MyHammer Holding AG: DPR trifft Fehlerfeststellung hinsichtlich der Erfassung eines der MY-HAMMER AG gewährten Gesellschafterdarlehens im verkürzten Konzernabschluss zum 30. Juni 2011
MyHammer Holding AG / Schlagwort(e): Sonstiges
06.12.2011 18:43
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Mit Ad-hoc-Meldung vom 30. August 2011 hatte die Gesellschaft bereits mitgeteilt, dass die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e. V. (DPR) beabsichtigte, den verkürzten Konzernabschluss der Gesellschaft zum 30. Juni 2011 einer Prüfung zu unterziehen. Hintergrund der Prüfung war die Darstellung der Gewährung eines Darlehens über 1,5 Mio. EUR an die MY-HAMMER Aktiengesellschaft (eine Tochtergesellschaft der Gesellschaft), auf dessen Rückzahlung die Darlehensgeberin, die Holtzbrinck Digital Strategy GmbH, bedingt verzichtet hat. Der Verzicht auf das Darlehen wurde im verkürzten Konzernabschluss der Gesellschaft zum 30. Juni 2011 ertragswirksam gebucht.
Die DPR hat der Gesellschaft heute mitteilt, dass sie in Bezug auf das Darlehen bzw. seine Verbuchung im verkürzten Konzernabschluss zum 30. Juni 2011 Fehler wie folgt feststellt: Im verkürzten Konzernabschluss zum 30. Juni 2011 seien die sonstigen betrieblichen Erträge sowie das Gesamtergebnis der Berichtsperiode jeweils um 1,5 Mio. EUR, also in Höhe des Darlehens(-verzichts) der Holtzbrinck Digital Strategy GmbH gegenüber der MY-HAMMER Aktiengesellschaft, zu hoch ausgewiesen. Der Verzicht auf die Rückzahlung des Darlehens sei ertragswirksam erfasst, obwohl Darlehensgewährung und Darlehensverzicht durch einen Eigentümer in seiner Funktion als Eigentümer erfolgte seien. Die Gesellschaft habe zudem die Gewährung eines Darlehens im Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit statt im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit erfasst. Dies verstoße gegen IAS 1.109 i.V.m. F.70 (a) und IAS 7.17.
Die Feststellung der DPR hat zunächst keine rechtliche Aus- bzw. Bindungswirkung. Die Gesellschaft ist von der DPR aufgefordert worden, sich mit der Feststellung bis zum 21.12.2011 einverstanden zu erklären oder ihr zu widersprechen. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass die Gesellschaft die Fehlerfeststellung akzeptieren wird. Denn mit der Frage der Verbuchung der von der Holtzbrinck Digital Strategy GmbH an die MY-HAMMER Aktiengesellschaft gewährten Finanzmittel und des erklärten Darlehensverzichts sind keine positiven oder negativen wirtschaftlichen Auswirkungen für die Gesellschaft oder ihr Tochterunternehmen, die MY-HAMMER Aktiengesellschaft, verbunden. Die Gewährung des Darlehens, der bedingte Verzicht auf die Rückzahlung des Darlehens und das damit verbundene starke Commitment der Holtzbrinck Digital Strategy GmbH zur MY-HAMMER Aktiengesellschaft bleiben gänzlich unberührt.
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06.12.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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