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DGAP-HV: 118000 AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: 118000 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.12.2011 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: 118000 AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
118000 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
22.12.2011 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
15.11.2011 / 15:13 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   118000 AG 
 
   München 
 
   Wertpapier-Kenn-Nr. 691190 
   ISIN DE0006911902 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre ein zu der 
   am Donnerstag, 22. Dezember 2011, um 10.00 Uhr 
 
   im Central Tower, Landsberger Straße 110, 80339 München, 
 
   stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
   1. Zustimmung zum Abschluss und zur Durchführung des Kaufvertrages zur 
   Veräußerung der Geschäftsaktivitäten der GoYellow GmbH 
 
   Die 118000 AG, die GoYellow GmbH, die GD GmbH, die 118000 Innovations 
   GmbH und die 118000 Telefonvermittlung GmbH auf der einen Seite 
   ('Verkäuferparteien') 
   sowie die Online V2 Holding GmbH & Co. KG und ihre hundertprozentige 
   Tochtergesellschaft V2 Online Betreibergesellschaft mbH auf der 
   anderen Seite ('Käuferparteien') haben am 21. Oktober 2011 einen 
   'Kaufvertrag zur Übernahme der Geschäftsaktivitäten der GoYellow GmbH' 
   ('Kaufvertrag') abgeschlossen ('Transaktion'). Hinter den 
   Käuferparteien stehen die 16 GelbeSeiten Verlage. 
 
   Mit dem Kaufvertrag sollen die bisherigen Geschäftsaktivitäten der 
   GoYellow GmbH einschließlich der zugehörigen Marken, Internet-Domains 
   und sonstiger Rechte entsprechend den Vereinbarungen im Kaufvertrag 
   veräußert werden. Auf Grundlage des Kaufvertrages wird die V2 Online 
   Betreibergesellschaft mbH den Geschäftsbetrieb der GoYellow GmbH und 
   die Online V2 Holding GmbH & Co. KG die zugehörigen Marken, 
   Internet-Domains und sonstigen Rechte zum Stichtag 2. Januar 2012 
   (00.00 Uhr) übernehmen. 
 
   Der Kaufvertrag enthält in Teil C 'Weitere Verpflichtungen und Rechte 
   der Vertragsbeteiligten', Abschnitt IV. 1. eine Verpflichtung der 
   118000 AG, eine außerordentliche Hauptversammlung der 118000 AG 
   einzuberufen, die spätestens bis zum 22. Dezember 2011 stattfinden 
   soll. In dieser Hauptversammlung soll der Vorstand die Aktionäre der 
   118000 AG über die Transaktion informieren und die Zustimmung der 
   Aktionäre zu dieser Transaktion einholen, um jedwede Bedenken gegen 
   die Wirksamkeit des Kaufvertrages auszuräumen. 
 
   Soweit die Hauptversammlung der 118000 AG dem Kaufvertrag nicht bis 
   zum 22. Dezember 2011 zugestimmt hat und die 118000 AG die 
   Käuferparteien nicht bis zum 23. Dezember 2011 über die erfolgte 
   Zustimmung informiert, können die Verkäuferparteien sich von dem im 
   Kaufvertrag vereinbarten Geschäft einseitig lösen (Rücktrittsrecht, 
   vgl. Teil C Abschnitt V. 1. 1.1 des Kaufvertrags). 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu 
   fassen: 
 
           'Die Hauptversammlung stimmt dem Abschluss und der 
           Durchführung des Kaufvertrages zur Veräußerung der 
           Geschäftsaktivitäten der GoYellow GmbH vom 21. Oktober 2011 
           zwischen der GoYellow GmbH, der 118000 AG, der GD GmbH, der 
           118000 Innovations GmbH und der 118000 Telefonvermittlung GmbH 
           einerseits sowie der Online V2 Holding GmbH & Co. KG und V2 
           Online Betreibergesellschaft mbH andererseits (Notar Thomas 
           Haasen in München, UR-Nr. H 3362/2011) zu.' 
 
 
   Der Kaufvertrag hat den aus dem Anhang zu dieser Einladung 
   ersichtlichen wesentlichen Inhalt. Er liegt ab dem Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der 
   Gesellschaft, Landsberger Straße 110, 80339 München, aus. Auf 
   Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift erteilt. 
   Darüber hinaus wird der Kaufvertrag ab der Einberufung der 
   Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.118000.com unter dem Punkt 'Events' und dann 
   'Hauptversammlung' zugänglich gemacht. 
 
