DJ DGAP-HV: 118000 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.12.2011 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: 118000 AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 118000 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.12.2011 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 15.11.2011 / 15:13 =-------------------------------------------------------------------- 118000 AG München Wertpapier-Kenn-Nr. 691190 ISIN DE0006911902 Einladung zur Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am Donnerstag, 22. Dezember 2011, um 10.00 Uhr im Central Tower, Landsberger Straße 110, 80339 München, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung. TAGESORDNUNG 1. Zustimmung zum Abschluss und zur Durchführung des Kaufvertrages zur Veräußerung der Geschäftsaktivitäten der GoYellow GmbH Die 118000 AG, die GoYellow GmbH, die GD GmbH, die 118000 Innovations GmbH und die 118000 Telefonvermittlung GmbH auf der einen Seite ('Verkäuferparteien') sowie die Online V2 Holding GmbH & Co. KG und ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft V2 Online Betreibergesellschaft mbH auf der anderen Seite ('Käuferparteien') haben am 21. Oktober 2011 einen 'Kaufvertrag zur Übernahme der Geschäftsaktivitäten der GoYellow GmbH' ('Kaufvertrag') abgeschlossen ('Transaktion'). Hinter den Käuferparteien stehen die 16 GelbeSeiten Verlage. Mit dem Kaufvertrag sollen die bisherigen Geschäftsaktivitäten der GoYellow GmbH einschließlich der zugehörigen Marken, Internet-Domains und sonstiger Rechte entsprechend den Vereinbarungen im Kaufvertrag veräußert werden. Auf Grundlage des Kaufvertrages wird die V2 Online Betreibergesellschaft mbH den Geschäftsbetrieb der GoYellow GmbH und die Online V2 Holding GmbH & Co. KG die zugehörigen Marken, Internet-Domains und sonstigen Rechte zum Stichtag 2. Januar 2012 (00.00 Uhr) übernehmen. Der Kaufvertrag enthält in Teil C 'Weitere Verpflichtungen und Rechte der Vertragsbeteiligten', Abschnitt IV. 1. eine Verpflichtung der 118000 AG, eine außerordentliche Hauptversammlung der 118000 AG einzuberufen, die spätestens bis zum 22. Dezember 2011 stattfinden soll. In dieser Hauptversammlung soll der Vorstand die Aktionäre der 118000 AG über die Transaktion informieren und die Zustimmung der Aktionäre zu dieser Transaktion einholen, um jedwede Bedenken gegen die Wirksamkeit des Kaufvertrages auszuräumen. Soweit die Hauptversammlung der 118000 AG dem Kaufvertrag nicht bis zum 22. Dezember 2011 zugestimmt hat und die 118000 AG die Käuferparteien nicht bis zum 23. Dezember 2011 über die erfolgte Zustimmung informiert, können die Verkäuferparteien sich von dem im Kaufvertrag vereinbarten Geschäft einseitig lösen (Rücktrittsrecht, vgl. Teil C Abschnitt V. 1. 1.1 des Kaufvertrags). Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: 'Die Hauptversammlung stimmt dem Abschluss und der Durchführung des Kaufvertrages zur Veräußerung der Geschäftsaktivitäten der GoYellow GmbH vom 21. Oktober 2011 zwischen der GoYellow GmbH, der 118000 AG, der GD GmbH, der 118000 Innovations GmbH und der 118000 Telefonvermittlung GmbH einerseits sowie der Online V2 Holding GmbH & Co. KG und V2 Online Betreibergesellschaft mbH andererseits (Notar Thomas Haasen in München, UR-Nr. H 3362/2011) zu.' Der Kaufvertrag hat den aus dem Anhang zu dieser Einladung ersichtlichen wesentlichen Inhalt. Er liegt ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Landsberger Straße 110, 80339 München, aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift erteilt. Darüber hinaus wird der Kaufvertrag ab der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.118000.com unter dem Punkt 'Events' und dann 'Hauptversammlung' zugänglich gemacht. Der Vorstand hat einen ausführlichen schriftlichen Bericht erstellt, der im Anhang zu dieser Einladung abgedruckt ist, in dem der Kaufvertrag und dessen Auswirkungen auf die Gesellschaft umfassend erläutert und begründet werden. 2. Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 95 Abs. 1 Satz 1 AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern und setzt sich gemäß § 96 Abs. 1, 6. Fall, § 101 Abs. 1 AktG aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Nachdem Herr Georg Steiger sein Amt als Aufsichtsrat am 7. September 2011 niedergelegt hat, wurde auf ordnungsgemäßen Antrag des Vorstands nach § 104 AktG Herr Nicolas Mathys durch gerichtlichen Beschluss des Amtsgerichtes München vom 21. September 2011 ergänzungsweise als neues Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Die gerichtliche Bestellung soll nunmehr durch die Wahl der Hauptversammlung bestätigt werden. Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, Herrn Nicolas Mathys, Vermögensverwalter und Teilhaber des Schweizer Finanzdienstleisters Zug Finance AG, wohnhaft in Zug/Schweiz, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Herr Nicolas Mathys ist bei den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften Mitglied des Aufsichtsrats bzw. Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums: Mitglied des Verwaltungsrates der Almaz Holding AG, Zug, Schweiz Mitglied des Verwaltungsrates der Zug Finance AG, Zug, Schweiz Mitglied des Verwaltungsrates der Axetis AG, Zug, Schweiz Mitglied des Verwaltungsrates der NAMNAM Finance AG, Zug, Schweiz Mitglied des Verwaltungsrates der JTE Finanz AG, Zürich, Schweiz Mitglied des Verwaltungsrates der Betbull Holding SE, Wien, Österreich Im Übrigen hält er keine mitteilungspflichtigen Mandate. Anhang Zu Punkt 1 der Tagesordnung: 1. Wesentlicher Inhalt des Kaufvertrags Der Kaufvertrag zur Übernahme der Geschäftsaktivitäten der GoYellow GmbH hat den folgenden wesentlichen Inhalt: * Die Parteien des Kaufvertrages sind die 118000 AG, die GoYellow GmbH, die GD GmbH, die 118000 Innovations GmbH und die 118000 Telefonvermittlung GmbH auf der einen Seite (Verkäuferparteien oder auch '118000 Gruppe') sowie die Online V2 Holding GmbH & Co. KG und ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft V2 Online Betreibergesellschaft mbH auf der anderen Seite (Käuferparteien). Teil A des Kaufvertrages beinhaltet den Verkauf des Geschäftsbetriebs der GoYellow GmbH an die V2 Online Betreibergesellschaft mbH. Der Verkauf erfolgt nicht durch eine Veräußerung der von der 118000 AG gehaltenen Gesellschaftsanteile an der GoYellow GmbH, sondern im Wege des Verkaufs und der Übertragung von einzelnen, konkret bestimmten Vermögensgegenständen, Verbindlichkeiten und Vertragsverhältnissen (sog. Asset Deal). * Kaufgegenstand sind - mit wenigen im Kaufvertrag bestimmten Ausnahmen - sämtliche Vermögensgegenstände der GoYellow GmbH, insbesondere das bewegliche Sachanlagevermögen, die immateriellen Vermögensgegenstände, die Vorräte sowie die Adressdaten der GoYellow GmbH, Ansprüche und Rechte sowie die Bücher und Geschäftsunterlagen der GoYellow GmbH. * Der dafür an die GoYellow GmbH zu zahlende Kaufpreis beträgt insgesamt EUR 1.400.000,00, wobei die Verteilung auf die einzelnen Vermögensgegenstände im Kaufvertrag detailliert niedergelegt ist. Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass für den Verkauf des Geschäftsbetriebs keine Umsatzsteuer anfällt. Der Kaufpreis ist in drei Raten zu zahlen. Am 5. Januar 2012 ist die erste Rate in Höhe von EUR 550.000,00 fällig, am 5. Februar 2012 die zweite Rate in Höhe von EUR 450.000,00 und am 5. März 2012 die dritte Rate in Höhe von EUR 400.000,00. * Die Verbindlichkeiten der GoYellow GmbH werden von der V2 Online Betreibergesellschaft mbH nur in eingeschränktem Maße nach Maßgabe der in Ziffer A. I. 2. und A. I. 4. des Kaufvertrags geregelten Grundsätzen übernommen. Insbesondere werden übernommen (i) die sich ab dem 2. Januar 2012 (00.00 Uhr) ('Stichtag') ergebenden Verbindlichkeiten aus übernommenen Vertrags- oder sonstigen Rechtsverhältnissen, (ii) die ab dem Stichtag entstehenden und fällig werdenden Verbindlichkeiten (mit Sonderregelungen u.a. für Vergütungen, Schadensersatz-, Erstattungs- und Ausgleichsansprüche und Vorauszahlungen) und (iii) die aufgrund gesetzlicher Tatbestände zwingend zu übernehmenden Verbindlichkeiten. Soweit die V2 Online Betreibergesellschaft mbH über die übernommenen Verbindlichkeiten hinaus an Stelle der GoYellow GmbH von Dritten in Anspruch genommen wird, hat die GoYellow
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GmbH sie von den entsprechenden Ansprüchen freizustellen und zu entschädigen. * Der Kaufvertrag wird am Stichtag vollzogen, d.h. zu diesem Zeitpunkt erhält die V2 Online Betreibergesellschaft mbH Eigentum an den verkauften Vermögensgegenständen und es gehen alle Rechte und Pflichten auf sie über. Die GoYellow GmbH hat zu diesem Zeitpunkt grundsätzlich alle verkauften Vermögensgegenstände an die V2 Online Betreibergesellschaft mbH zu übergeben. Soweit einzelne Übertragungen nicht möglich sind, räumt die GoYellow GmbH der V2 Online Betreibergesellschaft mbH ein ausschließliches Nutzungsrecht ein. Nutzungen und Lasten der verkauften Gegenstände und die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung gehen mit Wirkung zum Stichtag auf die V2 Online Betreibergesellschaft mbH über. * Die Durchführung des Kaufvertrags führt zu einem Betriebsübergang nach § 613a BGB. Die V2 Online Betreibergesellschaft mbH tritt ab dem Stichtag an Stelle der GoYellow GmbH in die Arbeitgeberrechte und -pflichten aus den im Anhang 4 zum Kaufvertrag einzeln aufgeführten Arbeitsverhältnissen ein, soweit die betroffenen Arbeitnehmer dem Vertragsübergang nicht widersprechen. Im Falle des Widerspruches bleibt das Arbeitsverhältnis mit der GoYellow GmbH bestehen. Sollten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (§ 613a BGB) weitere Arbeitsverhältnisse auf die V2 Online Betreibergesellschaft mbH übergehen, ist diese zur Beendigung der entsprechenden Arbeitsverhältnisse berechtigt, wobei die GoYellow GmbH ihr sämtliche Nachteile (z.B. Abfindungszahlungen, Kosten und Gehälter) zu ersetzen hat. * Der Kaufvertrag enthält bestimmte Einschränkungen für Verbindlichkeiten aus den Arbeitsverhältnissen, für die die V2 Online Betreibergesellschaft mbH nicht