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DGAP-HV: 118000 AG: Bekanntmachung der -5-

DJ DGAP-HV: 118000 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.12.2011 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: 118000 AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
118000 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
22.12.2011 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
15.11.2011 / 15:13 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   118000 AG 
 
   München 
 
   Wertpapier-Kenn-Nr. 691190 
   ISIN DE0006911902 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre ein zu der 
   am Donnerstag, 22. Dezember 2011, um 10.00 Uhr 
 
   im Central Tower, Landsberger Straße 110, 80339 München, 
 
   stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
   1. Zustimmung zum Abschluss und zur Durchführung des Kaufvertrages zur 
   Veräußerung der Geschäftsaktivitäten der GoYellow GmbH 
 
   Die 118000 AG, die GoYellow GmbH, die GD GmbH, die 118000 Innovations 
   GmbH und die 118000 Telefonvermittlung GmbH auf der einen Seite 
   ('Verkäuferparteien') 
   sowie die Online V2 Holding GmbH & Co. KG und ihre hundertprozentige 
   Tochtergesellschaft V2 Online Betreibergesellschaft mbH auf der 
   anderen Seite ('Käuferparteien') haben am 21. Oktober 2011 einen 
   'Kaufvertrag zur Übernahme der Geschäftsaktivitäten der GoYellow GmbH' 
   ('Kaufvertrag') abgeschlossen ('Transaktion'). Hinter den 
   Käuferparteien stehen die 16 GelbeSeiten Verlage. 
 
   Mit dem Kaufvertrag sollen die bisherigen Geschäftsaktivitäten der 
   GoYellow GmbH einschließlich der zugehörigen Marken, Internet-Domains 
   und sonstiger Rechte entsprechend den Vereinbarungen im Kaufvertrag 
   veräußert werden. Auf Grundlage des Kaufvertrages wird die V2 Online 
   Betreibergesellschaft mbH den Geschäftsbetrieb der GoYellow GmbH und 
   die Online V2 Holding GmbH & Co. KG die zugehörigen Marken, 
   Internet-Domains und sonstigen Rechte zum Stichtag 2. Januar 2012 
   (00.00 Uhr) übernehmen. 
 
   Der Kaufvertrag enthält in Teil C 'Weitere Verpflichtungen und Rechte 
   der Vertragsbeteiligten', Abschnitt IV. 1. eine Verpflichtung der 
   118000 AG, eine außerordentliche Hauptversammlung der 118000 AG 
   einzuberufen, die spätestens bis zum 22. Dezember 2011 stattfinden 
   soll. In dieser Hauptversammlung soll der Vorstand die Aktionäre der 
   118000 AG über die Transaktion informieren und die Zustimmung der 
   Aktionäre zu dieser Transaktion einholen, um jedwede Bedenken gegen 
   die Wirksamkeit des Kaufvertrages auszuräumen. 
 
   Soweit die Hauptversammlung der 118000 AG dem Kaufvertrag nicht bis 
   zum 22. Dezember 2011 zugestimmt hat und die 118000 AG die 
   Käuferparteien nicht bis zum 23. Dezember 2011 über die erfolgte 
   Zustimmung informiert, können die Verkäuferparteien sich von dem im 
   Kaufvertrag vereinbarten Geschäft einseitig lösen (Rücktrittsrecht, 
   vgl. Teil C Abschnitt V. 1. 1.1 des Kaufvertrags). 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu 
   fassen: 
 
           'Die Hauptversammlung stimmt dem Abschluss und der 
           Durchführung des Kaufvertrages zur Veräußerung der 
           Geschäftsaktivitäten der GoYellow GmbH vom 21. Oktober 2011 
           zwischen der GoYellow GmbH, der 118000 AG, der GD GmbH, der 
           118000 Innovations GmbH und der 118000 Telefonvermittlung GmbH 
           einerseits sowie der Online V2 Holding GmbH & Co. KG und V2 
           Online Betreibergesellschaft mbH andererseits (Notar Thomas 
           Haasen in München, UR-Nr. H 3362/2011) zu.' 
 
 
   Der Kaufvertrag hat den aus dem Anhang zu dieser Einladung 
   ersichtlichen wesentlichen Inhalt. Er liegt ab dem Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der 
   Gesellschaft, Landsberger Straße 110, 80339 München, aus. Auf 
   Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift erteilt. 
   Darüber hinaus wird der Kaufvertrag ab der Einberufung der 
   Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.118000.com unter dem Punkt 'Events' und dann 
   'Hauptversammlung' zugänglich gemacht. 
 
   Der Vorstand hat einen ausführlichen schriftlichen Bericht erstellt, 
   der im Anhang zu dieser Einladung abgedruckt ist, in dem der 
   Kaufvertrag und dessen Auswirkungen auf die Gesellschaft umfassend 
   erläutert und begründet werden. 
 
   2. Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds 
 
   Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 95 Abs. 1 Satz 1 AktG und § 8 Abs. 1 
   der Satzung aus drei Mitgliedern und setzt sich gemäß § 96 Abs. 1, 6. 
   Fall, § 101 Abs. 1 AktG aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre 
   zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Nachdem Herr Georg Steiger sein Amt als Aufsichtsrat am 7. September 
   2011 niedergelegt hat, wurde auf ordnungsgemäßen Antrag des Vorstands 
   nach § 104 AktG Herr Nicolas Mathys durch gerichtlichen Beschluss des 
   Amtsgerichtes München vom 21. September 2011 ergänzungsweise als neues 
   Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Die gerichtliche Bestellung soll 
   nunmehr durch die Wahl der Hauptversammlung bestätigt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, Herrn Nicolas Mathys, 
   Vermögensverwalter und Teilhaber des Schweizer Finanzdienstleisters 
   Zug Finance AG, wohnhaft in Zug/Schweiz, mit Wirkung ab Beendigung 
   dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der ordentlichen 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 
   beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. 
 
   Herr Nicolas Mathys ist bei den nachfolgend aufgeführten 
   Gesellschaften Mitglied des Aufsichtsrats bzw. Mitglied eines 
   vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums: 
 
   Mitglied des Verwaltungsrates der Almaz Holding AG, Zug, Schweiz 
   Mitglied des Verwaltungsrates der Zug Finance AG, Zug, Schweiz 
   Mitglied des Verwaltungsrates der Axetis AG, Zug, Schweiz 
   Mitglied des Verwaltungsrates der NAMNAM Finance AG, Zug, Schweiz 
   Mitglied des Verwaltungsrates der JTE Finanz AG, Zürich, Schweiz 
   Mitglied des Verwaltungsrates der Betbull Holding SE, Wien, Österreich 
 
   Im Übrigen hält er keine mitteilungspflichtigen Mandate. 
 