   Der Vorstand hat einen ausführlichen schriftlichen Bericht erstellt, 
   der im Anhang zu dieser Einladung abgedruckt ist, in dem der 
   Kaufvertrag und dessen Auswirkungen auf die Gesellschaft umfassend 
   erläutert und begründet werden. 
 
   2. Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds 
 
   Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 95 Abs. 1 Satz 1 AktG und § 8 Abs. 1 
   der Satzung aus drei Mitgliedern und setzt sich gemäß § 96 Abs. 1, 6. 
   Fall, § 101 Abs. 1 AktG aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre 
   zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Nachdem Herr Georg Steiger sein Amt als Aufsichtsrat am 7. September 
   2011 niedergelegt hat, wurde auf ordnungsgemäßen Antrag des Vorstands 
   nach § 104 AktG Herr Nicolas Mathys durch gerichtlichen Beschluss des 
   Amtsgerichtes München vom 21. September 2011 ergänzungsweise als neues 
   Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Die gerichtliche Bestellung soll 
   nunmehr durch die Wahl der Hauptversammlung bestätigt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, Herrn Nicolas Mathys, 
   Vermögensverwalter und Teilhaber des Schweizer Finanzdienstleisters 
   Zug Finance AG, wohnhaft in Zug/Schweiz, mit Wirkung ab Beendigung 
   dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der ordentlichen 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 
   beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. 
 
   Herr Nicolas Mathys ist bei den nachfolgend aufgeführten 
   Gesellschaften Mitglied des Aufsichtsrats bzw. Mitglied eines 
   vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums: 
 
   Mitglied des Verwaltungsrates der Almaz Holding AG, Zug, Schweiz 
   Mitglied des Verwaltungsrates der Zug Finance AG, Zug, Schweiz 
   Mitglied des Verwaltungsrates der Axetis AG, Zug, Schweiz 
   Mitglied des Verwaltungsrates der NAMNAM Finance AG, Zug, Schweiz 
   Mitglied des Verwaltungsrates der JTE Finanz AG, Zürich, Schweiz 
   Mitglied des Verwaltungsrates der Betbull Holding SE, Wien, Österreich 
 
   Im Übrigen hält er keine mitteilungspflichtigen Mandate. 
 
   Anhang 
 
   Zu Punkt 1 der Tagesordnung: 
 
     1.    Wesentlicher Inhalt des Kaufvertrags 
 
 
   Der Kaufvertrag zur Übernahme der Geschäftsaktivitäten der GoYellow 
   GmbH hat den folgenden wesentlichen Inhalt: 
 
     *     Die Parteien des Kaufvertrages sind die 118000 AG, 
           die GoYellow GmbH, die GD GmbH, die 118000 Innovations GmbH 
           und die 118000 Telefonvermittlung GmbH auf der einen Seite 
           (Verkäuferparteien oder auch '118000 Gruppe') sowie die Online 
           V2 Holding GmbH & Co. KG und ihre hundertprozentige 
           Tochtergesellschaft V2 Online Betreibergesellschaft mbH auf 
           der anderen Seite (Käuferparteien). 
 
 
   Teil A des Kaufvertrages beinhaltet den Verkauf des Geschäftsbetriebs 
   der GoYellow GmbH an die V2 Online Betreibergesellschaft mbH. Der 
   Verkauf erfolgt nicht durch eine Veräußerung der von der 118000 AG 
   gehaltenen Gesellschaftsanteile an der GoYellow GmbH, sondern im Wege 
   des Verkaufs und der Übertragung von einzelnen, konkret bestimmten 
   Vermögensgegenständen, Verbindlichkeiten und Vertragsverhältnissen 
   (sog. Asset Deal). 
 
     *     Kaufgegenstand sind - mit wenigen im Kaufvertrag 
           bestimmten Ausnahmen - sämtliche Vermögensgegenstände der 
           GoYellow GmbH, insbesondere das bewegliche Sachanlagevermögen, 
           die immateriellen Vermögensgegenstände, die Vorräte sowie die 
           Adressdaten der GoYellow GmbH, Ansprüche und Rechte sowie die 
           Bücher und Geschäftsunterlagen der GoYellow GmbH. 
 