haftet (u.a. nicht für Verbindlichkeiten aus den übergehenden Arbeitsverträgen, die sich auf den Zeitraum vor dem Stichtag beziehen). Soweit die V2 Online Betreibergesellschaft mbH über die insoweit übernommenen Verbindlichkeiten hinaus in Anspruch genommen wird, hat die GoYellow GmbH sie von den entsprechenden Ansprüchen freizustellen und zu entschädigen. * Die V2 Online Betreibergesellschaft mbH soll ab dem Stichtag in alle in Anlage 5 aufgeführten Verträge sowie in alle Verträge mit GoBasic- und GoTop-Kunden der GoYellow GmbH im Wege der Vertragsübernahme eintreten (inklusive der Verträge mit Großkunden). Besonderheiten gelten im Hinblick auf Verträge, die die GoYellow GmbH mit Unternehmen der Unternehmensgruppe der 118000 AG (sog. verbundene Unternehmen i.S.d. §§ 15ff. AktG) abgeschlossen hat (siehe unten, Teil C). Für eine Vertragsübernahme ist grundsätzlich die Zustimmung des Vertragspartners erforderlich; die GoYellow GmbH wird sich nach besten Kräften darum bemühen, die entsprechenden Zustimmungen zu erhalten. Zu Geldzahlungen ist sie dabei nicht verpflichtet. Bis zu einer Vertragsübernahme arbeiten die GoYellow GmbH und die V2 Online Betreibergesellschaft mbH zusammen, um letztere so zu stellen, als ob eine Vertragsübernahme erfolgt wäre. Die GoYellow GmbH wird die V2 Online Betreibergesellschaft mbH auf ihren Wunsch hin beim Neuabschluss von nicht übernommenen Verträgen, die nicht in Anlage 5 aufgeführt sind, unterstützen. * Die GoYellow GmbH und die 118000 AG haben sich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass von der Volt Delta International GmbH eine dem bestehenden Lizenzvertrag zwischen der Volt Delta International GmbH, München, und der 118000 AG vom 1. November 2005 inhaltsgleiche sog. NDIS Softwarelizenz ausschließlich für den Betrieb des GoYellow Portals an die V2 Online Betreibergesellschaft mbH gewährt wird. Soweit eine entsprechende Lizenz nicht bis zum 23. Dezember 2011 gewährt wurde, kann sich die V2 Online Betreibergesellschaft mbH vom Kaufvertrag durch einseitige Erklärung lösen (Rücktrittsrecht, vgl. Teil C Abschnitt V. 1. 1.3). * Die GoYellow GmbH hat umfassende Garantien abgegeben, für deren Verletzung sie der V2 Online Betreibergesellschaft mbH auf Schadensersatz haftet. Gesetzliche Gewährleistungsansprüche sind daneben ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten beruhen. Die Haftung der GoYellow GmbH wegen Verletzung einer Garantie ist grundsätzlich auf EUR 250.000,00 netto beschränkt, soweit es sich nicht um eine Garantieverletzung im Hinblick auf Ansprüchen auf Übertragung von Eigentum handelt, bei denen die Haftung auf den Gesamtbetrag der zu zahlenden Kaufpreise beschränkt ist. Der Kaufvertrag enthält daneben weitere Haftungsbeschränkungen sowie einzeln ausgeführte Ausnahmen von den Haftungsbeschränkungen. * Die Ansprüche aus Garantien verjähren grundsätzlich 24 Monate nach dem Stichtag. Es bestehen Ausnahmen betreffend die Verjährung für Ansprüche auf Übertragung von Eigentum sowie für Freistellungs-, Ersatz- und Erstattungsansprüche. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen. * Die GoYellow GmbH ist bis zum Stichtag verpflichtet, den Geschäftsbetrieb mit der Sorgfalt eines gewissenhaften Geschäftsführers und im Einklang mit der bisherigen Übung fortzuführen und bestimmte, im Kaufvertrag ausgeführte Tätigkeiten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der V2 Online Betreibergesellschaft mbH vorzunehmen. * Die GoYellow GmbH wird ihren steuerlichen Pflichten bis zum Stichtag nachkommen und der V2 Online Betreibergesellschaft mbH bis zum 23. Dezember 2011 nachweisen, dass alle fälligen Steuern fristgerecht bezahlt wurden. Ansonsten bestehen Freistellungs-, Erstattungs-, Informations- und Einbehaltungsrechte der V2 Online Betreibergesellschaft mbH. * Zudem enthält der Vertrag ein Wettbewerbsverbot bis zum Ablauf von zwei Jahren nach dem Stichtag, wonach keine Branchenverzeichnisse (sei es in gebundener, elektronischer oder anderer Form) herausgegeben oder vertrieben werden dürfen. Darüber hinaus bestehen ein Abwerbungsverbot und eine Geheimhaltungsverpflichtung der GoYellow GmbH in Bezug auf ihre Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Teil B des Kaufvertrages beinhaltet den Verkauf und die Übertragung der der 118000 AG zustehenden Marken, Domains und sonstigen Rechte an dem oder im Zusammenhang mit dem Portal 'GoYellow', dem digitalen Wochenblatt 'HalloHeimat' und der Unternehmerkarte 'GoHandwerk' an die Online V2 Holding GmbH & Co. KG. * Kaufgegenstand sind die im Vertrag und seinen Anlagen aufgelisteten Marken und Domains der 118000 AG sowie alle sonstigen der 118000 AG zustehenden Rechte an dem Portal 'GoYellow', dem digitalen Wochenblatt 'HalloHeimat' und der Unternehmerkarte 'GoHandwerk'. Soweit eine Übertragung nicht möglich ist, ist die Online V2 Holding GmbH & Co. KG so zu stellen, als ob eine Übertragung erfolgt sei. Der 118000 AG, der GoYellow GmbH, der GD GmbH, der 118000 Innovations GmbH, der 118000 Telefonvermittlung GmbH und sonstigen