------------------------------------------------------------- 118000 AG München Wertpapier-Kenn-Nr. 691190 ISIN DE0006911902 Einladung zur Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am Donnerstag, 22. Dezember 2011, um 10.00 Uhr im Central Tower, Landsberger Straße 110, 80339 München, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung. TAGESORDNUNG 1. Zustimmung zum Abschluss und zur Durchführung des Kaufvertrages zur Veräußerung der Geschäftsaktivitäten der GoYellow GmbH Die 118000 AG, die GoYellow GmbH, die GD GmbH, die 118000 Innovations GmbH und die 118000 Telefonvermittlung GmbH auf der einen Seite ('Verkäuferparteien') sowie die Online V2 Holding GmbH & Co. KG und ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft V2 Online Betreibergesellschaft mbH auf der anderen Seite ('Käuferparteien') haben am 21. Oktober 2011 einen 'Kaufvertrag zur Übernahme der Geschäftsaktivitäten der GoYellow GmbH' ('Kaufvertrag') abgeschlossen ('Transaktion'). Hinter den Käuferparteien stehen die 16 GelbeSeiten Verlage. Mit dem Kaufvertrag sollen die bisherigen Geschäftsaktivitäten der GoYellow GmbH einschließlich der zugehörigen Marken, Internet-Domains und sonstiger Rechte entsprechend den Vereinbarungen im Kaufvertrag veräußert werden. Auf Grundlage des Kaufvertrages wird die V2 Online Betreibergesellschaft mbH den Geschäftsbetrieb der GoYellow GmbH und die Online V2 Holding GmbH & Co. KG die zugehörigen Marken, Internet-Domains und sonstigen Rechte zum Stichtag 2. Januar 2012 (00.00 Uhr) übernehmen. Der Kaufvertrag enthält in Teil C 'Weitere Verpflichtungen und Rechte der Vertragsbeteiligten', Abschnitt IV. 1. eine Verpflichtung der 118000 AG, eine außerordentliche Hauptversammlung der 118000 AG einzuberufen, die spätestens bis zum 22. Dezember 2011 stattfinden soll. In dieser Hauptversammlung soll der Vorstand die Aktionäre der 118000 AG über die Transaktion informieren und die Zustimmung der Aktionäre zu dieser Transaktion einholen, um jedwede Bedenken gegen die Wirksamkeit des Kaufvertrages auszuräumen. Soweit die Hauptversammlung der 118000 AG dem Kaufvertrag nicht bis zum 22. Dezember 2011 zugestimmt hat und die 118000 AG die Käuferparteien nicht bis zum 23. Dezember 2011 über die erfolgte Zustimmung informiert, können die Verkäuferparteien sich von dem im Kaufvertrag vereinbarten Geschäft einseitig lösen (Rücktrittsrecht, vgl. Teil C Abschnitt V. 1. 1.1 des Kaufvertrags). Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: 'Die Hauptversammlung stimmt dem Abschluss und der Durchführung des Kaufvertrages zur Veräußerung der Geschäftsaktivitäten der GoYellow GmbH vom 21. Oktober 2011 zwischen der GoYellow GmbH, der 118000 AG, der GD GmbH, der 118000 Innovations GmbH und der 118000 Telefonvermittlung GmbH einerseits sowie der Online V2 Holding GmbH & Co. KG und V2 Online Betreibergesellschaft mbH andererseits (Notar Thomas Haasen in München, UR-Nr. H 3362/2011) zu.' Der Kaufvertrag hat den aus dem Anhang zu dieser Einladung ersichtlichen wesentlichen Inhalt. Er liegt ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Landsberger Straße 110, 80339 München, aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift erteilt. Darüber hinaus wird der Kaufvertrag ab der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.118000.com unter dem Punkt 'Events' und dann 'Hauptversammlung' zugänglich gemacht. Der Vorstand hat einen ausführlichen schriftlichen Bericht erstellt, der im Anhang zu dieser Einladung abgedruckt ist, in dem der Kaufvertrag und dessen Auswirkungen auf die Gesellschaft umfassend erläutert und begründet werden. 2. Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 95 Abs. 1 Satz 1 AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern und setzt sich gemäß § 96 Abs. 1, 6. Fall, § 101 Abs. 1 AktG aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Nachdem Herr Georg Steiger sein Amt als Aufsichtsrat am 7. September 2011 niedergelegt hat, wurde auf ordnungsgemäßen Antrag des Vorstands nach § 104 AktG Herr Nicolas Mathys durch gerichtlichen Beschluss des Amtsgerichtes München vom 21. September 2011 ergänzungsweise als neues Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Die gerichtliche Bestellung soll nunmehr durch die Wahl der Hauptversammlung bestätigt werden. Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, Herrn Nicolas Mathys, Vermögensverwalter und Teilhaber des Schweizer Finanzdienstleisters Zug Finance AG, wohnhaft in Zug/Schweiz, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Herr Nicolas Mathys ist bei den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften Mitglied des Aufsichtsrats bzw. Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums: Mitglied des Verwaltungsrates der Almaz Holding AG, Zug, Schweiz Mitglied des Verwaltungsrates der Zug Finance AG, Zug, Schweiz Mitglied des Verwaltungsrates der Axetis AG, Zug, Schweiz Mitglied des Verwaltungsrates der NAMNAM Finance AG, Zug, Schweiz Mitglied des Verwaltungsrates der JTE Finanz AG, Zürich, Schweiz Mitglied des Verwaltungsrates der Betbull Holding SE, Wien, Österreich Im Übrigen hält er keine mitteilungspflichtigen Mandate. Anhang Zu Punkt 1 der Tagesordnung: 1. Wesentlicher Inhalt des Kaufvertrags Der Kaufvertrag zur Übernahme der Geschäftsaktivitäten der GoYellow GmbH hat den folgenden wesentlichen Inhalt: * Die Parteien des Kaufvertrages sind die 118000 AG, die GoYellow GmbH, die GD GmbH, die 118000 Innovations GmbH und die 118000 Telefonvermittlung GmbH auf der einen Seite (Verkäuferparteien oder auch '118000 Gruppe') sowie die Online V2 Holding GmbH & Co. KG und ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft V2 Online Betreibergesellschaft mbH auf der anderen Seite (Käuferparteien). Teil A des Kaufvertrages beinhaltet den Verkauf des Geschäftsbetriebs der GoYellow GmbH an die V2 Online Betreibergesellschaft mbH. Der Verkauf erfolgt nicht durch eine Veräußerung der von der 118000 AG gehaltenen Gesellschaftsanteile an der GoYellow GmbH, sondern im Wege des Verkaufs und der Übertragung von einzelnen, konkret bestimmten Vermögensgegenständen, Verbindlichkeiten und Vertragsverhältnissen (sog. Asset Deal). * Kaufgegenstand sind - mit wenigen im Kaufvertrag bestimmten Ausnahmen - sämtliche Vermögensgegenstände der GoYellow GmbH, insbesondere das bewegliche Sachanlagevermögen, die immateriellen Vermögensgegenstände, die Vorräte sowie die Adressdaten der GoYellow GmbH, Ansprüche und Rechte sowie die Bücher und Geschäftsunterlagen der GoYellow GmbH. * Der dafür an die GoYellow GmbH zu zahlende Kaufpreis beträgt insgesamt EUR 1.400.000,00, wobei die Verteilung auf die einzelnen Vermögensgegenstände im Kaufvertrag detailliert niedergelegt ist. Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass für den Verkauf des Geschäftsbetriebs keine Umsatzsteuer anfällt. Der Kaufpreis ist in drei Raten zu zahlen. Am 5. Januar 2012 ist die erste Rate in Höhe von EUR 550.000,00 fällig, am 5. Februar 2012 die zweite Rate in Höhe von EUR 450.000,00 und am 5. März 2012 die dritte Rate in Höhe von EUR 400.000,00. * Die Verbindlichkeiten der GoYellow GmbH werden von der V2 Online Betreibergesellschaft mbH nur in eingeschränktem Maße nach Maßgabe der in Ziffer A. I. 2. und A. I. 4. des Kaufvertrags geregelten Grundsätzen übernommen. Insbesondere werden übernommen (i) die sich ab dem 2. Januar 2012 (00.00 Uhr) ('Stichtag') ergebenden Verbindlichkeiten aus übernommenen Vertrags- oder sonstigen Rechtsverhältnissen, (ii) die ab dem Stichtag entstehenden und fällig werdenden Verbindlichkeiten (mit Sonderregelungen u.a. für Vergütungen, Schadensersatz-, Erstattungs- und Ausgleichsansprüche und Vorauszahlungen) und (iii) die aufgrund gesetzlicher Tatbestände zwingend zu übernehmenden Verbindlichkeiten. Soweit die V2 Online Betreibergesellschaft mbH über die übernommenen Verbindlichkeiten hinaus an Stelle der GoYellow GmbH von Dritten in Anspruch genommen wird, hat die GoYellow
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November 15, 2011 09:14 ET (14:14 GMT)