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DGAP-HV: HanseYachts AG: Bekanntmachung der -5-

DJ DGAP-HV: HanseYachts AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.01.2012 in Greifswald mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: HanseYachts AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
HanseYachts AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
31.01.2012 in Greifswald mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
23.12.2011 / 15:06 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   HanseYachts AG 
 
   Greifswald 
 
   ISIN DE000A0KF6M8 Wertpapier-Kenn-Nr. A0KF6M 
 
 
   Ordentliche Hauptversammlung 2012 
 
   Die Aktionäre der HanseYachts AG werden hiermit zur ordentlichen 
   Hauptversammlung eingeladen, die am Dienstag, 31. Januar 2012, um 
   10:00 Uhr in der Sparkasse Vorpommern, An der Sparkasse 1, 17489 
   Greifswald, stattfindet. 
 
   I. TAGESORDNUNG 
 
   1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom 
   Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Juli 2011 sowie 
   des Lageberichts und des Konzernlageberichts jeweils mit dem 
   erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 315 Abs. 4, 
   289 Abs. 4 HGB und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2010/2011. 
 
   2. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2010/2011 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2010/2011 Entlastung zu erteilen. 
 
   3. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2010/2011 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011 Entlastung zu erteilen. 
 
   4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2011/2012 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses 
   vor, die Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, 
   zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2011/2012 zu bestellen. Des Weiteren schlägt der 
   Aufsichtsrat auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Ebner 
   Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Prüfer für eine prüferische 
   Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 
   2011/2012 für den Fall zu wählen, dass der Vorstand entscheidet, eine 
   entsprechende prüferische Durchsicht vorzunehmen. 
 
   5. Änderung der Größe des Aufsichtsrats, Satzungsänderung 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat sind zu dem Schluss gekommen, dass der 
   Aufsichtsrat aus Kosten- und Effizienzgründen verkleinert werden 
   sollte, da ein mit drei Mitgliedern besetzter Aufsichtsrat für die 
   Gesellschaft ausreichend ist. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen: 
 
   Der Aufsichtsrat der HanseYachts AG wird von derzeit sechs auf 
   zukünftig drei Mitglieder verkleinert. In § 10 Abs. 1 der Satzung wird 
   das Wort 'sechs' durch 'drei' ersetzt. § 10 Abs. 1 der Satzung lautet 
   danach wie folgt: 
 
     '1.   Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.' 
 
 
   Im Übrigen bleibt § 10 der Satzung unverändert. 
 
   6. Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
   Mit Wirkung zum 04. November 2011 haben die Aufsichtsratsmitglieder 
   Dirk Borgwardt, Francisca Schmidt, Matthias Harmstorf und Hans-Joachim 
   Zwarg ihre Ämter niedergelegt, die Aufsichtsratsmitglieder Rolf E. 
   Vrolijk und Bernd Singelmann haben ihre Ämter mit Wirkung zum 07. 
   Dezember 2011 niedergelegt. Mit Beschluss vom 13. Dezember 2011 hat 
   das Amtsgericht Stralsund die Herren Gert Purkert, München, Dr. Dirk 
   Markus, Feldafing, Dr. Luzi Rageth, Zürich, Dr. Frank Forster, München 
   und Alexander Herbst, Trassenheide, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats 
   bestellt. Das Amt der gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder 
   erlischt nach § 104 Abs. 5 AktG, wenn der Mangel, der zur 
   gerichtlichen Bestellung geführt hat, behoben ist, namentlich also, 
   wenn die Hauptversammlung der HanseYachts AG neue 
   Aufsichtsratsmitglieder wählt. 
 
     a)    Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, 
 
 
     1.    Herrn Gert Purkert, München, Vorstand der Aurelius 
           AG, 
 
 
     2.    Herrn Dr. Luzi Rageth, Zürich, Schweiz, 
           Verwaltungsrat der ADJUMED Services AG, Zürich, Schweiz, 
 
 
     3.    Herrn Dr. Frank Forster, München, Syndikusanwalt 
           der Aurelius AG, 
 
 
     4.    Herrn Dr. Dirk Markus, Feldafing, 
           Vorstandsvorsitzender der Aurelius AG, 
 
 
     5.    Herrn Donatus Albrecht, München, Vorstand der 
           Aurelius AG, 
 
 
     6.    Herrn Ulrich Radlmayr, Schondorf, Vorstand der 
           Aurelius AG, 
 
 
   jeweils als Mitglieder des Aufsichtsrats zu bestellen. 
 
   Die Herren Purkert, Dr. Rageth und Dr. Forster werden jeweils für die 
   Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, 
   bestellt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht 
   mitgerechnet. Herr Dr. Luzi Rageth ist unabhängig und verfügt über 
   Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung im 
   Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. 
 
   Die Herren Dr. Markus, Albrecht und Radlmayr werden jeweils für den 
   Zeitraum bestellt, zu dem die unter Tagesordnungspunkt 5 beschlossene 
   Satzungsänderung (Verkleinerung des Aufsichtsrats auf drei Mitglieder) 
   durch Eintragung im Handelsregister wirksam wird, längstens jedoch bis 
   zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
   vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das 
   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
   Für den Fall seiner Wahl zum Mitglied des Aufsichtsrats beabsichtigt 
   Herr Purkert, für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren. 
 