   Anhang 
 
   Zu Punkt 1 der Tagesordnung: 
 
     1.    Wesentlicher Inhalt des Kaufvertrags 
 
 
   Der Kaufvertrag zur Übernahme der Geschäftsaktivitäten der GoYellow 
   GmbH hat den folgenden wesentlichen Inhalt: 
 
     *     Die Parteien des Kaufvertrages sind die 118000 AG, 
           die GoYellow GmbH, die GD GmbH, die 118000 Innovations GmbH 
           und die 118000 Telefonvermittlung GmbH auf der einen Seite 
           (Verkäuferparteien oder auch '118000 Gruppe') sowie die Online 
           V2 Holding GmbH & Co. KG und ihre hundertprozentige 
           Tochtergesellschaft V2 Online Betreibergesellschaft mbH auf 
           der anderen Seite (Käuferparteien). 
 
 
   Teil A des Kaufvertrages beinhaltet den Verkauf des Geschäftsbetriebs 
   der GoYellow GmbH an die V2 Online Betreibergesellschaft mbH. Der 
   Verkauf erfolgt nicht durch eine Veräußerung der von der 118000 AG 
   gehaltenen Gesellschaftsanteile an der GoYellow GmbH, sondern im Wege 
   des Verkaufs und der Übertragung von einzelnen, konkret bestimmten 
   Vermögensgegenständen, Verbindlichkeiten und Vertragsverhältnissen 
   (sog. Asset Deal). 
 
     *     Kaufgegenstand sind - mit wenigen im Kaufvertrag 
           bestimmten Ausnahmen - sämtliche Vermögensgegenstände der 
           GoYellow GmbH, insbesondere das bewegliche Sachanlagevermögen, 
           die immateriellen Vermögensgegenstände, die Vorräte sowie die 
           Adressdaten der GoYellow GmbH, Ansprüche und Rechte sowie die 
           Bücher und Geschäftsunterlagen der GoYellow GmbH. 
 
 
     *     Der dafür an die GoYellow GmbH zu zahlende 
           Kaufpreis beträgt insgesamt EUR 1.400.000,00, wobei die 
           Verteilung auf die einzelnen Vermögensgegenstände im 
           Kaufvertrag detailliert niedergelegt ist. Die Vertragsparteien 
           gehen davon aus, dass für den Verkauf des Geschäftsbetriebs 
           keine Umsatzsteuer anfällt. Der Kaufpreis ist in drei Raten zu 
           zahlen. Am 5. Januar 2012 ist die erste Rate in Höhe von EUR 
           550.000,00 fällig, am 5. Februar 2012 die zweite Rate in Höhe 
           von EUR 450.000,00 und am 5. März 2012 die dritte Rate in Höhe 
           von EUR 400.000,00. 
 
 
     *     Die Verbindlichkeiten der GoYellow GmbH werden von 
           der V2 Online Betreibergesellschaft mbH nur in eingeschränktem 
           Maße nach Maßgabe der in Ziffer A. I. 2. und A. I. 4. des 
           Kaufvertrags geregelten Grundsätzen übernommen. Insbesondere 
           werden übernommen (i) die sich ab dem 2. Januar 2012 (00.00 
           Uhr) ('Stichtag') ergebenden Verbindlichkeiten aus 
           übernommenen Vertrags- oder sonstigen Rechtsverhältnissen, 
           (ii) die ab dem Stichtag entstehenden und fällig werdenden 
           Verbindlichkeiten (mit Sonderregelungen u.a. für Vergütungen, 
           Schadensersatz-, Erstattungs- und Ausgleichsansprüche und 
           Vorauszahlungen) und (iii) die aufgrund gesetzlicher 
           Tatbestände zwingend zu übernehmenden Verbindlichkeiten. 
           Soweit die V2 Online Betreibergesellschaft mbH über die 
           übernommenen Verbindlichkeiten hinaus an Stelle der GoYellow 
           GmbH von Dritten in Anspruch genommen wird, hat die GoYellow 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

November 15, 2011 09:14 ET (14:14 GMT)

DJ DGAP-HV: 118000 AG: Bekanntmachung der -2-

GmbH sie von den entsprechenden Ansprüchen freizustellen und 
           zu entschädigen. 
 
 
     *     Der Kaufvertrag wird am Stichtag vollzogen, d.h. zu 
           diesem Zeitpunkt erhält die V2 Online Betreibergesellschaft 
           mbH Eigentum an den verkauften Vermögensgegenständen und es 
           gehen alle Rechte und Pflichten auf sie über. Die GoYellow 
           GmbH hat zu diesem Zeitpunkt grundsätzlich alle verkauften 
           Vermögensgegenstände an die V2 Online Betreibergesellschaft 
           mbH zu übergeben. Soweit einzelne Übertragungen nicht möglich 
           sind, räumt die GoYellow GmbH der V2 Online 
           Betreibergesellschaft mbH ein ausschließliches Nutzungsrecht 
           ein. Nutzungen und Lasten der verkauften Gegenstände und die 
           Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen 
           Verschlechterung gehen mit Wirkung zum Stichtag auf die V2 
           Online Betreibergesellschaft mbH über. 
 
 
     *     Die Durchführung des Kaufvertrags führt zu einem 
           Betriebsübergang nach § 613a BGB. Die V2 Online 
           Betreibergesellschaft mbH tritt ab dem Stichtag an Stelle der 
           GoYellow GmbH in die Arbeitgeberrechte und -pflichten aus den 
           im Anhang 4 zum Kaufvertrag einzeln aufgeführten 
           Arbeitsverhältnissen ein, soweit die betroffenen Arbeitnehmer 
           dem Vertragsübergang nicht widersprechen. Im Falle des 
           Widerspruches bleibt das Arbeitsverhältnis mit der GoYellow 
           GmbH bestehen. Sollten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (§ 
           613a BGB) weitere Arbeitsverhältnisse auf die V2 Online 
           Betreibergesellschaft mbH übergehen, ist diese zur Beendigung 
           der entsprechenden Arbeitsverhältnisse berechtigt, wobei die 
           GoYellow GmbH ihr sämtliche Nachteile (z.B. 
           Abfindungszahlungen, Kosten und Gehälter) zu ersetzen hat. 
 
 
     *     Der Kaufvertrag enthält bestimmte Einschränkungen 
           für Verbindlichkeiten aus den Arbeitsverhältnissen, für die 
           die V2 Online Betreibergesellschaft mbH nicht haftet (u.a. 
           nicht für Verbindlichkeiten aus den übergehenden 
           Arbeitsverträgen, die sich auf den Zeitraum vor dem Stichtag 
           beziehen). Soweit die V2 Online Betreibergesellschaft mbH über 
           die insoweit übernommenen Verbindlichkeiten hinaus in Anspruch 
           genommen wird, hat die GoYellow GmbH sie von den 
           entsprechenden Ansprüchen freizustellen und zu entschädigen. 
 