verbundenen Unternehmen i.S.d. §§ 15ff. AktG stehen nach dem Stichtag keinerlei entsprechende Rechte mehr zu. * Der Kaufpreis, der sich wie im Kaufvertrag angegeben auf die Marken und Domains verteilt, beträgt insgesamt EUR 3.000.000,00 zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Der Kaufpreis inklusive Umsatzsteuer ist in Raten wie folgt an die 118000 AG zu zahlen: EUR 570.000,00 am 5. Januar 2012, EUR 150.000,00 am 5. Februar 2012, EUR 200.000,00 am 5. März 2012, EUR 300.000,00 am 5. April 2012, EUR 300.000,00 am 5. Mai 2012, EUR 300.000,00 am 5. Juni 2012, EUR 300.000,00 am 5. Juli 2012, EUR 300.000,00 am 5. August 2012, EUR 300.000,00 am 5. September 2012, EUR 300.000,00 am 5. Oktober 2012, EUR 300.000,00 am 5. November 2012 und EUR 250.000,00 am 31. Dezember 2012. * Die 118000 AG hat diverse Garantien abgegeben, für deren Verletzung sie der Online V2 Holding GmbH & Co. KG auf Schadensersatz haftet. Weitere Gewährleistungsrechte der Online V2 Holding GmbH & Co. KG werden dadurch nicht eingeschränkt. Die Ansprüche der Online V2 Holding GmbH & Co.
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KG wegen Verletzung einer Garantie verjähren nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen. Die Haftung der 118000 AG ist auf EUR 3.000.000,00 begrenzt, soweit sie nicht auf grob fahrlässigem, vorsätzlichen oder arglistigem Verhalten beruht. * Die Verkäuferparteien verpflichten sich, bestimmte Marken, die der GoYellow Marke ähnlich sind, nicht mehr anzumelden. Zudem verpflichten sich die Verkäuferparteien, den Rechtsbestand der vertragsgegenständlichen Marken, Domains oder Neuanmeldungen nicht anzugreifen. Beide Verpflichtungen gelten auch für sonstige verbundene Unternehmen (i.S.d. §§ 15 ff. AktG) der 118000 AG. Die 118000 AG und die GoYellow GmbH werden die Online V2 Holding GmbH & Co. KG bei der Verfolgung von Verletzungen oder Nachahmungen unterstützen. Die Kosten für die Übertragung sowie die ab dem Stichtag fällig werdenden Gebühren trägt die Online V2 Holding GmbH & Co. KG. Teil C des Kaufvertrages beinhaltet weitere Verpflichtungen und Rechte der Vertragsbeteiligten. * Die Parteien haben vereinbart, dass konzerninterne Verträge, die von der V2 Online Betreibergesellschaft mbH übernommen werden, dahingehend modifiziert werden, dass sie ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar sind. Soweit eine entsprechende Vertragsänderung nicht erreicht werden kann, haften die GoYellow GmbH und die 118000 AG der V2 Online Betreibergesellschaft mbH für alle entstehenden Nachteile. Ein zwischen der GoYellow GmbH und der 118000 Innovations GmbH bestehender Entwicklungsvertrag wird nicht übernommen. Die V2 Online Betreibergesellschaft mbH ist jedoch für einen Zeitraum von 12 Monaten nach dem Stichtag berechtigt, Leistungen der 118000 Innovations GmbH zu den Konditionen des Entwicklungsvertrages abzurufen. Es wird davon ausgegangen, dass voraussichtlich im Kalenderjahr 2012 Leistungen im Umfang von ca. EUR 400.000,00 abgerufen werden. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. * Ein zwischen der GoYellow GmbH und der 118000 Innovations GmbH bestehender Betreibervertrag wird übernommen und abweichend von der oben erwähnten einmonatigen Kündigungsfrist mindestens bis zum 31. Dezember 2012 fortgeführt. Die Vergütung aus diesem Vertrag beträgt maximal EUR 476.000,00. Dies gilt ebenso für einen Vertrag über Terminierungsleistungen im Rahmen der sogenannten Click to Connect-Technik, der mit maximal EUR 8.000,00 vergütet wird, und einen Dienstleistungsvertrag über die quantitative und qualitative Optimierung der Daten für die GoYellow GmbH, der mit maximal EUR 153.000,00 vergütet wird. * Die Vertragsparteien beabsichtigen, dass die 118000 AG der V2 Online Betreibergesellschaft mbH die sog. Basis- und Zusatzdaten der Deutsche Telekom AG (und der weiteren Carrier) für die Zwecke des Onlineportals für das Jahr 2012 zur Verfügung stellt. Die V2 Online Betreibergesellschaft mbH erstattet der Gesellschaft die Hälfte der Kosten, die ihr für den Bezug der Daten entstehen, maximal jedoch EUR 90.000,00. * Die 118000 AG hat sich verpflichtet, die Firmierung der GoYellow GmbH derart zu ändern, dass der Firmenbestandteil 'GoYellow' ab dem Stichtag nicht mehr enthalten ist. * Die 118000 AG und die GoYellow GmbH sind verpflichtet, unverzüglich mitzuteilen, wenn Umstände eintreten, die zu deren Überschuldung führen könnten, oder die Zahlungsunfähigkeit dieser Gesellschaften droht. Zudem werden die Gesellschaften am 30. Dezember 2011 schriftlich bestätigen, dass Gründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht vorliegen. * Die 118000 AG hat sich verpflichtet, eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, die bis zum 22. Dezember 2011 stattzufinden hat. Bis zum 23. Dezember 2011 hat sie schriftlich die Online V2 Holding GmbH & Co. KG und die V2 Online Betreibergesellschaft mbH über das Ergebnis der Hauptversammlung zu unterrichten. * Die Online V2 Holding GmbH & Co. KG und die V2 Online Betreibergesellschaft mbH haben das nur einheitlich ausübbare Recht, durch einseitige Erklärung vom Kaufvertrag Abstand zu nehmen (Rücktrittsrecht), wenn die Hauptversammlung nicht die Zustimmung zum Kaufvertrag erteilt bzw. die Online V2 Holding GmbH & Co. KG und die V2 Online Betreibergesellschaft mbH das Unterrichtungsschreiben nicht spätestens am 23. Dezember 2011 erhalten. Rücktrittsgrund ist zudem, wenn bis zum Stichtag wesentliche nachteilige Veränderungen in Bezug auf die GoYellow GmbH oder die 118000 AG eintreten. Ein weiterer Rücktrittgrund ist gegeben, wenn die bereits angesprochene NDIS-Lizenz von der Volt Delta International GmbH nicht bis zum 23. Dezember 2011 gewährt wird. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn es nicht bis zum 31. Januar 2012 schriftlich ausgeübt wird; für die Rücktrittsrechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung gilt eine Ausübungsfrist bis zum 29. Juni 2012. * Die 118000 AG hat sich verpflichtet, die von ihr gegenüber der GoYellow GmbH abgegebene Patronatserklärung sowie eine mit der GoYellow GmbH vereinbarte Rangrücktrittserklärung mindestens bis zum 31. März 2013 aufrecht zu erhalten, beide zuvor nicht zu kündigen oder auf andere Weise zu beenden oder zu beschränken. * Die GoYellow GmbH hat sich verpflichtet, in einem Rechtsverfahren vor dem LG Hamburg, in dem sie von der Telekom Deutschland GmbH verklagt ist, sämtliche ihr zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe und Rechtsmittel einzulegen und sich bestmöglich gegen die erhobenen Ansprüche zu verteidigen. In einem anderen Verfahren, das gegen die Yello Strom GmbH geführt wird und in dem es um die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke geht, ist die 118000 AG verpflichtet, der Online V2 Holding GmbH & Co. KG sämtliche Informationen mitzuteilen und Unterlagen zu übergeben, die diese für die Fortführung der Rechtsstreitigkeit benötigt. Eine Übersicht und Beschreibung aller Gerichts- und Schiedsverfahren im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der GoYellow GmbH, an denen die 118000 AG oder die GoYellow GmbH beteiligt sind, ist in Anlage 6 zum Kaufvertrag enthalten. Teil D des Kaufvertrages beinhaltet schließlich folgende allgemeine Regelungen: * Der Kaufvertrag ist mit der aufschiebenden Bedingung abgeschlossen worden, dass die GoYellow GmbH und die V2 Online Betreibergesellschaft mbH mitteilen, dass zwischen der GoYellow GmbH und Verlags-Gesellschaftern Vergleichsvereinbarungen zur Beendigung und vollumfänglichen Erledigung der Vertriebsverträge zum Ablauf des 31. Dezember 2011 abgeschlossen worden sind. Eine entsprechende Erklärung ist bereits am Tag der Beurkundung des Kaufvertrages (21. Oktober 2011) erfolgt. Die GoYellow GmbH hat mit 14 GelbeSeiten Verlagen Vergleichsvereinbarungen abgeschlossen, die dazu dienen, einen bestehenden Streit über die Wirksamkeit der Beendigung von Vertriebsverträgen zwischen den GelbeSeiten Verlagen und der GoYellow GmbH beizulegen (vgl. auch den nachfolgenden Vorstandsbericht). Inhalt dieser Vergleichsvereinbarungen ist im Wesentlichen, dass die Verträge zum 31. Dezember 2011 aufgehoben und bis zu diesem Zeitpunkt entsprechend vereinbarte Vergütungen für Leistungen der GoYellow GmbH von den GelbeSeiten Verlagen geschuldet werden. Mit einem GelbeSeiten Verlag wird von der 118000 AG und der GoYellow GmbH an Stelle eines Vergleiches die Erbringung von Call Center-Dienstleistungen und datenredaktionellen Dienstleistungen für die Zeit November 2011 bis Dezember 2012 verhandelt. Im Gegenzug erhält die 118000 AG eine festgelegte Vergütung und potentielle Ansprüche der GoYellow GmbH sind erledigt. Die entsprechenden Dokumente sind alsbald nach der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.118000.com unter dem Punkt 'Events' und dann 'Hauptversammlung zugänglich und liegen in den Geschäftsräumen aus. Ein GelbeSeiten Verlag hat sich an dieser Vergleichslösung nicht beteiligt. * Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag werden einem Schiedsgericht zugewiesen, das nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des
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ordentlichen Rechtsweges endgültig entscheidet. Die Vergleichsvereinbarungen und der Dienstleistungsvertrag enthalten dagegen Gerichtsstandsvereinbarungen zugunsten der ordentlichen Gerichte. * Der Kaufvertrag enthält Vertraulichkeitsregelungen, die das Recht der Parteien beschränken, den Inhalt des Kaufvertrages zu veröffentlichen beziehungsweise öffentliche Ankündigungen in Bezug auf die im Kaufvertrag niedergelegte Transaktion zu machen. * Abschließend wird der Vertrag durch eine Reihe üblicher Schlussbestimmungen komplettiert (z.B. Schriftformklausel, Regelungen zur Versendung von Mitteilungen zwischen den Parteien und eine Rechtswahl zugunsten deutschem materiellen Recht). 