 
     *     Der dafür an die GoYellow GmbH zu zahlende 
           Kaufpreis beträgt insgesamt EUR 1.400.000,00, wobei die 
           Verteilung auf die einzelnen Vermögensgegenstände im 
           Kaufvertrag detailliert niedergelegt ist. Die Vertragsparteien 
           gehen davon aus, dass für den Verkauf des Geschäftsbetriebs 
           keine Umsatzsteuer anfällt. Der Kaufpreis ist in drei Raten zu 
           zahlen. Am 5. Januar 2012 ist die erste Rate in Höhe von EUR 
           550.000,00 fällig, am 5. Februar 2012 die zweite Rate in Höhe 
           von EUR 450.000,00 und am 5. März 2012 die dritte Rate in Höhe 
           von EUR 400.000,00. 
 
 
     *     Die Verbindlichkeiten der GoYellow GmbH werden von 
           der V2 Online Betreibergesellschaft mbH nur in eingeschränktem 
           Maße nach Maßgabe der in Ziffer A. I. 2. und A. I. 4. des 
           Kaufvertrags geregelten Grundsätzen übernommen. Insbesondere 
           werden übernommen (i) die sich ab dem 2. Januar 2012 (00.00 
           Uhr) ('Stichtag') ergebenden Verbindlichkeiten aus 
           übernommenen Vertrags- oder sonstigen Rechtsverhältnissen, 
           (ii) die ab dem Stichtag entstehenden und fällig werdenden 
           Verbindlichkeiten (mit Sonderregelungen u.a. für Vergütungen, 
           Schadensersatz-, Erstattungs- und Ausgleichsansprüche und 
           Vorauszahlungen) und (iii) die aufgrund gesetzlicher 
           Tatbestände zwingend zu übernehmenden Verbindlichkeiten. 
           Soweit die V2 Online Betreibergesellschaft mbH über die 
           übernommenen Verbindlichkeiten hinaus an Stelle der GoYellow 
           GmbH von Dritten in Anspruch genommen wird, hat die GoYellow 

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November 15, 2011 09:14 ET (14:14 GMT)

GmbH sie von den entsprechenden Ansprüchen freizustellen und 
           zu entschädigen. 
 
 
     *     Der Kaufvertrag wird am Stichtag vollzogen, d.h. zu 
           diesem Zeitpunkt erhält die V2 Online Betreibergesellschaft 
           mbH Eigentum an den verkauften Vermögensgegenständen und es 
           gehen alle Rechte und Pflichten auf sie über. Die GoYellow 
           GmbH hat zu diesem Zeitpunkt grundsätzlich alle verkauften 
           Vermögensgegenstände an die V2 Online Betreibergesellschaft 
           mbH zu übergeben. Soweit einzelne Übertragungen nicht möglich 
           sind, räumt die GoYellow GmbH der V2 Online 
           Betreibergesellschaft mbH ein ausschließliches Nutzungsrecht 
           ein. Nutzungen und Lasten der verkauften Gegenstände und die 
           Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen 
           Verschlechterung gehen mit Wirkung zum Stichtag auf die V2 
           Online Betreibergesellschaft mbH über. 
 
 
     *     Die Durchführung des Kaufvertrags führt zu einem 
           Betriebsübergang nach § 613a BGB. Die V2 Online 
           Betreibergesellschaft mbH tritt ab dem Stichtag an Stelle der 
           GoYellow GmbH in die Arbeitgeberrechte und -pflichten aus den 
           im Anhang 4 zum Kaufvertrag einzeln aufgeführten 
           Arbeitsverhältnissen ein, soweit die betroffenen Arbeitnehmer 
           dem Vertragsübergang nicht widersprechen. Im Falle des 
           Widerspruches bleibt das Arbeitsverhältnis mit der GoYellow 
           GmbH bestehen. Sollten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (§ 
           613a BGB) weitere Arbeitsverhältnisse auf die V2 Online 
           Betreibergesellschaft mbH übergehen, ist diese zur Beendigung 
           der entsprechenden Arbeitsverhältnisse berechtigt, wobei die 
           GoYellow GmbH ihr sämtliche Nachteile (z.B. 
           Abfindungszahlungen, Kosten und Gehälter) zu ersetzen hat. 
 
