Kreuzlingen (pts040/16.11.2011/14:15) - Und wieder jagt der deutsche Fiskus
Steuersünder und ist an Datensätzen aus der Schweiz interessiert. Viele
verstoßen gegen das deutsche Steuersystem, ob ungewollt oder gewollt.
Gleichzeitig ist der Steuerstreit zwischen Deutschland und der Schweiz
weitgehend beigelegt. Die deutschen Fahnder kommen also leichter an Daten. Die
Anwaltskanzlei Merker + Bippus in Konstanz ( http://www.merker-bippus.de )
bieten kompetente und diskrete Beratung auch dann, wenn es bereits zu spät
scheint.
Mit dem geplanten Doppelbesteuerungsabkommen hebt die Schweiz den Unterschied
zwischen Steuerhinterziehung, die weit gehend straffrei war und keiner Amtshilfe
unterlag, und Steuerbetrug auf. Mit ihren Erfahrungen führen Merker + Bippus
nicht nur Unternehmer, sondern auch Privatleute durch das Dickicht des
Steuerdschungels. " Immer häufiger kommen Betroffene auf uns zu, die durch die
verstärkten Aktivitäten der deutschen Steuerbehörden sowie der Verschärfung des
Strafrechts verunsichert sind. Was, wenn man im Ausland wohnt? Welche
Steuerbehörde ist dann zuständig? Wie weit reicht der Arm des deutschen Fiskus?
Und wie gestaltet sich ein Umzug in die Schweiz aus steuerlicher Sicht? Dies
sind typische Fragen, die an uns herangetragen werden", beschreibt
Rechtsanwältin Ingrid Merker die Situation.
Ob Unternehmer, die eine Marktvergrößerung anstreben, Ferienhausbesitzer, die
sich über die steuerliche Behandlung bei einer Veräußerung informieren möchten
oder Bürger, die sich mit ihren Vermögensanlagen möglicherweise bereits im
strafbaren Bereich bewegen: "Nur fundiertes Wissen über das 'Wie' setzt sich im
Konflikt mit dem Fiskus durch", erklärt die Steuerrechtsprofessorin und
Steueranwältin Birgit Elsa Bippus.
Die Kanzlei ist auf alle Fälle des Steuer- und Wirtschaftsrechts sowie
Wirtschaftsstrafrecht (auch mit Selbstanzeige) spezialisiert. Mit
außerordentlicher Kompetenz, Diskretion und einer vertrauenswürdigen Betreuung
beraten Merker + Bippus zu allen denkbaren Fragen und Problemen des Steuer-,
Straf und Zivilrechts. Aufgrund ihrer zusätzlichen Zulassung in der Schweiz
verfügt Rechtsanwältin Merker über beste Erfahrungen und Voraussetzungen in
deutsch-schweizerischen Rechtsfragen.
Über Merker + Bippus:
Die Rechtsanwältinnen mit Sitz in Kreuzlingen und Konstanz bieten langjährige
kompetente Beratung in den Bereichen Steuerrecht (mit den Fragen der
Doppelbesteuerung), Unternehmens- und Wirtschaftsrechts, des Strafrechts sowie
Erbrecht. Zusammen mit den Mandanten suchen die Fachanwältinnen Merker und Prof.
Dr. Bippus nach schnellen und sachgerechten Lösungen. Mit unmittelbaren
Niederlassungen und Zulassung nach Art. 28 BGS A in der Schweiz ist Ingrid
Merker zudem spezialisiert auf Sachverhalte über die Grenze in die Schweiz; aber
auch in Skandinavien, speziell Schweden.