2. Bericht des Vorstands zu den Gründen, dem unternehmerischen Konzept sowie den Rechtsfolgen des Kaufvertrages Der Vorstand hat einen ausführlichen Bericht über die Gründe, das unternehmerische Konzept sowie die Rechtsfolgen des Kaufvertrags erstattet, der den folgenden Inhalt hat: Aus Sicht des Vorstands ist der Verkauf und die Übertragung der Geschäftsaktivitäten der GoYellow GmbH auf die Käuferparteien und damit mittelbar auf die 16 GelbeSeiten Verlage von Vorteil für die 118000 AG. a. Wirtschaftlicher Hintergrund Die 118000 AG war bislang unmittelbar und mittelbar über ihre operativen Tochterunternehmen in den Segmenten Mediaportale (GoYellow) und Telefonie tätig. Das Segment Mediaportale (GoYellow) konnte (mit der Beteiligung der GelbeSeiten Verlage als Vertriebspartner) in 2007 am Markt etabliert werden und sorgte für einen kontinuierlichen Umsatzbeitrag und Gewinn. Jedoch gewann und gewinnt der amerikanische Suchmaschinenanbieter Google in Deutschland zunehmend Marktanteile. Immer mehr Kleingewerbetreibende entscheiden sich für eine prominente Platzierung ihres Eintrags bei Google statt in Branchenbüchern. Für kleinere Wettbewerber (und auch die GoYellow GmbH) wurde und wird es im deutschen Markt daher immer schwieriger, ihr Angebot erfolgreich zu verkaufen. Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand im Jahr 2009 die Unternehmensstrategie angepasst und das Segment Telefonie in den Fokus der Entwicklung gestellt. Dieses Segment umfasst den telefonischen Verbindungsdienst 118000 sowie die Telefonsparprogramme PeterZahlt und CheapCalls als zukunftsträchtige Entwicklungsbereiche. Dieses Segment soll den zukünftigen Erfolg der 118000 AG sicherstellen und stellt damit den strategischen Kernbereich der unternehmerischen Entwicklung dar. Ein klares Signal an den Markt wurde in dieser Hinsicht auf der Hauptversammlung vom 19. Mai 2010 gesetzt, auf der die Firma des Unternehmens durch Hauptversammlungsbeschluss von 'GoYellow Media AG' in '118000 AG' geändert wurde. Allerdings befindet sich dieses Segment noch in der Aufbauphase, so dass es bislang keine ausreichenden Umsätze generiert, um die erforderlichen Anlaufkosten zu decken. b. Aktuelle Entwicklung Vor diesem Hintergrund ist die Kündigung der langjährigen Vertriebsverträge für die GoYellow-Werbeeinträge durch die GelbeSeiten Verlage zu sehen, welche am 26. August 2011 erfolgte. Die GelbeSeiten Verlage erklärten, nicht bereit zu sein, die Vertriebsverträge zu den alten Konditionen fortzuführen und verlangten eine Fortführung zu wesentlich niedrigeren Monatsvergütungen. Insofern musste der Vorstand einen massiven Umsatzrückgang für die GoYellow GmbH erwarten. In Deutschland sind die GelbeSeiten Verlage ein bedeutender Anbieter von Branchenbüchern. Da die GoYellow GmbH kein eigenes Vertriebspersonal beschäftigt und dies auch wegen des immens hohen Kostenaufwandes nicht beabsichtigt war, wäre es nahezu unmöglich gewesen, ohne die GelbeSeiten Verlage als Vertriebspartner weiterhin am Markt zu bestehen. Dies gilt umso mehr aufgrund der immer stärkeren Konkurrenz durch den amerikanischen Suchmaschinenanbieter Google. c. Grundlagen für den Abschluss des Kaufvertrages Der Verkauf der Geschäftsaktivitäten der GoYellow GmbH war insofern das vom Vorstand der 118000 AG favorisierte Ergebnis der Verhandlungen zwischen der 118000 AG und den GelbeSeiten Verlagen. Da die GelbeSeiten Verlage nur bereit waren, die zum 26. August 2011 gekündigten Vertriebsverträge zu für die 118000 Gruppe deutlich schlechteren Konditionen fortzuführen, die einen Fortbestand der 118000 Gruppe nicht garantieren konnten, hat der Vorstand keine Alternative zu dem Verkauf gesehen. Zwar nahm der Vorstand an, dass die Kündigungen vom 26. August 2011 nicht rechtswirksam erfolgt waren, doch konnte er im Hinblick auf die vereinbarte einmonatige Kündigungsfrist in den Vertriebsverträgen nicht mehr mit nachhaltigen Einnahmen aus diesen rechnen, nachdem der fehlende Wille der GelbeSeiten Verlage an einer weiteren Zusammenarbeit offensichtlich geworden war. Im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag war es allerdings möglich, mit 14 GelbeSeiten Verlagen Vergleiche abzuschließen und mit einem GelbeSeiten Verlag in Verhandlungen zu einem Dienstleistungsvertrag zu treten, um die Differenzen beizulegen. Durch die Gesamtvergütung für den Verkauf der Geschäftsaktivitäten der GoYellow GmbH von EUR 5,5 Millionen hat die 118000 AG wiederum ausreichend finanzielle Mittel erhalten, um den telefonischen Verbindungsdienst 118000 sowie die Telefonsparprogramme PeterZahlt und CheapCalls als zukunftsträchtige Entwicklungsbereiche weiter am Markt zu etablieren. Die erzielte Gesamtvergütung von EUR 5,5 Millionen wird dafür verwendet werden, die Entwicklung des Konzerns zu einem innovativen Telekommunikationsanbieter weiterzuführen. Darüber hinaus sieht es der Vorstand als Erfolg an, dass auf diese Weise der Bestand des Branchenportals GoYellow.de und die daran hängenden Arbeitsplätze in einem zunehmend schwieriger werdenden Marktumfeld gesichert werden konnten. d. Gesamtvergütung von EUR 5,5 Millionen Die Gesamtvergütung von EUR 5,5 Millionen ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen zwischen der 118000 AG und den GelbeSeiten Verlagen. Sie setzt sich