 
     *     Der Kaufvertrag enthält bestimmte Einschränkungen 
           für Verbindlichkeiten aus den Arbeitsverhältnissen, für die 
           die V2 Online Betreibergesellschaft mbH nicht haftet (u.a. 
           nicht für Verbindlichkeiten aus den übergehenden 
           Arbeitsverträgen, die sich auf den Zeitraum vor dem Stichtag 
           beziehen). Soweit die V2 Online Betreibergesellschaft mbH über 
           die insoweit übernommenen Verbindlichkeiten hinaus in Anspruch 
           genommen wird, hat die GoYellow GmbH sie von den 
           entsprechenden Ansprüchen freizustellen und zu entschädigen. 
 
 
     *     Die V2 Online Betreibergesellschaft mbH soll ab dem 
           Stichtag in alle in Anlage 5 aufgeführten Verträge sowie in 
           alle Verträge mit GoBasic- und GoTop-Kunden der GoYellow GmbH 
           im Wege der Vertragsübernahme eintreten (inklusive der 
           Verträge mit Großkunden). Besonderheiten gelten im Hinblick 
           auf Verträge, die die GoYellow GmbH mit Unternehmen der 
           Unternehmensgruppe der 118000 AG (sog. verbundene Unternehmen 
           i.S.d. §§ 15ff. AktG) abgeschlossen hat (siehe unten, Teil C). 
           Für eine Vertragsübernahme ist grundsätzlich die Zustimmung 
           des Vertragspartners erforderlich; die GoYellow GmbH wird sich 
           nach besten Kräften darum bemühen, die entsprechenden 
           Zustimmungen zu erhalten. Zu Geldzahlungen ist sie dabei nicht 
           verpflichtet. Bis zu einer Vertragsübernahme arbeiten die 
           GoYellow GmbH und die V2 Online Betreibergesellschaft mbH 
           zusammen, um letztere so zu stellen, als ob eine 
           Vertragsübernahme erfolgt wäre. Die GoYellow GmbH wird die V2 
           Online Betreibergesellschaft mbH auf ihren Wunsch hin beim 
           Neuabschluss von nicht übernommenen Verträgen, die nicht in 
           Anlage 5 aufgeführt sind, unterstützen. 
 
 
     *     Die GoYellow GmbH und die 118000 AG haben sich dazu 
           verpflichtet, dafür zu sorgen, dass von der Volt Delta 
           International GmbH eine dem bestehenden Lizenzvertrag zwischen 
           der Volt Delta International GmbH, München, und der 118000 AG 
           vom 1. November 2005 inhaltsgleiche sog. NDIS Softwarelizenz 
           ausschließlich für den Betrieb des GoYellow Portals an die V2 
           Online Betreibergesellschaft mbH gewährt wird. Soweit eine 
           entsprechende Lizenz nicht bis zum 23. Dezember 2011 gewährt 
           wurde, kann sich die V2 Online Betreibergesellschaft mbH vom 
           Kaufvertrag durch einseitige Erklärung lösen (Rücktrittsrecht, 
           vgl. Teil C Abschnitt V. 1. 1.3). 
 
 
     *     Die GoYellow GmbH hat umfassende Garantien 
           abgegeben, für deren Verletzung sie der V2 Online 
           Betreibergesellschaft mbH auf Schadensersatz haftet. 
           Gesetzliche Gewährleistungsansprüche sind daneben 
           ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grob fahrlässigem oder 
           vorsätzlichem Verhalten beruhen. Die Haftung der GoYellow GmbH 
           wegen Verletzung einer Garantie ist grundsätzlich auf EUR 
           250.000,00 netto beschränkt, soweit es sich nicht um eine 
           Garantieverletzung im Hinblick auf Ansprüchen auf Übertragung 
           von Eigentum handelt, bei denen die Haftung auf den 
           Gesamtbetrag der zu zahlenden Kaufpreise beschränkt ist. Der 
           Kaufvertrag enthält daneben weitere Haftungsbeschränkungen 
           sowie einzeln ausgeführte Ausnahmen von den 
           Haftungsbeschränkungen. 
 
 
     *     Die Ansprüche aus Garantien verjähren grundsätzlich 
           24 Monate nach dem Stichtag. Es bestehen Ausnahmen betreffend 
           die Verjährung für Ansprüche auf Übertragung von Eigentum 
           sowie für Freistellungs-, Ersatz- und Erstattungsansprüche. Im 
           Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen. 
 
