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DGAP-HV: 118000 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.12.2011 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: 118000 AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
118000 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
22.12.2011 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
15.11.2011 / 15:13 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   118000 AG 
 
   München 
 
   Wertpapier-Kenn-Nr. 691190 
   ISIN DE0006911902 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre ein zu der 
   am Donnerstag, 22. Dezember 2011, um 10.00 Uhr 
 
   im Central Tower, Landsberger Straße 110, 80339 München, 
 
   stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
   1. Zustimmung zum Abschluss und zur Durchführung des Kaufvertrages zur 
   Veräußerung der Geschäftsaktivitäten der GoYellow GmbH 
 
   Die 118000 AG, die GoYellow GmbH, die GD GmbH, die 118000 Innovations 
   GmbH und die 118000 Telefonvermittlung GmbH auf der einen Seite 
   ('Verkäuferparteien') 
   sowie die Online V2 Holding GmbH & Co. KG und ihre hundertprozentige 
   Tochtergesellschaft V2 Online Betreibergesellschaft mbH auf der 
   anderen Seite ('Käuferparteien') haben am 21. Oktober 2011 einen 
   'Kaufvertrag zur Übernahme der Geschäftsaktivitäten der GoYellow GmbH' 
   ('Kaufvertrag') abgeschlossen ('Transaktion'). Hinter den 
   Käuferparteien stehen die 16 GelbeSeiten Verlage. 
 
   Mit dem Kaufvertrag sollen die bisherigen Geschäftsaktivitäten der 
   GoYellow GmbH einschließlich der zugehörigen Marken, Internet-Domains 
   und sonstiger Rechte entsprechend den Vereinbarungen im Kaufvertrag 
   veräußert werden. Auf Grundlage des Kaufvertrages wird die V2 Online 
   Betreibergesellschaft mbH den Geschäftsbetrieb der GoYellow GmbH und 
   die Online V2 Holding GmbH & Co. KG die zugehörigen Marken, 
   Internet-Domains und sonstigen Rechte zum Stichtag 2. Januar 2012 
   (00.00 Uhr) übernehmen. 
 
   Der Kaufvertrag enthält in Teil C 'Weitere Verpflichtungen und Rechte 
   der Vertragsbeteiligten', Abschnitt IV. 1. eine Verpflichtung der 
   118000 AG, eine außerordentliche Hauptversammlung der 118000 AG 
   einzuberufen, die spätestens bis zum 22. Dezember 2011 stattfinden 
   soll. In dieser Hauptversammlung soll der Vorstand die Aktionäre der 
   118000 AG über die Transaktion informieren und die Zustimmung der 
   Aktionäre zu dieser Transaktion einholen, um jedwede Bedenken gegen 
   die Wirksamkeit des Kaufvertrages auszuräumen. 
 
   Soweit die Hauptversammlung der 118000 AG dem Kaufvertrag nicht bis 
   zum 22. Dezember 2011 zugestimmt hat und die 118000 AG die 
   Käuferparteien nicht bis zum 23. Dezember 2011 über die erfolgte 
   Zustimmung informiert, können die Verkäuferparteien sich von dem im 
   Kaufvertrag vereinbarten Geschäft einseitig lösen (Rücktrittsrecht, 
   vgl. Teil C Abschnitt V. 1. 1.1 des Kaufvertrags). 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu 
   fassen: 
 
           'Die Hauptversammlung stimmt dem Abschluss und der 
           Durchführung des Kaufvertrages zur Veräußerung der 
           Geschäftsaktivitäten der GoYellow GmbH vom 21. Oktober 2011 
           zwischen der GoYellow GmbH, der 118000 AG, der GD GmbH, der 
           118000 Innovations GmbH und der 118000 Telefonvermittlung GmbH 
           einerseits sowie der Online V2 Holding GmbH & Co. KG und V2 
           Online Betreibergesellschaft mbH andererseits (Notar Thomas 
           Haasen in München, UR-Nr. H 3362/2011) zu.' 
 
 
   Der Kaufvertrag hat den aus dem Anhang zu dieser Einladung 
   ersichtlichen wesentlichen Inhalt. Er liegt ab dem Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der 
   Gesellschaft, Landsberger Straße 110, 80339 München, aus. Auf 
   Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift erteilt. 
   Darüber hinaus wird der Kaufvertrag ab der Einberufung der 
   Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.118000.com unter dem Punkt 'Events' und dann 
   'Hauptversammlung' zugänglich gemacht. 
 
   Der Vorstand hat einen ausführlichen schriftlichen Bericht erstellt, 
   der im Anhang zu dieser Einladung abgedruckt ist, in dem der 
   Kaufvertrag und dessen Auswirkungen auf die Gesellschaft umfassend 
   erläutert und begründet werden. 
 
   2. Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds 
 
   Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 95 Abs. 1 Satz 1 AktG und § 8 Abs. 1 
   der Satzung aus drei Mitgliedern und setzt sich gemäß § 96 Abs. 1, 6. 
   Fall, § 101 Abs. 1 AktG aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre 
   zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Nachdem Herr Georg Steiger sein Amt als Aufsichtsrat am 7. September 
   2011 niedergelegt hat, wurde auf ordnungsgemäßen Antrag des Vorstands 
   nach § 104 AktG Herr Nicolas Mathys durch gerichtlichen Beschluss des 
   Amtsgerichtes München vom 21. September 2011 ergänzungsweise als neues 
   Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Die gerichtliche Bestellung soll 
   nunmehr durch die Wahl der Hauptversammlung bestätigt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, Herrn Nicolas Mathys, 
   Vermögensverwalter und Teilhaber des Schweizer Finanzdienstleisters 
   Zug Finance AG, wohnhaft in Zug/Schweiz, mit Wirkung ab Beendigung 
   dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der ordentlichen 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 
   beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. 
 