zusammen aus dem Kaufpreis für die Vermögensgegenstände der GoYellow GmbH, dem Kaufpreis für den Verkauf der zur Geschäftstätigkeit der GoYellow GmbH gehörenden Marken, Domains und geistigen Schutzrechte sowie Zahlungen im Zusammenhang mit Serviceverträgen zugunsten der 118000 Gruppe. Die Gesamtvergütung basiert auf der Tatsache, dass die GelbeSeiten Verlage bestens dafür situiert sind, die etablierte Geschäftstätigkeit der GoYellow GmbH fortzuführen. Ein vergleichbares oder gar höheres Angebot von einem dritten Interessenten lag nicht vor. Die Gesamtvergütung ist damit der höchste auf dem Markt gebildete Preis. Der Vorstand hält die Gesamtvergütung vor diesem Hintergrund für angemessen. e. Vor- und Nachteile des Kaufvertrages In Anbetracht der Tatsache, dass * der unternehmerische Fokus der 118000 Gruppe seit dem Jahr 2009 auf der Entwicklung des Segments Telefonie ruht und ein dauerhafter Erfolg der 118000 AG den Erfolg des 118000 Telefonvermittlungsdienstes sowie der Telefonsparprogramme PeterZahlt und CheapCalls voraussetzt, sowie dass * aufgrund der Kündigung der Vertriebsverträge durch die GelbeSeiten Verlage und der zunehmenden Konkurrenz des amerikanischen Suchmaschinenanbieters Google der Erfolg der 118000 AG nicht durch das Segment Medienportale (GoYellow) garantiert werden konnte, überwiegen klar die Vorteile des abgeschlossenen Kaufvertrages. Der Nachteil für die 118000 AG aus dem Verkauf der Geschäftstätigkeit der GoYellow GmbH ist insbesondere im Hinblick auf die gekündigten Vertriebsverträge der GelbeSeiten Verlage gering, da es für die GoYellow GmbH wie dargelegt nahezu unmöglich gewesen wäre, ohne die GelbeSeiten Verlage als Vertriebspartner weiterhin am Markt zu bestehen. Demgegenüber stellt es einen erheblichen Vorteil dar, dass der erzielte Kaufpreis unmittelbar dazu verwendet werden kann, in die zukunftsträchtigen Entwicklungsfelder der 118000 AG, den Vermittlungsdienst 118000, PeterZahlt und CheapCalls zu investieren. f. Grundlegende Wirkungsmechanismen des Kaufvertrages Zu den grundlegenden Wirkungsmechanismen des Kaufvertrages ist Folgendes anzumerken: Bei dem (mittelbar) mit den 16 GelbeSeiten Verlagen abgeschlossenen Vertragswerk handelt es sich um einen Kaufvertrag. Unter diesem Kaufvertrag veräußern die GoYellow GmbH nahezu alle Vermögensgegenstände und die 118000 AG sämtliche zur Geschäftstätigkeit der GoYellow GmbH gehörigen Marken, Domains und sonstigen Rechte an dem oder im Zusammenhang mit dem Portal 'GoYellow', dem digitalen Wochenblatt 'HalloHeimat' und der Unternehmerkarte 'GoHandwerk'. Daneben übernimmt die V2 Online Betreibergesellschaft mbH bestimmte Verbindlichkeiten und soll in einzeln definierte Verträge eintreten. Die zu zahlende Gesamtvergütung beläuft sich, wie bereits erwähnt, auf EUR 5,5 Millionen, die in Raten gezahlt werden.
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November 15, 2011 09:14 ET (14:14 GMT)
Es liegt ein Verkauf im Wege der sog. Einzelübertragung vor, das bedeutet, dass jeder einzelne Gegenstand einzeln verkauft wird (wenn auch zusammengefasst in einer Vertragsurkunde). Die Übertragung im Sinne einer Übereignung/Abtretung wurde bereits vereinbart und tritt grundsätzlich am 2. Januar 2012 in Kraft. Das bedeutet, dass die Geschäftstätigkeit der GoYellow ab diesem Zeitpunkt wirtschaftlich und rechtlich von den Käuferparteien übernommen wird. Die zur Geschäftstätigkeit der GoYellow GmbH gehörenden Arbeitsverhältnisse sollen ebenfalls übernommen werden, so dass - soweit die betreffenden Arbeitnehmer einem Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse nicht widersprechen - die jeweiligen Arbeitnehmer ab Übergang des Geschäftsbetriebes für die Käuferparteien tätig sein werden. Daneben bestehen diverse Einzelpflichten der Verkäuferparteien und der Käuferparteien (siehe im Einzelnen bereits bei der Darlegung des wesentlichen Vertragsinhaltes). Zudem haben sowohl die GoYellow GmbH als auch die 118000 AG, wie bei solchen Verträgen üblich, diverse Garantien abgegeben, die bei einer Verletzung zu Schadensersatzansprüchen führen können. Die Kaufvertragsparteien haben verschiedene Absprachen im Hinblick auf einzelne, bislang konzerninterne Verträge getroffen. Gemäß diesen Absprachen werden unter anderem die Verkäuferparteien den Käuferparteien gegen Vergütung für bestimmte Unterstützungshandlungen zur Verfügung stehen (Serviceverträge). Dies stellt einen Teil der Gesamtvergütung dar. Abgesehen davon haben die Parteien vereinbart, die Kündigungsfrist für übernommene, bislang konzerninterne Verträge mit einzelnen Ausnahmen grundsätzlich einheitlich auf einen Monat zum Monatsende anzupassen. Zugunsten der Käuferparteien bestehen drei Rücktrittsrechte, über die sich die Käuferparteien durch gemeinsame, einseitige Erklärung von dem vorliegenden Kaufvertrag lösen können. So besteht zum Beispiel ein Rücktrittsrecht, falls die Hauptversammlung der 118000 AG dem Kaufvertrag nicht zustimmt bzw. die Zustimmung den Käuferparteien nicht rechtzeitig übermittelt wird. Der Vorstand ist der