 
     *     Die GoYellow GmbH ist bis zum Stichtag 
           verpflichtet, den Geschäftsbetrieb mit der Sorgfalt eines 
           gewissenhaften Geschäftsführers und im Einklang mit der 
           bisherigen Übung fortzuführen und bestimmte, im Kaufvertrag 
           ausgeführte Tätigkeiten nicht ohne vorherige schriftliche 
           Zustimmung der V2 Online Betreibergesellschaft mbH 
           vorzunehmen. 
 
 
     *     Die GoYellow GmbH wird ihren steuerlichen Pflichten 
           bis zum Stichtag nachkommen und der V2 Online 
           Betreibergesellschaft mbH bis zum 23. Dezember 2011 
           nachweisen, dass alle fälligen Steuern fristgerecht bezahlt 
           wurden. Ansonsten bestehen Freistellungs-, Erstattungs-, 
           Informations- und Einbehaltungsrechte der V2 Online 
           Betreibergesellschaft mbH. 
 
 
     *     Zudem enthält der Vertrag ein Wettbewerbsverbot bis 
           zum Ablauf von zwei Jahren nach dem Stichtag, wonach keine 
           Branchenverzeichnisse (sei es in gebundener, elektronischer 
           oder anderer Form) herausgegeben oder vertrieben werden 
           dürfen. Darüber hinaus bestehen ein Abwerbungsverbot und eine 
           Geheimhaltungsverpflichtung der GoYellow GmbH in Bezug auf 
           ihre Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. 
 
 
   Teil B des Kaufvertrages beinhaltet den Verkauf und die Übertragung 
   der der 118000 AG zustehenden Marken, Domains und sonstigen Rechte an 
   dem oder im Zusammenhang mit dem Portal 'GoYellow', dem digitalen 
   Wochenblatt 'HalloHeimat' und der Unternehmerkarte 'GoHandwerk' an die 
   Online V2 Holding GmbH & Co. KG. 
 
     *     Kaufgegenstand sind die im Vertrag und seinen 
           Anlagen aufgelisteten Marken und Domains der 118000 AG sowie 
           alle sonstigen der 118000 AG zustehenden Rechte an dem Portal 
           'GoYellow', dem digitalen Wochenblatt 'HalloHeimat' und der 
           Unternehmerkarte 'GoHandwerk'. Soweit eine Übertragung nicht 
           möglich ist, ist die Online V2 Holding GmbH & Co. KG so zu 
           stellen, als ob eine Übertragung erfolgt sei. Der 118000 AG, 
           der GoYellow GmbH, der GD GmbH, der 118000 Innovations GmbH, 
           der 118000 Telefonvermittlung GmbH und sonstigen verbundenen 
           Unternehmen i.S.d. §§ 15ff. AktG stehen nach dem Stichtag 
           keinerlei entsprechende Rechte mehr zu. 
 
 
     *     Der Kaufpreis, der sich wie im Kaufvertrag 
           angegeben auf die Marken und Domains verteilt, beträgt 
           insgesamt EUR 3.000.000,00 zuzüglich Umsatzsteuer in 
           gesetzlicher Höhe. Der Kaufpreis inklusive Umsatzsteuer ist in 
           Raten wie folgt an die 118000 AG zu zahlen: EUR 570.000,00 am 
           5. Januar 2012, EUR 150.000,00 am 5. Februar 2012, EUR 
           200.000,00 am 5. März 2012, EUR 300.000,00 am 5. April 2012, 
           EUR 300.000,00 am 5. Mai 2012, EUR 300.000,00 am 5. Juni 2012, 
           EUR 300.000,00 am 5. Juli 2012, EUR 300.000,00 am 5. August 
           2012, EUR 300.000,00 am 5. September 2012, EUR 300.000,00 am 
           5. Oktober 2012, EUR 300.000,00 am 5. November 2012 und EUR 
           250.000,00 am 31. Dezember 2012. 
 
 
     *     Die 118000 AG hat diverse Garantien abgegeben, für 
           deren Verletzung sie der Online V2 Holding GmbH & Co. KG auf 
           Schadensersatz haftet. Weitere Gewährleistungsrechte der 
           Online V2 Holding GmbH & Co. KG werden dadurch nicht 
           eingeschränkt. Die Ansprüche der Online V2 Holding GmbH & Co. 

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November 15, 2011 09:14 ET (14:14 GMT)

© 2011 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.