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DGAP-HV: HYMER Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.02.2012 in Weingarten mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: HYMER Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
HYMER Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 07.02.2012 in Weingarten mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
19.12.2011 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   HYMER AG 
 
   Bad Waldsee 
 
   Wertpapier-Kenn-Nr. 609670; 
   ISIN DE0006096704 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen 
   Hauptversammlung 
   am Dienstag, den 7. Februar 2012, um 10.00 Uhr 
   im Best Western Parkhotel Weingarten 
   Abt-Hyller-Str. 37-39, 88250 Weingarten ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     A.)   Tagesordnungspunkte/Beschlussgegenstände 
 
 
     1.)   Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des 
           Lageberichts für die HYMER Aktiengesellschaft und des 
           Lageberichts für den Konzern sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010/2011 sowie der 
           erläuternden Berichte des Vorstandes 
 
 
     2.)   Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010/2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010/2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     3.)   Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010/2011 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010/2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.)   Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011/2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und zum 
           Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011/2012 die 
           Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ravensburg 
           zu wählen. 
 
 
   *** 
 
     B.    Teilnahmebedingungen 
 
 
     1.    Voraussetzung für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts sowie 
           Erklärung der Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
           Stimmrechtsausübung ist berechtigt, wer sich rechtzeitig bei 
           der Gesellschaft anmeldet. Die Aktionäre müssen zudem ihre 
           Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
           Ausübung des Stimmrechts rechtzeitig nachweisen; hierzu bedarf 
           es des Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende 
           Institut, der sich auf den 17.01.2012, 00:00 Uhr 
           ('Nachweisstichtag'), beziehen muss. Rechtzeitig sind 
           Anmeldung und Anteilsbesitznachweis, wenn sie der Gesellschaft 
           spätestens bis 31.01.2012, 24:00 Uhr, zugehen. Anmeldung sowie 
           Anteilsbesitznachweis müssen in Textform (§ 126b BGB) in 
           deutscher oder englischer Sprache erfolgen und sind an 
           folgende Adresse zu übermitteln: 
 
 
             HYMER AG 
             c/o C-HV AG 
             Gewerbepark 10 
             92289 Ursensollen 
             Fax-Nr.: +49 (0) 9628 / 92 99 871 
             E-Mail: hv@anmeldestelle.net 
 
 
 
           Nach Eingang der Anmeldung und des Anteilsbesitznachweises 
           werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir 
           bitten darum, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und 
           des Anteilsbesitznachweises zu sorgen, um den rechtzeitigen 
           Erhalt der Eintrittskarten nicht zu gefährden; wir empfehlen, 
           alsbald das depotführende Institut zu kontaktieren. 
 
 
           Für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
           zur Ausübung des Stimmrechts gilt nur derjenige als Aktionär, 
           der insoweit den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. 
           Die Berechtigung bemisst sich allein nach dem Anteilsbesitz 
           zum Nachweisstichtag. Veränderungen im Aktienbestand nach dem 
           Nachweisstichtag sind für den Umfang und die Ausübung des 
           Teilnahme- und Stimmrechts bedeutungslos. Zum Nachweisstichtag 
           entsteht aber nicht eine Art Veräußerungssperre für den 
           Anteilsbesitz. Auch bei (vollständiger oder teilweiser) 
           Veräußerung nach dem Nachweisstichtag ist für die Berechtigung 
           allein der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich. 
           Umgekehrt bleiben Zuerwerbe von Aktien nach dem 
           Nachweisstichtag entsprechend außer Betracht: Wer etwa zum 
           Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der 
           Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht 
           teilnahmeberechtigt. Keine Bedeutung hat der Nachweisstichtag 
           allerdings für die Dividendenberechtigung. 
 