 
     *     Die V2 Online Betreibergesellschaft mbH soll ab dem 
           Stichtag in alle in Anlage 5 aufgeführten Verträge sowie in 
           alle Verträge mit GoBasic- und GoTop-Kunden der GoYellow GmbH 
           im Wege der Vertragsübernahme eintreten (inklusive der 
           Verträge mit Großkunden). Besonderheiten gelten im Hinblick 
           auf Verträge, die die GoYellow GmbH mit Unternehmen der 
           Unternehmensgruppe der 118000 AG (sog. verbundene Unternehmen 
           i.S.d. §§ 15ff. AktG) abgeschlossen hat (siehe unten, Teil C). 
           Für eine Vertragsübernahme ist grundsätzlich die Zustimmung 
           des Vertragspartners erforderlich; die GoYellow GmbH wird sich 
           nach besten Kräften darum bemühen, die entsprechenden 
           Zustimmungen zu erhalten. Zu Geldzahlungen ist sie dabei nicht 
           verpflichtet. Bis zu einer Vertragsübernahme arbeiten die 
           GoYellow GmbH und die V2 Online Betreibergesellschaft mbH 
           zusammen, um letztere so zu stellen, als ob eine 
           Vertragsübernahme erfolgt wäre. Die GoYellow GmbH wird die V2 
           Online Betreibergesellschaft mbH auf ihren Wunsch hin beim 
           Neuabschluss von nicht übernommenen Verträgen, die nicht in 
           Anlage 5 aufgeführt sind, unterstützen. 
 
 
     *     Die GoYellow GmbH und die 118000 AG haben sich dazu 
           verpflichtet, dafür zu sorgen, dass von der Volt Delta 
           International GmbH eine dem bestehenden Lizenzvertrag zwischen 
           der Volt Delta International GmbH, München, und der 118000 AG 
           vom 1. November 2005 inhaltsgleiche sog. NDIS Softwarelizenz 
           ausschließlich für den Betrieb des GoYellow Portals an die V2 
           Online Betreibergesellschaft mbH gewährt wird. Soweit eine 
           entsprechende Lizenz nicht bis zum 23. Dezember 2011 gewährt 
           wurde, kann sich die V2 Online Betreibergesellschaft mbH vom 
           Kaufvertrag durch einseitige Erklärung lösen (Rücktrittsrecht, 
           vgl. Teil C Abschnitt V. 1. 1.3). 
 
 
     *     Die GoYellow GmbH hat umfassende Garantien 
           abgegeben, für deren Verletzung sie der V2 Online 
           Betreibergesellschaft mbH auf Schadensersatz haftet. 
           Gesetzliche Gewährleistungsansprüche sind daneben 
           ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grob fahrlässigem oder 
           vorsätzlichem Verhalten beruhen. Die Haftung der GoYellow GmbH 
           wegen Verletzung einer Garantie ist grundsätzlich auf EUR 
           250.000,00 netto beschränkt, soweit es sich nicht um eine 
           Garantieverletzung im Hinblick auf Ansprüchen auf Übertragung 
           von Eigentum handelt, bei denen die Haftung auf den 
           Gesamtbetrag der zu zahlenden Kaufpreise beschränkt ist. Der 
           Kaufvertrag enthält daneben weitere Haftungsbeschränkungen 
           sowie einzeln ausgeführte Ausnahmen von den 
           Haftungsbeschränkungen. 
 
 
     *     Die Ansprüche aus Garantien verjähren grundsätzlich 
           24 Monate nach dem Stichtag. Es bestehen Ausnahmen betreffend 
           die Verjährung für Ansprüche auf Übertragung von Eigentum 
           sowie für Freistellungs-, Ersatz- und Erstattungsansprüche. Im 
           Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen. 
 
 
     *     Die GoYellow GmbH ist bis zum Stichtag 
           verpflichtet, den Geschäftsbetrieb mit der Sorgfalt eines 
           gewissenhaften Geschäftsführers und im Einklang mit der 
           bisherigen Übung fortzuführen und bestimmte, im Kaufvertrag 
           ausgeführte Tätigkeiten nicht ohne vorherige schriftliche 
           Zustimmung der V2 Online Betreibergesellschaft mbH 
           vorzunehmen. 
 
 
     *     Die GoYellow GmbH wird ihren steuerlichen Pflichten 
           bis zum Stichtag nachkommen und der V2 Online 
           Betreibergesellschaft mbH bis zum 23. Dezember 2011 
           nachweisen, dass alle fälligen Steuern fristgerecht bezahlt 
           wurden. Ansonsten bestehen Freistellungs-, Erstattungs-, 
           Informations- und Einbehaltungsrechte der V2 Online 
           Betreibergesellschaft mbH. 
 
 
     *     Zudem enthält der Vertrag ein Wettbewerbsverbot bis 
           zum Ablauf von zwei Jahren nach dem Stichtag, wonach keine 
           Branchenverzeichnisse (sei es in gebundener, elektronischer 
           oder anderer Form) herausgegeben oder vertrieben werden 
           dürfen. Darüber hinaus bestehen ein Abwerbungsverbot und eine 
           Geheimhaltungsverpflichtung der GoYellow GmbH in Bezug auf 
           ihre Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. 
 
 
   Teil B des Kaufvertrages beinhaltet den Verkauf und die Übertragung 
   der der 118000 AG zustehenden Marken, Domains und sonstigen Rechte an 
   dem oder im Zusammenhang mit dem Portal 'GoYellow', dem digitalen 
   Wochenblatt 'HalloHeimat' und der Unternehmerkarte 'GoHandwerk' an die 
   Online V2 Holding GmbH & Co. KG. 
 
     *     Kaufgegenstand sind die im Vertrag und seinen 
           Anlagen aufgelisteten Marken und Domains der 118000 AG sowie 
           alle sonstigen der 118000 AG zustehenden Rechte an dem Portal 
           'GoYellow', dem digitalen Wochenblatt 'HalloHeimat' und der 
           Unternehmerkarte 'GoHandwerk'. Soweit eine Übertragung nicht 
           möglich ist, ist die Online V2 Holding GmbH & Co. KG so zu 
           stellen, als ob eine Übertragung erfolgt sei. Der 118000 AG, 
           der GoYellow GmbH, der GD GmbH, der 118000 Innovations GmbH, 
           der 118000 Telefonvermittlung GmbH und sonstigen verbundenen 
           Unternehmen i.S.d. §§ 15ff. AktG stehen nach dem Stichtag 
           keinerlei entsprechende Rechte mehr zu. 
 