Pressekontakt:
Merker+Bippus
Kreuzlingen (Schweiz)
Bahnhofstrasse 31
CH-8280 Kreuzlingen
Tel. +41 71 5112271
info@merker.info
http://www.merker.info
(Ende)
Aussender: Merker + Bippus
Ansprechpartner: Ingrid Merker
Tel.: +41 71 5112271
E-Mail: info@merker.info
Website: www.merker.info
Quelle: http://www.pressetext.com/news/20111116040
© pressetext Nachrichtenagentur GmbH http://www.pressetext.com - Die
inhaltliche Verantwortung für redaktionelle Meldungen (pte) liegt bei
pressetext, für Pressemitteilungen (pts) beim jeweiligen Aussender. Weitere
Informationen erhalten Sie bei unserem Redaktionsservice unter
info@pressetext.com oder Tel. +43-1-81140-300. (END) Dow Jones NewswiresNovember 16, 2011 08:15 ET (13:15 GMT)
Steuersünder und ist an Datensätzen aus der Schweiz interessiert. Viele
verstoßen gegen das deutsche Steuersystem, ob ungewollt oder gewollt.
Gleichzeitig ist der Steuerstreit zwischen Deutschland und der Schweiz
weitgehend beigelegt. Die deutschen Fahnder kommen also leichter an Daten. Die
Anwaltskanzlei Merker + Bippus in Konstanz ( http://www.merker-bippus.de )
bieten kompetente und diskrete Beratung auch dann, wenn es bereits zu spät
scheint.
Mit dem geplanten Doppelbesteuerungsabkommen hebt die Schweiz den Unterschied
zwischen Steuerhinterziehung, die weit gehend straffrei war und keiner Amtshilfe
unterlag, und Steuerbetrug auf. Mit ihren Erfahrungen führen Merker + Bippus
nicht nur Unternehmer, sondern auch Privatleute durch das Dickicht des
Steuerdschungels. " Immer häufiger kommen Betroffene auf uns zu, die durch die
verstärkten Aktivitäten der deutschen Steuerbehörden sowie der Verschärfung des
Strafrechts verunsichert sind. Was, wenn man im Ausland wohnt? Welche
Steuerbehörde ist dann zuständig? Wie weit reicht der Arm des deutschen Fiskus?
Und wie gestaltet sich ein Umzug in die Schweiz aus steuerlicher Sicht? Dies
sind typische Fragen, die an uns herangetragen werden", beschreibt
Rechtsanwältin Ingrid Merker die Situation.
Ob Unternehmer, die eine Marktvergrößerung anstreben, Ferienhausbesitzer, die
sich über die steuerliche Behandlung bei einer Veräußerung informieren möchten
oder Bürger, die sich mit ihren Vermögensanlagen möglicherweise bereits im
strafbaren Bereich bewegen: "Nur fundiertes Wissen über das 'Wie' setzt sich im
Konflikt mit dem Fiskus durch", erklärt die Steuerrechtsprofessorin und
Steueranwältin Birgit Elsa Bippus.
Die Kanzlei ist auf alle Fälle des Steuer- und Wirtschaftsrechts sowie
Wirtschaftsstrafrecht (auch mit Selbstanzeige) spezialisiert. Mit
außerordentlicher Kompetenz, Diskretion und einer vertrauenswürdigen Betreuung
beraten Merker + Bippus zu allen denkbaren Fragen und Problemen des Steuer-,
Straf und Zivilrechts. Aufgrund ihrer zusätzlichen Zulassung in der Schweiz
verfügt Rechtsanwältin Merker über beste Erfahrungen und Voraussetzungen in
deutsch-schweizerischen Rechtsfragen.
Über Merker + Bippus:
Die Rechtsanwältinnen mit Sitz in Kreuzlingen und Konstanz bieten langjährige
kompetente Beratung in den Bereichen Steuerrecht (mit den Fragen der
Doppelbesteuerung), Unternehmens- und Wirtschaftsrechts, des Strafrechts sowie
Erbrecht. Zusammen mit den Mandanten suchen die Fachanwältinnen Merker und Prof.
Dr. Bippus nach schnellen und sachgerechten Lösungen. Mit unmittelbaren
Niederlassungen und Zulassung nach Art. 28 BGS A in der Schweiz ist Ingrid
Merker zudem spezialisiert auf Sachverhalte über die Grenze in die Schweiz; aber
auch in Skandinavien, speziell Schweden.
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Kreuzlingen (Schweiz)
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CH-8280 Kreuzlingen
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Ansprechpartner: Ingrid Merker
Tel.: +41 71 5112271
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Quelle: http://www.pressetext.com/news/20111116040
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