Ansicht, dass eine Auslösung bzw. Ausübung der Rücktrittsrechte überaus unwahrscheinlich ist. Abschließend ist zu noch zu erwähnen, dass eine bereits bestehende Patronatserklärung und eine bereits bestehende Rangrücktrittserklärung der 118000 AG gegenüber der GoYellow GmbH bis mindestens zum 31. März 2013 bestehen bleiben werden. Im Falle eines Rechtsstreits im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag sind die Parteien zudem übereingekommen, dass ein Schiedsgericht unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte endgültig entscheidet. g. Auswirkungen auf die Konzernstruktur und Tätigkeitsschwerpunkte Die Konzernstruktur verändert sich durch den Verkauf der GoYellow Geschäftstätigkeit in formeller Hinsicht nicht, da die GoYellow GmbH weiterhin Tochtergesellschaft der 118000 AG bleibt, wenn auch ohne aktiven Geschäftsbetrieb. Es ist beabsichtigt, den GelbeSeiten Verlagen ihren 10%-Anteil zu einem symbolischen Preis von EUR 1,00 abzukaufen. Inhaltlich verschiebt sich der Tätigkeitsschwerpunkt des Konzerns jedoch wesentlich. Während er zuvor in den Segmenten Mediaportale (GoYellow) und Telefonie bestand, wird er zukünftig in der Telefonie und Datenverwaltung bestehen. h. Empfehlung des Vorstands Der Abschluss des Kaufvertrages, auf dessen Grundlage die Übertragung der Geschäftstätigkeit der GoYellow GmbH durchgeführt wird, liegt aus den dargelegten Gründen im Interesse der 118000 AG. Der Vorstand schlägt daher vor, dem Kaufvertrag zuzustimmen. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der 118000 AG EUR 6.697.069,00 und ist in ebenso viele auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit zum Zeitpunkt der Einberufung 6.697.069. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Teilnahmebedingungen Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens am Donnerstag, den 15. Dezember 2011, 24.00 Uhr (MEZ), bei der Gesellschaft unter Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes angemeldet haben. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes genügt eine Bestätigung des depotführenden Instituts in Textform. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, das ist Donnerstag, der 1. Dezember 2011, 00.00 Uhr (MEZ) (Record Date), zu beziehen und ist in deutscher oder englischer Sprache zu erbringen. Entscheidend für die Wahrung der Anmeldefrist ist der Zugang der Anmeldung bei der Gesellschaft, die bei der zentralen Anmeldestelle der Gesellschaft unter folgender Anschrift vorzunehmen ist: 118000 AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Telefon: +49 (0)89 21027-0 Fax: +49 (0)89 21027-289 E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen auf den Record Date bezogenen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben für den Umfang und die Ausübung des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts keine Bedeutung. Aktionäre, die erst nach dem Record Date Aktien an der Gesellschaft erworben haben, können nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind im Verhältnis zur Gesellschaft auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Teilweise Veräußerungen und Hinzuerwerbe nach dem Nachweisstichtag haben keinen Einfluss auf den Umfang des Stimmrechts. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung. Die zur Teilnahme berechtigten Personen erhalten nach ihrer Anmeldung eine Eintrittskarte. Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere ihres Teilnahme- und ihres Stimmrechts, durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch eine Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch bei einer Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigt werden, ist die Vollmacht in Textform gegenüber der Gesellschaft oder in Textform unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen. Die gleiche Form gilt für den Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen mit diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellten Institution oder Person gelten die besonderen gesetzlichen Bestimmungen des § 135 AktG, die u.a. verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. Wir bitten daher die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellten Institution oder Person bevollmächtigen wollen, die insoweit zu beachtenden Besonderheiten bei den jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen. Üben solche Stimmrechtsvertreter die Stimmrechte ohne Benennung des Aktionärs aus, erfolgt die Legitimation so, als ob es sich um eigene Aktien des Vertreters handeln würde. Ein Formular zur Vollmachtserteilung, welches die Aktionäre verwenden können, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Der Nachweis über die Erteilung der Vollmacht oder deren Widerruf kann an folgende E-Mail-Adresse (E-Mail: vollmacht@haubrok-ce.de) sowie an die oben genannte Anschrift oder Telefaxnummer übersandt werden. Ebenso kann der Nachweis der Bevollmächtigung am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden. Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch
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