 
     *     Der Kaufpreis, der sich wie im Kaufvertrag 
           angegeben auf die Marken und Domains verteilt, beträgt 
           insgesamt EUR 3.000.000,00 zuzüglich Umsatzsteuer in 
           gesetzlicher Höhe. Der Kaufpreis inklusive Umsatzsteuer ist in 
           Raten wie folgt an die 118000 AG zu zahlen: EUR 570.000,00 am 
           5. Januar 2012, EUR 150.000,00 am 5. Februar 2012, EUR 
           200.000,00 am 5. März 2012, EUR 300.000,00 am 5. April 2012, 
           EUR 300.000,00 am 5. Mai 2012, EUR 300.000,00 am 5. Juni 2012, 
           EUR 300.000,00 am 5. Juli 2012, EUR 300.000,00 am 5. August 
           2012, EUR 300.000,00 am 5. September 2012, EUR 300.000,00 am 
           5. Oktober 2012, EUR 300.000,00 am 5. November 2012 und EUR 
           250.000,00 am 31. Dezember 2012. 
 
 
     *     Die 118000 AG hat diverse Garantien abgegeben, für 
           deren Verletzung sie der Online V2 Holding GmbH & Co. KG auf 
           Schadensersatz haftet. Weitere Gewährleistungsrechte der 
           Online V2 Holding GmbH & Co. KG werden dadurch nicht 
           eingeschränkt. Die Ansprüche der Online V2 Holding GmbH & Co. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

November 15, 2011 09:14 ET (14:14 GMT)

DJ DGAP-HV: 118000 AG: Bekanntmachung der -3-

KG wegen Verletzung einer Garantie verjähren nach Maßgabe der 
           gesetzlichen Regelungen. Die Haftung der 118000 AG ist auf EUR 
           3.000.000,00 begrenzt, soweit sie nicht auf grob fahrlässigem, 
           vorsätzlichen oder arglistigem Verhalten beruht. 
 
 
     *     Die Verkäuferparteien verpflichten sich, bestimmte 
           Marken, die der GoYellow Marke ähnlich sind, nicht mehr 
           anzumelden. Zudem verpflichten sich die Verkäuferparteien, den 
           Rechtsbestand der vertragsgegenständlichen Marken, Domains 
           oder Neuanmeldungen nicht anzugreifen. Beide Verpflichtungen 
           gelten auch für sonstige verbundene Unternehmen (i.S.d. §§ 15 
           ff. AktG) der 118000 AG. Die 118000 AG und die GoYellow GmbH 
           werden die Online V2 Holding GmbH & Co. KG bei der Verfolgung 
           von Verletzungen oder Nachahmungen unterstützen. Die Kosten 
           für die Übertragung sowie die ab dem Stichtag fällig werdenden 
           Gebühren trägt die Online V2 Holding GmbH & Co. KG. 
 
 
   Teil C des Kaufvertrages beinhaltet weitere Verpflichtungen und Rechte 
   der Vertragsbeteiligten. 
 
     *     Die Parteien haben vereinbart, dass konzerninterne 
           Verträge, die von der V2 Online Betreibergesellschaft mbH 
           übernommen werden, dahingehend modifiziert werden, dass sie 
           ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende 
           kündbar sind. Soweit eine entsprechende Vertragsänderung nicht 
           erreicht werden kann, haften die GoYellow GmbH und die 118000 
           AG der V2 Online Betreibergesellschaft mbH für alle 
           entstehenden Nachteile. Ein zwischen der GoYellow GmbH und der 
           118000 Innovations GmbH bestehender Entwicklungsvertrag wird 
           nicht übernommen. Die V2 Online Betreibergesellschaft mbH ist 
           jedoch für einen Zeitraum von 12 Monaten nach dem Stichtag 
           berechtigt, Leistungen der 118000 Innovations GmbH zu den 
           Konditionen des Entwicklungsvertrages abzurufen. Es wird davon 
           ausgegangen, dass voraussichtlich im Kalenderjahr 2012 
           Leistungen im Umfang von ca. EUR 400.000,00 abgerufen werden. 
           Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. 
 
 
     *     Ein zwischen der GoYellow GmbH und der 118000 
           Innovations GmbH bestehender Betreibervertrag wird übernommen 
           und abweichend von der oben erwähnten einmonatigen 
           Kündigungsfrist mindestens bis zum 31. Dezember 2012 
           fortgeführt. Die Vergütung aus diesem Vertrag beträgt maximal 
           EUR 476.000,00. Dies gilt ebenso für einen Vertrag über 
           Terminierungsleistungen im Rahmen der sogenannten Click to 
           Connect-Technik, der mit maximal EUR 8.000,00 vergütet wird, 
           und einen Dienstleistungsvertrag über die quantitative und 
           qualitative Optimierung der Daten für die GoYellow GmbH, der 
           mit maximal EUR 153.000,00 vergütet wird. 
 
 
     *     Die Vertragsparteien beabsichtigen, dass die 118000 
           AG der V2 Online Betreibergesellschaft mbH die sog. Basis- und 
           Zusatzdaten der Deutsche Telekom AG (und der weiteren Carrier) 
           für die Zwecke des Onlineportals für das Jahr 2012 zur 
           Verfügung stellt. Die V2 Online Betreibergesellschaft mbH 
           erstattet der Gesellschaft die Hälfte der Kosten, die ihr für 
           den Bezug der Daten entstehen, maximal jedoch EUR 90.000,00. 
 
 
     *     Die 118000 AG hat sich verpflichtet, die Firmierung 
           der GoYellow GmbH derart zu ändern, dass der Firmenbestandteil 
           'GoYellow' ab dem Stichtag nicht mehr enthalten ist. 
 
 
     *     Die 118000 AG und die GoYellow GmbH sind 
           verpflichtet, unverzüglich mitzuteilen, wenn Umstände 
           eintreten, die zu deren Überschuldung führen könnten, oder die 
           Zahlungsunfähigkeit dieser Gesellschaften droht. Zudem werden 
           die Gesellschaften am 30. Dezember 2011 schriftlich 
           bestätigen, dass Gründe für die Eröffnung eines 
           Insolvenzverfahrens nicht vorliegen. 
 
 
     *     Die 118000 AG hat sich verpflichtet, eine 
           außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, die bis zum 
           22. Dezember 2011 stattzufinden hat. Bis zum 23. Dezember 2011 
           hat sie schriftlich die Online V2 Holding GmbH & Co. KG und 
           die V2 Online Betreibergesellschaft mbH über das Ergebnis der 
           Hauptversammlung zu unterrichten. 
 
