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DGAP-HV: Fritz Nols Global Equity AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.12.2011 in Internationale Handelszentrum, Raum-Nr.: 828, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Fritz Nols Global Equity AG / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Fritz Nols Global Equity AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 19.12.2011 in Internationale Handelszentrum, 
Raum-Nr.: 828, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
17.11.2011 / 15:20 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Fritz Nols Global Equity AG 
 
   Frankfurt am Main 
 
 
   WKN 507090 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu einer 
   außerordentlichen Hauptversammlung am Montag, den 19. Dezember 2011 um 
   15 Uhr in das Internationale Handelszentrum, Raum-Nr.: 828, 
   Friedrichstraße 95, 10117 Berlin ein. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Beschlussfassung über die Wahl neuer 
           Aufsichtsratsmitglieder 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 
           AktG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 der Satzung aus drei 
           Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt 
           wurden. 
 
 
           Die drei derzeit amtierenden Aufsichtsratsmitglieder Herr Eck, 
           Herr Forster und Herr Muelli werden ihr Amt mit Ablauf der am 
           19. Dezember 2011 stattfindenden Hauptversammlung gemäß § 6 
           Abs. 3 der Satzung niederlegen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt daher der Hauptversammlung vor, die 
           folgenden Personen zum Ablauf der am 19. Dezember 2011 
           stattfindenden Hauptversammlung als Aufsichtsratsmitglieder zu 
           wählen. Die Wahl soll jeweils gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung für 
           die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung für das 4. Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
           Amtszeit entscheidet, erfolgen, wobei das Geschäftsjahr, in 
           dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird: 
 
 
       a)    Herrn Ernst-Henning Graf von Hardenberg, 
             Bankvorstand i.R., Potsdam 
 
 
             Herr Graf von Hardenberg übt zum Zeitpunkt der 
             Beschlussfassung keine weiteren Aufsichtsratsmandate aus. 
 
 
       b)    Dr. Dirk Unrau, Rechtsanwalt, Kiel 
 
 
             Herr Dr. Unrau übt zum Zeitpunkt der Beschlussfassung das 
             nachstehende Aufsichtsratsmandat aus: 
 
 
             wind 7 AG, Eckernförde, als Vorsitzender des Aufsichtsrats 
 
 
       c)    Jörn J. Follmer, Finanzkaufmann, München 
 
 
             Herr Follmer übt zum Zeitpunkt der Beschlussfassung keine 
             weiteren Aufsichtsratsmandate aus. 
 
 
             Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Herabsetzung des 
           Grundkapitals in vereinfachter Form (§§ 229 ff. AktG) zur 
           Deckung von Verlusten und zum Ausgleich von Wertminderungen 
           und Satzungsänderung. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
 
       a)    Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 
             3.067.751,29, eingeteilt in 1.200.000 Stück auf den Inhaber 
             lautende Aktien im rechnerischen Nennbetrag von EUR 2,56 
             wird in vereinfachter Form nach den Vorschriften der §§ 229 
             ff. AktG zur Deckung von Verlusten und zum Ausgleich von 
             Wertminderungen auf EUR 1.200.000,00 herabgesetzt. Die Zahl 
             der Aktien bleibt unverändert, der rechnerische Nennbetrag 
             reduziert sich auf EUR 1,00. 
 
 
       b)    § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des 
             Grundkapitals/Sacheinlagen/Übertragbarkeit der Aktien) wird 
             aufgehoben und erhält folgende Fassung: 
 
 
             '§ 4 Höhe und Einteilung des Grundkapitals 
 
 
             Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.200.000,00 
             und ist eingeteilt in 1.200.000 auf den Inhaber lautende 
             Stückaktien 
 
 
             Der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils 
             ist ausgeschlossen, soweit nicht eine Verbriefung nach den 
             Regeln erforderlich ist, die an einer Börse gelten, an der 
             die Aktie zugelassen ist. Die Gesellschaft ist berechtigt 
             Urkunden über Einzelaktien (Einzelurkunden) oder für mehrere 
             Aktien (Sammelurkunden) auszustellen. Ebenso ist der 
             Anspruch des Aktionärs auf Ausgabe von Gewinnanteil- und 
             Erneuerungsscheinen ausgeschlossen.' 
 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Erhöhung des 
           Grundkapitals der Gesellschaft mit mittelbarem Bezugsrecht der 
           Aktionäre und Beschlussfassung über die Ermächtigung zur 
           Änderung der Satzung zur Anpassung an die Kapitalerhöhung 
 
 
           Das gemäß dem Beschlussvorschlag zu TOP 1 herabgesetzte 
           Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 1.200.000,00, 
           eingeteilt in 1.200.000 Stückaktien, gegen Bareinlage um bis 
           zu EUR 1.200.000,00 auf bis zu EUR 2.400.000,00 erhöht durch 
           Ausgabe von bis zu 1.200.000 neuen, auf den Inhaber lautenden 
           Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab dem 01. Januar 2011. Der 
           auf jede neue Aktie entfallende anteilige Betrag des 
           Grundkapitals beträgt EUR 1,00. Dies ist zugleich der 
           Ausgabebetrag der neuen Aktien. 
 
