
Maier + Partner AG: Kapitalerhöhung Zeichnung vom 9 bis 22 Dezember 2011!Die Veröffentlichung erfolgt auch im ebundesanzeiger - weitere Info's unter www.ahv-mp.de
Maier + Partner AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Kapitalerhöhung
06.12.2011 12:15
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Maier+Partner AG Reutlingen ISIN: DE0006552805 WKN: 655 280 Bezugsangebot an die Aktionäre In der Hauptversammlung der Gesellschaft am Freitag, dem 13. Mai 2011, wurde folgender Beschluss gefasst:
a) Unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der unter Tagesordnungs¬punkt 1b be-schlossenen Kapitalherabsetzung und der dazugehörenden Satzungs¬änderung in das Handels-register wird das Grundkapital der Gesellschaft von Euro 408.875,00 um bis zu Euro 817.750,00 auf bis zu Euro 1.226.625,00 durch Ausgabe von bis zu 817.750 nennwertlosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien erhöht. b) Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt gegen Bareinlagen zum geringsten Ausgabe¬betrag von Euro 1,00 je Aktie ohne Aufgeld, also zum Gesamtaus¬gabebetrag von Euro 1,00 je Aktie. c) Die neuen Aktien werden den Aktionären im Verhältnis 1:2 zum Bezug angeboten. Nicht bezogene Aktien können nach Fristablauf von Altaktionären gezeichnet werden, wobei die Zuteilung dieser Aktien im Verhältnis der von diesen Aktionären ausgeübten Bezugsrechte untereinander erfolgt. Sollte es zu einer Überzeichnung kommen, wird quotal zugewiesen. Bei einer Unterzeichnung können die neuen Aktien an Investoren zu einem Preis von 1 EUR ausgegeben werden. d) Die neuen Aktien sind rückwirkend ab dem 1. Januar 2011 gewinnberechtigt. e) Die Zeichnung der neuen Aktien kann längstens bis zum Ablauf des 22. Dezember 2011, 24:00 Uhr, erfolgen. Die zu entrichtende Einlage, die der Anzahl der gezeichneten Neuen Aktien mal Ausgabebetrag entspricht, ist auf das Sonderkonto Kapitalerhöhung einzuzahlen. Zeichnungen, die nach dem 22. Dezember 2011 erfolgen oder für die zu entrichtende Einlage nicht bis zum 22. Dezember 2011 geleistet wurde (entscheidend ist der Eingang auf dem Sonderkonto Kapitalerhöhung), können nicht berücksichtigt werden. Für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Zahlung, des Bezugsnachweises sowie der ordnungsgemäß ausgefertigten Zeichnungsscheine bei der Gesellschaft maßgeblich. f) Der Vorstand wird ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. g) Der Beschluss über die Kapitalerhöhung wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 13. Februar 2012 die Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen ist. Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben hierzu am 10. November 2011 beschlossen:
Die Zeichnungsfrist für die neuen Aktien beginnt am 09. Dezember 2011 und endet am 22. Dezember 2011, 24:00 Uhr.
Der Beschluss der Hauptversammlung über die Kapitalerhöhung ist noch nicht im Handels-register eingetragen worden. Die vorliegende Bezugsaufforderung steht deshalb rein vorsorglich unter dem Vorbehalt der Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses im Handelsregister.
Die neuen Aktien werden den bisherigen Aktionären hiermit im Verhältnis 1:2 zum unmittelbaren Bezug angeboten. Auf je eine alte Stückaktie, die ein Aktionär nach Durchführung der Kapitalherabsetzung hält, kann dieser 2 neue Aktien gegen Bareinlage zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie börsenumsatzsteuerfrei zeichnen und beziehen.
Es werden nur ganze Aktienstücke ausgegeben. Bruchteile können an die Gesellschaft veräußert oder zu ganzen Stücken zusammengelegt werden.
Wir fordern unsere Aktionäre hiermit auf, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien ab sofort
bis spätestens zum 22. Dezember 2011, 24:00 Uhr,
eingehend bei der Geschäftsstelle der Gesellschaft unter der Anschrift:
Maier+Partner AG c/o PEUS-Testing GmbH, z. Hd. Herrn Helmut Roppelt, Max Roth Str. 1, D-76571 Gaggenau
- auch vorab per Fax unter der Nummer +49.7225.9636.3334 - auszuüben und mit Depotnachweis zum Datum der Veröffentlichung dieser Bezugsaufforderung im elektronischen Bundesanzeiger mitzuteilen, wie viele neue Aktienstücke sie beziehen möchten. Auch eine teilweise Ausübung des Bezugsrechts ist möglich. Bei fristgemäßer Anmeldung des Bezugsrechtes hat die Zeichnung der bezogenen neuen Aktien durch die Bezugsberechtigten durch Einreichung eines Zeichnungsscheines
bis spätestens zum Ablauf des 22. Dezember 2011, 24:00 Uhr,
zu erfolgen. Zur Wahrung der Zeichnungsfrist reicht die Übermittlung des Zeichnungs-scheines per Fax, die Originalzeichnungsscheine sind jedoch unverzüglich nach Fax-übermittlung der Gesellschaft unter der o. g. Adresse zur Verfügung zu stellen. Zeichnungs-scheine sind bei der Geschäftsstelle der Gesellschaft erhältlich und werden auf ent-sprechendes Verlangen per Post zugesandt oder können im Internet unter www.ahv-mp.de heruntergeladen werden.
Das Bezugsrecht der Aktionäre erlischt, wenn es nicht fristgemäß ausgeübt wurde. Mit der Bezugsanmeldung ist der Bezugspreis in Höhe von EUR 1,00 x der Zahl der bezogenen neuen Aktien auf das Sonderkonto KE der Maier+Partner AG beim Bankhaus Gebr. Martin AG, BLZ 610 300 00, Kontonummer 511 76 zu zahlen.
Die Bezugsrechte werden nicht gehandelt. Eine Provision wird nicht erhoben.
Hinweis zur Rangfolge: Es können die nicht aufgrund von Bezugsrechten gezeichneten neuen Aktien von Aktionären über ihr Bezugsrecht hinaus und von Dritten gezeichnet werden. Dabei werden Zeichnungen aufgrund von ausgeübten Bezugsrechten vorrangig berücksichtigt. Zeichnungen von Aktionären und Dritten außerhalb des Bezugsrechtes werden untereinander jeweils in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs des Zeichnungs-scheines bei der Gesellschaft berücksichtigt.
Gaggenau, im Dezember 2011
Der Vorstand
06.12.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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ISIN DE0006552805
AXC0108 2011-12-06/12:15