 
     *     Die Online V2 Holding GmbH & Co. KG und die V2 
           Online Betreibergesellschaft mbH haben das nur einheitlich 
           ausübbare Recht, durch einseitige Erklärung vom Kaufvertrag 
           Abstand zu nehmen (Rücktrittsrecht), wenn die Hauptversammlung 
           nicht die Zustimmung zum Kaufvertrag erteilt bzw. die Online 
           V2 Holding GmbH & Co. KG und die V2 Online 
           Betreibergesellschaft mbH das Unterrichtungsschreiben nicht 
           spätestens am 23. Dezember 2011 erhalten. Rücktrittsgrund ist 
           zudem, wenn bis zum Stichtag wesentliche nachteilige 
           Veränderungen in Bezug auf die GoYellow GmbH oder die 118000 
           AG eintreten. Ein weiterer Rücktrittgrund ist gegeben, wenn 
           die bereits angesprochene NDIS-Lizenz von der Volt Delta 
           International GmbH nicht bis zum 23. Dezember 2011 gewährt 
           wird. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn es nicht bis zum 31. 
           Januar 2012 schriftlich ausgeübt wird; für die 
           Rücktrittsrechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung gilt 
           eine Ausübungsfrist bis zum 29. Juni 2012. 
 
 
     *     Die 118000 AG hat sich verpflichtet, die von ihr 
           gegenüber der GoYellow GmbH abgegebene Patronatserklärung 
           sowie eine mit der GoYellow GmbH vereinbarte 
           Rangrücktrittserklärung mindestens bis zum 31. März 2013 
           aufrecht zu erhalten, beide zuvor nicht zu kündigen oder auf 
           andere Weise zu beenden oder zu beschränken. 
 
 
     *     Die GoYellow GmbH hat sich verpflichtet, in einem 
           Rechtsverfahren vor dem LG Hamburg, in dem sie von der Telekom 
           Deutschland GmbH verklagt ist, sämtliche ihr zur Verfügung 
           stehenden Rechtsbehelfe und Rechtsmittel einzulegen und sich 
           bestmöglich gegen die erhobenen Ansprüche zu verteidigen. In 
           einem anderen Verfahren, das gegen die Yello Strom GmbH 
           geführt wird und in dem es um die Eintragung einer 
           Gemeinschaftsmarke geht, ist die 118000 AG verpflichtet, der 
           Online V2 Holding GmbH & Co. KG sämtliche Informationen 
           mitzuteilen und Unterlagen zu übergeben, die diese für die 
           Fortführung der Rechtsstreitigkeit benötigt. Eine Übersicht 
           und Beschreibung aller Gerichts- und Schiedsverfahren im 
           Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der GoYellow GmbH, an 
           denen die 118000 AG oder die GoYellow GmbH beteiligt sind, ist 
           in Anlage 6 zum Kaufvertrag enthalten. 
 
 
   Teil D des Kaufvertrages beinhaltet schließlich folgende allgemeine 
   Regelungen: 
 
     *     Der Kaufvertrag ist mit der aufschiebenden 
           Bedingung abgeschlossen worden, dass die GoYellow GmbH und die 
           V2 Online Betreibergesellschaft mbH mitteilen, dass zwischen 
           der GoYellow GmbH und Verlags-Gesellschaftern 
           Vergleichsvereinbarungen zur Beendigung und vollumfänglichen 
           Erledigung der Vertriebsverträge zum Ablauf des 31. Dezember 
           2011 abgeschlossen worden sind. Eine entsprechende Erklärung 
           ist bereits am Tag der Beurkundung des Kaufvertrages (21. 
           Oktober 2011) erfolgt. Die GoYellow GmbH hat mit 14 
           GelbeSeiten Verlagen Vergleichsvereinbarungen abgeschlossen, 
           die dazu dienen, einen bestehenden Streit über die Wirksamkeit 
           der Beendigung von Vertriebsverträgen zwischen den GelbeSeiten 
           Verlagen und der GoYellow GmbH beizulegen (vgl. auch den 
           nachfolgenden Vorstandsbericht). Inhalt dieser 
           Vergleichsvereinbarungen ist im Wesentlichen, dass die 
           Verträge zum 31. Dezember 2011 aufgehoben und bis zu diesem 
           Zeitpunkt entsprechend vereinbarte Vergütungen für Leistungen 
           der GoYellow GmbH von den GelbeSeiten Verlagen geschuldet 
           werden. Mit einem GelbeSeiten Verlag wird von der 118000 AG 
           und der GoYellow GmbH an Stelle eines Vergleiches die 
           Erbringung von Call Center-Dienstleistungen und 
           datenredaktionellen Dienstleistungen für die Zeit November 
           2011 bis Dezember 2012 verhandelt. Im Gegenzug erhält die 
           118000 AG eine festgelegte Vergütung und potentielle Ansprüche 
           der GoYellow GmbH sind erledigt. Die entsprechenden Dokumente 
           sind alsbald nach der Einberufung auf der Internetseite der 
           Gesellschaft unter http://www.118000.com unter dem Punkt 
           'Events' und dann 'Hauptversammlung zugänglich und liegen in 
           den Geschäftsräumen aus. Ein GelbeSeiten Verlag hat sich an 
           dieser Vergleichslösung nicht beteiligt. 
 
 
     *     Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem 
           Kaufvertrag werden einem Schiedsgericht zugewiesen, das nach 
           der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für 
           Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des 

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November 15, 2011 09:14 ET (14:14 GMT)

DJ DGAP-HV: 118000 AG: Bekanntmachung der -4-

ordentlichen Rechtsweges endgültig entscheidet. Die 
           Vergleichsvereinbarungen und der Dienstleistungsvertrag 
           enthalten dagegen Gerichtsstandsvereinbarungen zugunsten der 
           ordentlichen Gerichte. 
 
 
     *     Der Kaufvertrag enthält Vertraulichkeitsregelungen, 
           die das Recht der Parteien beschränken, den Inhalt des 
           Kaufvertrages zu veröffentlichen beziehungsweise öffentliche 
           Ankündigungen in Bezug auf die im Kaufvertrag niedergelegte 
           Transaktion zu machen. 
 
 
     *     Abschließend wird der Vertrag durch eine Reihe 
           üblicher Schlussbestimmungen komplettiert (z.B. 
           Schriftformklausel, Regelungen zur Versendung von Mitteilungen 
           zwischen den Parteien und eine Rechtswahl zugunsten deutschem 
           materiellen Recht). 
 