 
           Den Aktionären wird ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt. 
           Die neuen Aktien werden von einer Bank oder einem Dritten mit 
           der Verpflichtung übernommen, den Aktionären die neuen Aktien 
           im Verhältnis 1:1 zu einem Bezugspreis von EUR 1,00 je Aktie 
           zum Bezug anzubieten. Die Frist für die Annahme des 
           Bezugsangebots endet zwei Wochen nach der Bekanntmachung des 
           Angebots. Soweit am Ende der Bezugsfrist nicht alle Aktionäre 
           von dem gesetzlichen Bezugsrecht Gebrauch gemacht haben, ist 
           die Bank oder der Dritte berechtigt, die Aktien zum 
           festgesetzten Bezugspreis bei interessierten Anlegern zu 
           verwerten. 
 
 
           Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der 
           Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für 
           die Ausgabe der Aktien festzusetzen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung 
           entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Erhöhung des 
           Grundkapitals der Gesellschaft gegen Sacheinlage und 
           Beschlussfassung über die Änderung von § 4 Abs. 1 der Satzung 
           zur Anpassung an die Kapitalerhöhung 
 
 
           Das gemäß dem Beschlussvorschlag zu TOP 2 auf 1.200.000 EUR 
           herabzusetzende Grundkapital und gemäß TOP 3 um bis zu 
           1.200.000 EUR gegen Bareinlagen zu erhöhende Grundkapital, 
           eingeteilt in bis zu 2.400.000 EUR auf den Inhaber lautende 
           Stückaktien, soll im Wege der Sachkapitalerhöhung erhöht 
           werden. Die Gesellschaft beabsichtigt, das Grundkapital der 
           Gesellschaft im Wege der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage von 
           bis zu 2.400.000 EUR um bis zu 25.100.000 EUR auf bis zu EUR 
           27.500.000 EUR zu erhöhen. 
 
 
           Zur Zeichnung der neuen Aktien sollen für bis zu 12.800.000 
           neue Aktien die da Vinci Invest AG, eingetragen im 
           Handelsregister des Kantons Zug/Schweiz unter der Firmennummer 
           CH-170.3.033.458-2 und die Fischer Acquisitions AG, 
           eingetragen im Handelsregister des Kantons Zürich/Schweiz 
           unter der Firmennummer CH-020.3.032.452-3, für 12.300.000 neue 
           Aktien zugelassen werden. Die Ausgabe neuer Aktien soll gegen 
           Sacheinlage erfolgen. 
 
 
           Das Bezugsrecht der Aktionäre ist demgemäß auszuschließen. 
 
 
           Sowohl die da Vinci Invest AG als auch die Fischer 
           Acquisitions AG sind Unternehmen, deren Geschäftsgegenstand 
           das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften ist. 
 
 
           Sie ist alleinige Aktionärin der BoZ Holdings AG, eingetragen 
           im Handelsregister des Kantons Zug/Schweiz unter der 
           Firmennummer CH-170.3.033.631-1, Geschäftsanschrift 
           Zugerstraße 46 in CH-6314 Unterägeri. 
 
 
           Das Grundkapital der BOZ Holdings AG beträgt 100.000 SFR. 
 
 
           Die BOZ Holdings AG hält Beteiligungen an 
           Finanzdienstleistern, gegenwärtig über die Deutsche 
           Mietkaution AG (Schweiz) 51% an der MKB Mietkautionsbank AG 
           (Berlin), 32.1% an ACP Octagon (UK) und 2% an der Fischer 
           Buschacher Gruppe AG. 
 
 
           Da Vinci Invest AG und Fischer Acquisitions AG beabsichtigen, 
           sämtliche von ihr gehaltene Aktien und damit 100% der 
           Geschäftsanteile an der BOZ Holdings AG als Sacheinlage in die 
           Gesellschaft einzubringen. Die Einbringung soll gegen Ausgabe 
           von bis zu 25.100.000 neuen Aktien an der Gesellschaft 
           erfolgen. 
 
 
           Zur Umsetzung der Sachkapitalerhöhung ist § 4 Abs. 1 der 
           Satzung entsprechend anzupassen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: 
 
 
       a.    Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen 
             Sacheinlagen von bis zu 2.400.000 EUR um bis zu 25.100.000 
             EUR auf bis zu 27.500.000 EUR durch die Ausgabe von bis zu 

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November 17, 2011 09:20 ET (14:20 GMT)

© 2011 Dow Jones News
Tech-Aktien mit Crash-Tendenzen
Künstliche Intelligenz, Magnificent Seven, Tech-Euphorie – seit Monaten scheint an der Börse nur eine Richtung zu existieren: nach oben. Doch hinter den Rekordkursen lauert eine gefährliche Wahrheit. Die Bewertungen vieler Tech-Schwergewichte haben historische Extremniveaus erreicht. Shiller-KGV bei 39, Buffett-Indikator auf Allzeithoch – schon in der Dotcom-Ära war der Markt kaum teurer.

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