 
     2.    Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
 
           a) Aktionäre, die sich ordnungsgemäß zur Teilnahme an der 
           Hauptversammlung angemeldet haben (vgl. oben Ziff. 1), können 
           ihre Rechte in der Hauptversammlung auch durch einen 
           Bevollmächtigten wahrnehmen lassen; bevollmächtigen kann der 
           Aktionär eine Person seiner Wahl, auch z.B. die depotführende 
           Bank oder eine Aktionärsvereinigung. Es wird gebeten, der 
           Gesellschaft den Namen des Aktionärs und des Bevollmächtigten 
           sowie die Eintrittskarten-Nummer mitzuteilen. Bevollmächtigt 
           der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft 
           eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
 
           Wenn nicht ein Kreditinstitut oder eine dem gleichgestellte 
           Person oder Institution (vgl. § 135 AktG) bevollmächtigt wird, 
           dann muss die Erteilung der Vollmacht, ihr Nachweis gegenüber 
           der Gesellschaft und ggf. ihr Widerruf in Textform (§ 126b 
           BGB) erfolgen. Etwa geltende Besonderheiten für die 
           Bevollmächtigung eines Kreditinstituts oder einer dem 
           gleichgestellten Person oder Institution (vgl. § 135 AktG) 
           bleiben unberührt und lassen es empfehlenswert erscheinen, 
           dass sich Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer in diesem Fall 
           rechtzeitig abstimmen. 
 
 
           Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Formular zur 
           Vollmachtserteilung. Die Formulare zur Bevollmächtigung sind 
           außerdem im Internet unter 
           http://www.vollmachtserteilung-1.hymer.com zum Download 
           bereitgestellt oder können unter folgenden Kontaktdaten bei 
           der Gesellschaft angefordert werden: 
 
 
             HYMER AG 
             - HV 2012 - 
             Holzstr. 19 
             88339 Bad Waldsee 
             Fax-Nr.: +49 (0) 7524 / 999 480 
             E-Mail: investor.relations@hymer.com 
 
 
 
           Die Gesellschaft bittet darum, dass Erklärungen über die 
           Erteilung der Vollmacht, ihren Nachweis gegenüber der 
           Gesellschaft und ggf. ihren Widerruf an ebenfalls diese 
           Kontaktdaten der Gesellschaft (Postanschrift oder Fax oder 
           E-Mail) gerichtet werden, es sei denn, der Bevollmächtigte 
           weist am Tag der Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle die 
           Vollmacht vor. 
 
 
           b) Wir bieten unseren Aktionären, die sich ordnungsgemäß zur 
           Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet haben (vgl. oben 
           Ziff. 1), an, sich durch von der Gesellschaft benannte 
           weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung 
           vertreten zu lassen. Die Vollmachten und Weisungen hierzu 
           müssen in Textform (§ 126b BGB) übermittelt werden. 
           Entsprechende Formulare werden zusammen mit den 
           Eintrittskarten verschickt, können ferner angefordert werden 
           unter den vorgenannten Kontaktdaten der Gesellschaft 
           (Postanschrift oder Fax oder E-Mail) und stehen außerdem im 
           Internet bereit zum Download unter 
           http://www.vollmachtserteilung-2.hymer.com. 
 
 
           Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter der 
           Gesellschaft sollen zur organisatorischen Erleichterung bitte 
           bis 03.02.2012, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingegangen 
           sein unter den vorgenannten Kontaktdaten der Gesellschaft 
           (Postanschrift oder Fax oder E-Mail), können an den 
           Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft aber auch während der 
           Hauptversammlung bis zum Ende der Generaldebatte noch erteilt 
           werden. Es ist zu beachten, dass die von der Gesellschaft 
           benannten Stimmrechtsvertreter durch die Vollmachten nur zur 
           Stimmrechtsausübung befugt sind, wenn und soweit ihnen eine 
           ausdrückliche Weisung zu einzelnen Gegenständen der 
           Tagesordnung erteilt wurde. 
 
 
     3.    Auskunftsrecht der Aktionäre 
 
 
           Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom 
           Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu 
           geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands 
           der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
           erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

December 19, 2011 09:09 ET (14:09 GMT)

© 2011 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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