 
     2.    Bericht des Vorstands zu den Gründen, dem 
           unternehmerischen Konzept sowie den Rechtsfolgen des 
           Kaufvertrages 
 
 
   Der Vorstand hat einen ausführlichen Bericht über die Gründe, das 
   unternehmerische Konzept sowie die Rechtsfolgen des Kaufvertrags 
   erstattet, der den folgenden Inhalt hat: 
 
   Aus Sicht des Vorstands ist der Verkauf und die Übertragung der 
   Geschäftsaktivitäten der GoYellow GmbH auf die Käuferparteien und 
   damit mittelbar auf die 16 GelbeSeiten Verlage von Vorteil für die 
   118000 AG. 
 
   a. Wirtschaftlicher Hintergrund 
 
   Die 118000 AG war bislang unmittelbar und mittelbar über ihre 
   operativen Tochterunternehmen in den Segmenten Mediaportale (GoYellow) 
   und Telefonie tätig. 
 
   Das Segment Mediaportale (GoYellow) konnte (mit der Beteiligung der 
   GelbeSeiten Verlage als Vertriebspartner) in 2007 am Markt etabliert 
   werden und sorgte für einen kontinuierlichen Umsatzbeitrag und Gewinn. 
   Jedoch gewann und gewinnt der amerikanische Suchmaschinenanbieter 
   Google in Deutschland zunehmend Marktanteile. Immer mehr 
   Kleingewerbetreibende entscheiden sich für eine prominente Platzierung 
   ihres Eintrags bei Google statt in Branchenbüchern. Für kleinere 
   Wettbewerber (und auch die GoYellow GmbH) wurde und wird es im 
   deutschen Markt daher immer schwieriger, ihr Angebot erfolgreich zu 
   verkaufen. 
 
   Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand im Jahr 2009 die 
   Unternehmensstrategie angepasst und das Segment Telefonie in den Fokus 
   der Entwicklung gestellt. Dieses Segment umfasst den telefonischen 
   Verbindungsdienst 118000 sowie die Telefonsparprogramme PeterZahlt und 
   CheapCalls als zukunftsträchtige Entwicklungsbereiche. Dieses Segment 
   soll den zukünftigen Erfolg der 118000 AG sicherstellen und stellt 
   damit den strategischen Kernbereich der unternehmerischen Entwicklung 
   dar. 
 
   Ein klares Signal an den Markt wurde in dieser Hinsicht auf der 
   Hauptversammlung vom 19. Mai 2010 gesetzt, auf der die Firma des 
   Unternehmens durch Hauptversammlungsbeschluss von 'GoYellow Media AG' 
   in '118000 AG' geändert wurde. Allerdings befindet sich dieses Segment 
   noch in der Aufbauphase, so dass es bislang keine ausreichenden 
   Umsätze generiert, um die erforderlichen Anlaufkosten zu decken. 
 
   b. Aktuelle Entwicklung 
 
   Vor diesem Hintergrund ist die Kündigung der langjährigen 
   Vertriebsverträge für die GoYellow-Werbeeinträge durch die GelbeSeiten 
   Verlage zu sehen, welche am 26. August 2011 erfolgte. Die GelbeSeiten 
   Verlage erklärten, nicht bereit zu sein, die Vertriebsverträge zu den 
   alten Konditionen fortzuführen und verlangten eine Fortführung zu 
   wesentlich niedrigeren Monatsvergütungen. Insofern musste der Vorstand 
   einen massiven Umsatzrückgang für die GoYellow GmbH erwarten. In 
   Deutschland sind die GelbeSeiten Verlage ein bedeutender Anbieter von 
   Branchenbüchern. Da die GoYellow GmbH kein eigenes Vertriebspersonal 
   beschäftigt und dies auch wegen des immens hohen Kostenaufwandes nicht 
   beabsichtigt war, wäre es nahezu unmöglich gewesen, ohne die 
   GelbeSeiten Verlage als Vertriebspartner weiterhin am Markt zu 
   bestehen. Dies gilt umso mehr aufgrund der immer stärkeren Konkurrenz 
   durch den amerikanischen Suchmaschinenanbieter Google. 
 
   c. Grundlagen für den Abschluss des Kaufvertrages 
 
   Der Verkauf der Geschäftsaktivitäten der GoYellow GmbH war insofern 
   das vom Vorstand der 118000 AG favorisierte Ergebnis der Verhandlungen 
   zwischen der 118000 AG und den GelbeSeiten Verlagen. Da die 
   GelbeSeiten Verlage nur bereit waren, die zum 26. August 2011 
   gekündigten Vertriebsverträge zu für die 118000 Gruppe deutlich 
   schlechteren Konditionen fortzuführen, die einen Fortbestand der 
   118000 Gruppe nicht garantieren konnten, hat der Vorstand keine 
   Alternative zu dem Verkauf gesehen. 
 
   Zwar nahm der Vorstand an, dass die Kündigungen vom 26. August 2011 
   nicht rechtswirksam erfolgt waren, doch konnte er im Hinblick auf die 
   vereinbarte einmonatige Kündigungsfrist in den Vertriebsverträgen 
   nicht mehr mit nachhaltigen Einnahmen aus diesen rechnen, nachdem der 
   fehlende Wille der GelbeSeiten Verlage an einer weiteren 
   Zusammenarbeit offensichtlich geworden war. Im Zusammenhang mit dem 
   Kaufvertrag war es allerdings möglich, mit 14 GelbeSeiten Verlagen 
   Vergleiche abzuschließen und mit einem GelbeSeiten Verlag in 
   Verhandlungen zu einem Dienstleistungsvertrag zu treten, um die 
   Differenzen beizulegen. 
 
   Durch die Gesamtvergütung für den Verkauf der Geschäftsaktivitäten der 
   GoYellow GmbH von EUR 5,5 Millionen hat die 118000 AG wiederum 
   ausreichend finanzielle Mittel erhalten, um den telefonischen 
   Verbindungsdienst 118000 sowie die Telefonsparprogramme PeterZahlt und 
   CheapCalls als zukunftsträchtige Entwicklungsbereiche weiter am Markt 
   zu etablieren. Die erzielte Gesamtvergütung von EUR 5,5 Millionen wird 
   dafür verwendet werden, die Entwicklung des Konzerns zu einem 
   innovativen Telekommunikationsanbieter weiterzuführen. 
 
   Darüber hinaus sieht es der Vorstand als Erfolg an, dass auf diese 
   Weise der Bestand des Branchenportals GoYellow.de und die daran 
   hängenden Arbeitsplätze in einem zunehmend schwieriger werdenden 
   Marktumfeld gesichert werden konnten. 
 
   d. Gesamtvergütung von EUR 5,5 Millionen 
 
   Die Gesamtvergütung von EUR 5,5 Millionen ist das Ergebnis intensiver 
   Verhandlungen zwischen der 118000 AG und den GelbeSeiten Verlagen. Sie 
   setzt sich zusammen aus dem Kaufpreis für die Vermögensgegenstände der 
   GoYellow GmbH, dem Kaufpreis für den Verkauf der zur 
   Geschäftstätigkeit der GoYellow GmbH gehörenden Marken, Domains und 
   geistigen Schutzrechte sowie Zahlungen im Zusammenhang mit 
   Serviceverträgen zugunsten der 118000 Gruppe. 
 