   Herr Nicolas Mathys ist bei den nachfolgend aufgeführten 
   Gesellschaften Mitglied des Aufsichtsrats bzw. Mitglied eines 
   vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums: 
 
   Mitglied des Verwaltungsrates der Almaz Holding AG, Zug, Schweiz 
   Mitglied des Verwaltungsrates der Zug Finance AG, Zug, Schweiz 
   Mitglied des Verwaltungsrates der Axetis AG, Zug, Schweiz 
   Mitglied des Verwaltungsrates der NAMNAM Finance AG, Zug, Schweiz 
   Mitglied des Verwaltungsrates der JTE Finanz AG, Zürich, Schweiz 
   Mitglied des Verwaltungsrates der Betbull Holding SE, Wien, Österreich 
 
   Im Übrigen hält er keine mitteilungspflichtigen Mandate. 
 
   Anhang 
 
   Zu Punkt 1 der Tagesordnung: 
 
     1.    Wesentlicher Inhalt des Kaufvertrags 
 
 
   Der Kaufvertrag zur Übernahme der Geschäftsaktivitäten der GoYellow 
   GmbH hat den folgenden wesentlichen Inhalt: 
 
     *     Die Parteien des Kaufvertrages sind die 118000 AG, 
           die GoYellow GmbH, die GD GmbH, die 118000 Innovations GmbH 
           und die 118000 Telefonvermittlung GmbH auf der einen Seite 
           (Verkäuferparteien oder auch '118000 Gruppe') sowie die Online 
           V2 Holding GmbH & Co. KG und ihre hundertprozentige 
           Tochtergesellschaft V2 Online Betreibergesellschaft mbH auf 
           der anderen Seite (Käuferparteien). 
 
 
   Teil A des Kaufvertrages beinhaltet den Verkauf des Geschäftsbetriebs 
   der GoYellow GmbH an die V2 Online Betreibergesellschaft mbH. Der 
   Verkauf erfolgt nicht durch eine Veräußerung der von der 118000 AG 
   gehaltenen Gesellschaftsanteile an der GoYellow GmbH, sondern im Wege 
   des Verkaufs und der Übertragung von einzelnen, konkret bestimmten 
   Vermögensgegenständen, Verbindlichkeiten und Vertragsverhältnissen 
   (sog. Asset Deal). 
 
     *     Kaufgegenstand sind - mit wenigen im Kaufvertrag 
           bestimmten Ausnahmen - sämtliche Vermögensgegenstände der 
           GoYellow GmbH, insbesondere das bewegliche Sachanlagevermögen, 
           die immateriellen Vermögensgegenstände, die Vorräte sowie die 
           Adressdaten der GoYellow GmbH, Ansprüche und Rechte sowie die 
           Bücher und Geschäftsunterlagen der GoYellow GmbH. 
 
 
     *     Der dafür an die GoYellow GmbH zu zahlende 
           Kaufpreis beträgt insgesamt EUR 1.400.000,00, wobei die 
           Verteilung auf die einzelnen Vermögensgegenstände im 
           Kaufvertrag detailliert niedergelegt ist. Die Vertragsparteien 
           gehen davon aus, dass für den Verkauf des Geschäftsbetriebs 
           keine Umsatzsteuer anfällt. Der Kaufpreis ist in drei Raten zu 
           zahlen. Am 5. Januar 2012 ist die erste Rate in Höhe von EUR 
           550.000,00 fällig, am 5. Februar 2012 die zweite Rate in Höhe 
           von EUR 450.000,00 und am 5. März 2012 die dritte Rate in Höhe 
           von EUR 400.000,00. 
 
 
     *     Die Verbindlichkeiten der GoYellow GmbH werden von 
           der V2 Online Betreibergesellschaft mbH nur in eingeschränktem 
           Maße nach Maßgabe der in Ziffer A. I. 2. und A. I. 4. des 
           Kaufvertrags geregelten Grundsätzen übernommen. Insbesondere 
           werden übernommen (i) die sich ab dem 2. Januar 2012 (00.00 
           Uhr) ('Stichtag') ergebenden Verbindlichkeiten aus 
           übernommenen Vertrags- oder sonstigen Rechtsverhältnissen, 
           (ii) die ab dem Stichtag entstehenden und fällig werdenden 
           Verbindlichkeiten (mit Sonderregelungen u.a. für Vergütungen, 
           Schadensersatz-, Erstattungs- und Ausgleichsansprüche und 
           Vorauszahlungen) und (iii) die aufgrund gesetzlicher 
           Tatbestände zwingend zu übernehmenden Verbindlichkeiten. 
           Soweit die V2 Online Betreibergesellschaft mbH über die 
           übernommenen Verbindlichkeiten hinaus an Stelle der GoYellow 
           GmbH von Dritten in Anspruch genommen wird, hat die GoYellow 

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November 15, 2011 09:14 ET (14:14 GMT)

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