   Die Gesamtvergütung basiert auf der Tatsache, dass die GelbeSeiten 
   Verlage bestens dafür situiert sind, die etablierte Geschäftstätigkeit 
   der GoYellow GmbH fortzuführen. Ein vergleichbares oder gar höheres 
   Angebot von einem dritten Interessenten lag nicht vor. Die 
   Gesamtvergütung ist damit der höchste auf dem Markt gebildete Preis. 
   Der Vorstand hält die Gesamtvergütung vor diesem Hintergrund für 
   angemessen. 
 
   e. Vor- und Nachteile des Kaufvertrages 
 
   In Anbetracht der Tatsache, dass 
 
     *     der unternehmerische Fokus der 118000 Gruppe seit 
           dem Jahr 2009 auf der Entwicklung des Segments Telefonie ruht 
           und ein dauerhafter Erfolg der 118000 AG den Erfolg des 118000 
           Telefonvermittlungsdienstes sowie der Telefonsparprogramme 
           PeterZahlt und CheapCalls voraussetzt, sowie dass 
 
 
     *     aufgrund der Kündigung der Vertriebsverträge durch 
           die GelbeSeiten Verlage und der zunehmenden Konkurrenz des 
           amerikanischen Suchmaschinenanbieters Google der Erfolg der 
           118000 AG nicht durch das Segment Medienportale (GoYellow) 
           garantiert werden konnte, 
 
 
   überwiegen klar die Vorteile des abgeschlossenen Kaufvertrages. 
 
   Der Nachteil für die 118000 AG aus dem Verkauf der Geschäftstätigkeit 
   der GoYellow GmbH ist insbesondere im Hinblick auf die gekündigten 
   Vertriebsverträge der GelbeSeiten Verlage gering, da es für die 
   GoYellow GmbH wie dargelegt nahezu unmöglich gewesen wäre, ohne die 
   GelbeSeiten Verlage als Vertriebspartner weiterhin am Markt zu 
   bestehen. Demgegenüber stellt es einen erheblichen Vorteil dar, dass 
   der erzielte Kaufpreis unmittelbar dazu verwendet werden kann, in die 
   zukunftsträchtigen Entwicklungsfelder der 118000 AG, den 
   Vermittlungsdienst 118000, PeterZahlt und CheapCalls zu investieren. 
 
   f. Grundlegende Wirkungsmechanismen des Kaufvertrages 
 
   Zu den grundlegenden Wirkungsmechanismen des Kaufvertrages ist 
   Folgendes anzumerken: Bei dem (mittelbar) mit den 16 GelbeSeiten 
   Verlagen abgeschlossenen Vertragswerk handelt es sich um einen 
   Kaufvertrag. 
 
   Unter diesem Kaufvertrag veräußern die GoYellow GmbH nahezu alle 
   Vermögensgegenstände und die 118000 AG sämtliche zur 
   Geschäftstätigkeit der GoYellow GmbH gehörigen Marken, Domains und 
   sonstigen Rechte an dem oder im Zusammenhang mit dem Portal 
   'GoYellow', dem digitalen Wochenblatt 'HalloHeimat' und der 
   Unternehmerkarte 'GoHandwerk'. Daneben übernimmt die V2 Online 
   Betreibergesellschaft mbH bestimmte Verbindlichkeiten und soll in 
   einzeln definierte Verträge eintreten. Die zu zahlende Gesamtvergütung 
   beläuft sich, wie bereits erwähnt, auf EUR 5,5 Millionen, die in Raten 
   gezahlt werden. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

November 15, 2011 09:14 ET (14:14 GMT)

Es liegt ein Verkauf im Wege der sog. Einzelübertragung vor, das 
   bedeutet, dass jeder einzelne Gegenstand einzeln verkauft wird (wenn 
   auch zusammengefasst in einer Vertragsurkunde). Die Übertragung im 
   Sinne einer Übereignung/Abtretung wurde bereits vereinbart und tritt 
   grundsätzlich am 2. Januar 2012 in Kraft. Das bedeutet, dass die 
   Geschäftstätigkeit der GoYellow ab diesem Zeitpunkt wirtschaftlich und 
   rechtlich von den Käuferparteien übernommen wird. 
 
   Die zur Geschäftstätigkeit der GoYellow GmbH gehörenden 
   Arbeitsverhältnisse sollen ebenfalls übernommen werden, so dass - 
   soweit die betreffenden Arbeitnehmer einem Übergang ihrer 
   Arbeitsverhältnisse nicht widersprechen - die jeweiligen Arbeitnehmer 
   ab Übergang des Geschäftsbetriebes für die Käuferparteien tätig sein 
   werden. 
 
   Daneben bestehen diverse Einzelpflichten der Verkäuferparteien und der 
   Käuferparteien (siehe im Einzelnen bereits bei der Darlegung des 
   wesentlichen Vertragsinhaltes). Zudem haben sowohl die GoYellow GmbH 
   als auch die 118000 AG, wie bei solchen Verträgen üblich, diverse 
   Garantien abgegeben, die bei einer Verletzung zu 
   Schadensersatzansprüchen führen können. 
 
   Die Kaufvertragsparteien haben verschiedene Absprachen im Hinblick auf 
   einzelne, bislang konzerninterne Verträge getroffen. Gemäß diesen 
   Absprachen werden unter anderem die Verkäuferparteien den 
   Käuferparteien gegen Vergütung für bestimmte Unterstützungshandlungen 
   zur Verfügung stehen (Serviceverträge). Dies stellt einen Teil der 
   Gesamtvergütung dar. Abgesehen davon haben die Parteien vereinbart, 
   die Kündigungsfrist für übernommene, bislang konzerninterne Verträge 
   mit einzelnen Ausnahmen grundsätzlich einheitlich auf einen Monat zum 
   Monatsende anzupassen. 
 
   Zugunsten der Käuferparteien bestehen drei Rücktrittsrechte, über die 
   sich die Käuferparteien durch gemeinsame, einseitige Erklärung von dem 
   vorliegenden Kaufvertrag lösen können. So besteht zum Beispiel ein 
   Rücktrittsrecht, falls die Hauptversammlung der 118000 AG dem 
   Kaufvertrag nicht zustimmt bzw. die Zustimmung den Käuferparteien 
   nicht rechtzeitig übermittelt wird. Der Vorstand ist der Ansicht, dass 
   eine Auslösung bzw. Ausübung der Rücktrittsrechte überaus 
   unwahrscheinlich ist. 
 
   Abschließend ist zu noch zu erwähnen, dass eine bereits bestehende 
   Patronatserklärung und eine bereits bestehende Rangrücktrittserklärung 
   der 118000 AG gegenüber der GoYellow GmbH bis mindestens zum 31. März 
   2013 bestehen bleiben werden. Im Falle eines Rechtsstreits im 
   Zusammenhang mit dem Kaufvertrag sind die Parteien zudem 
   übereingekommen, dass ein Schiedsgericht unter Ausschluss der 
   ordentlichen Gerichte endgültig entscheidet. 
 
   g. Auswirkungen auf die Konzernstruktur und Tätigkeitsschwerpunkte 
 
   Die Konzernstruktur verändert sich durch den Verkauf der GoYellow 
   Geschäftstätigkeit in formeller Hinsicht nicht, da die GoYellow GmbH 
   weiterhin Tochtergesellschaft der 118000 AG bleibt, wenn auch ohne 
   aktiven Geschäftsbetrieb. Es ist beabsichtigt, den GelbeSeiten 
   Verlagen ihren 10%-Anteil zu einem symbolischen Preis von EUR 1,00 
   abzukaufen. 
 
   Inhaltlich verschiebt sich der Tätigkeitsschwerpunkt des Konzerns 
   jedoch wesentlich. Während er zuvor in den Segmenten Mediaportale 
   (GoYellow) und Telefonie bestand, wird er zukünftig in der Telefonie 
   und Datenverwaltung bestehen. 
 
   h. Empfehlung des Vorstands 
 
   Der Abschluss des Kaufvertrages, auf dessen Grundlage die Übertragung 
   der Geschäftstätigkeit der GoYellow GmbH durchgeführt wird, liegt aus 
   den dargelegten Gründen im Interesse der 118000 AG. Der Vorstand 
   schlägt daher vor, dem Kaufvertrag zuzustimmen. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der 118000 AG EUR 6.697.069,00 und ist in ebenso viele 
   auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt 
   ein Stimmrecht. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit zum 
   Zeitpunkt der Einberufung 6.697.069. Die Gesellschaft hält zum 
   Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
   Teilnahmebedingungen 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechtes sind gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die sich spätestens am Donnerstag, den 15. 
   Dezember 2011, 24.00 Uhr (MEZ), bei der Gesellschaft unter Vorlage 
   eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes angemeldet haben. Für den 
   Nachweis des Anteilsbesitzes genügt eine Bestätigung des 
   depotführenden Instituts in Textform. Der Nachweis hat sich auf den 
   Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, das ist 
   Donnerstag, der 1. Dezember 2011, 00.00 Uhr (MEZ) (Record Date), zu 
   beziehen und ist in deutscher oder englischer Sprache zu erbringen. 
 
   Entscheidend für die Wahrung der Anmeldefrist ist der Zugang der 
   Anmeldung bei der Gesellschaft, die bei der zentralen Anmeldestelle 
   der Gesellschaft unter folgender Anschrift vorzunehmen ist: 
 
   118000 AG 
   c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
   Telefon: +49 (0)89 21027-0 
   Fax: +49 (0)89 21027-289 
   E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de 
 
   Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den 
   Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der 
   Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
   Aktionär nur, wer einen auf den Record Date bezogenen Nachweis des 
   Anteilsbesitzes erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem 
   Record Date haben für den Umfang und die Ausübung des gesetzlichen 
   Teilnahme- und Stimmrechts keine Bedeutung. Aktionäre, die erst nach 
   dem Record Date Aktien an der Gesellschaft erworben haben, können 
   nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich 
   ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind im 
   Verhältnis zur Gesellschaft auch dann zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie 
   die Aktien nach dem Record Date veräußern. Teilweise Veräußerungen und 
   Hinzuerwerbe nach dem Nachweisstichtag haben keinen Einfluss auf den 
   Umfang des Stimmrechts. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen 
   auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für 
   eine eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
   Die zur Teilnahme berechtigten Personen erhalten nach ihrer Anmeldung 
   eine Eintrittskarte. 
 
   Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der 
   Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihrer 
   Rechte, insbesondere ihres Teilnahme- und ihres Stimmrechts, durch 
   einen Bevollmächtigten, z.B. durch eine Aktionärsvereinigung, ein 
   Kreditinstitut oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. 
   Wir weisen darauf hin, dass auch bei einer Bevollmächtigung eine 
   ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
   erforderlich sind. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, 
   so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine 
   andere in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person 
   bevollmächtigt werden, ist die Vollmacht in Textform gegenüber der 
   Gesellschaft oder in Textform unmittelbar gegenüber dem 
   Bevollmächtigten zu erteilen. Die gleiche Form gilt für den Widerruf 
   und den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. 
 
   Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
   Aktionärsvereinigung oder einer anderen mit diesen gemäß § 135 Abs. 8 
   oder Abs. 10 AktG gleichgestellten Institution oder Person gelten die 
   besonderen gesetzlichen Bestimmungen des § 135 AktG, die u.a. 
   verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. Wir bitten 
   daher die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
   oder eine andere mit diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG 
   gleichgestellten Institution oder Person bevollmächtigen wollen, die 
   insoweit zu beachtenden Besonderheiten bei den jeweils zu 
   Bevollmächtigenden zu erfragen. Üben solche Stimmrechtsvertreter die 
   Stimmrechte ohne Benennung des Aktionärs aus, erfolgt die Legitimation 
   so, als ob es sich um eigene Aktien des Vertreters handeln würde. 
 
   Ein Formular zur Vollmachtserteilung, welches die Aktionäre verwenden 
   können, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den 
   Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten 
   Anmeldung zugeschickt wird. 
 
   Der Nachweis über die Erteilung der Vollmacht oder deren Widerruf kann 
   an folgende E-Mail-Adresse (E-Mail: vollmacht@haubrok-ce.de) sowie an 
   die oben genannte Anschrift oder Telefaxnummer übersandt werden. 
   Ebenso kann der Nachweis der Bevollmächtigung am Tag der 
   Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden. 
 
   Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

November 15, 2011 09:14 ET (14:14 GMT)

© 2011 Dow Jones News
Zeitenwende! 3 Uranaktien vor der Neubewertung
Ende Mai leitete US-Präsident Donald Trump mit der Unterzeichnung mehrerer Dekrete eine weitreichende Wende in der amerikanischen Energiepolitik ein. Im Fokus: der beschleunigte Ausbau der Kernenergie.

Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket sollen Genehmigungsprozesse reformiert, kleinere Reaktoren gefördert und der Anteil von Atomstrom in den USA massiv gesteigert werden. Auslöser ist der explodierende Energiebedarf durch KI-Rechenzentren, der eine stabile, CO₂-arme Grundlastversorgung zwingend notwendig macht.

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