   Die vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder sind zum Zeitpunkt der 
   Einberufung zu dieser Hauptversammlung Mitglieder in den folgenden 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
   Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
   Herr Gert Purkert ist Mitglied des Aufsichtsrats der 
 
     -     Aurelius Beteiligungsberatungs AG, München 
           (stellvertretener Vorsitzender), 
 
 
     -     Aurelius Portfolio Management AG, München 
           (Vorsitzender), 
 
 
     -     Aurelius Transaktionsberatungs AG, München, 
 
 
     -     Lotus AG, Grünwald, 
 
 
     -     ED Enterprises AG, Grünwald (Vorsitzender), 
 
 
     -     Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, Haselünne 
           (Vorsitzender). 
 
 
   Herr Dr. Luzi Rageth ist Mitglied im Verwaltungsrat der 
 
     -     ADJUMED Services AG, Zürich, Schweiz, 
 
 
     -     Austin Park Capital AG, Sarnen, Schweiz, 
 
 
     -     connectis AG, Emmen, Schweiz, 
 
 
     -     Goebel Home Accessories AG, Baar, Schweiz, 
 
 
     -     International Brand Value Management AG, Zug, 
           Schweiz, 
 
 
   sowie im Stiftungsrat der Blue Planet - Virginia Böger Stiftung X.X. 
   Lugano, Schweiz. 
 
   Herr Dr. Frank Forster ist Aufsichtsratsmitglied der Aurelius 
   Portfolio Management AG, München. 
 
   Herr Dr. Dirk Markus ist Mitglied des Aufsichtsrats der 
 
     -     Aurelius Beteiligungsberatungs AG, München 
           (Vorsitzender), 
 
 
     -     Compagnie des Gestion et des Prèts, Saran, 
           Frankreich, 
 
 
     -     Lotus AG, Grünwald (Vorsitzender), 
 
 
     -     ED Enterprises AG, Grünwald (stellvertretender 
           Vorsitzender), 
 
 
     -     SKW Stahl-Metallurgie Holding AG, Unterneukirchen, 
 
 
     -     SMT Scharf AG, Hamm (Vorsitzender), 
 
 
     -     Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, Haselünne. 
 
 
   Herr Donatus Albrecht ist Mitglied des Aufsichtsrats der 
 
     -     Aurelius Beteiligungsberatungs AG, München 
           (Vorsitzender), 
 
 
     -     Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, Haselünne 
           (stellvertretender Vorsitzender). 
 
 
   Herr Ulrich Radlmayr ist Mitglied des Aufsichtsrats der 
 
     -     Aurelius Beteiligungsberatungs AG, München, 
 
 
     -     ED Enterprises AG, Grünwald, 
 
 
     -     Aurelius Portfolio Management AG, München 
           (stellvertretender Vorsitzender), 
 
 
     -     Aurelius Transaktionsberatungs AG, München 
           (stellvertretender Vorsitzender), 
 
 
     -     Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft, Haselünne. 
 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 
   sechster Fall, 101 Abs. 1 AktG und § 10 Abs. 1 der Satzung der 
   Gesellschaft aus sechs Mitgliedern zusammen, die sämtlich von der 
   Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl 
   nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
   7. Änderung des Geschäftsjahres, Satzungsänderung 
 
   Das bisherige Wirtschaftsjahr der Gesellschaft (01. August bis 31. 
   Juli) verursacht bei der Gesellschaft zunehmend buchhalterischen 
   Aufwand, der insbesondere durch die Einbeziehung der Gesellschaft in 
   den Konsolidierungskreis der neuen Hauptgesellschafterin weiter 
   ansteigen wird. Vorstand und Aufsichtsrat sind in diesem Zusammenhang 
   zu dem Schluss gekommen, dass die Umstellung des Wirtschaftsjahres auf 
   den Zeitraum vom 01. Juli eines jeden Jahres bis zum 30. Juni des 
   Folgejahres den Arbeitsaufwand insoweit erheblich reduzieren würde. 
   Nach einer solchen Umstellung entsprächen die Quartale denen des 
   Kalenderjahres, gleichwohl bliebe aber das Geschäftsjahresende im 

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December 23, 2011 09:07 ET (14:07 GMT)

DJ DGAP-HV: HanseYachts AG: Bekanntmachung der -2-

Sommer erhalten, was die wirtschaftliche Entwicklung aufgrund 
   jahreszeitbedingter Schwankungen besser abbildet als ein Kalenderjahr. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen: 
 
   Das Geschäftsjahr der Gesellschaft wird auf den Zeitraum vom 01. Juli 
   eines jeden Jahres bis zum 30. Juni des darauf folgenden Jahres 
   umgestellt. Für den Zeitraum vom 01. August 2011 bis zum 30. Juni 2012 
   wird ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet. 
 
   § 1 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
     '3.   Das Geschäftsjahr der Gesellschaft beginnt am 01. 
           Juli eines jeden Jahres und endet am 30. Juni des darauf 
           folgenden Jahres. Für den Zeitraum vom 01. August 2011 bis zum 
           30. Juni 2012 wird ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet.' 
 
 
   Im Übrigen bleibt § 1 der Satzung unverändert. 
 
   8. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss von 
   Gewinnabführungsverträgen mit der HanseYachts Technologie und 
   Vermögensverwaltungs GmbH, der Dehler Yachts GmbH, der Yachtzentrum 
   Greifswald Beteiligungs-GmbH und der HanseYachts TVH GmbH 
 
   a) Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags mit der 
   HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH 
 
   Die HanseYachts AG (nachfolgend 'Organträgerin') und die HanseYachts 
   Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH (nachfolgend 
   'Organgesellschaft') planen den Abschluss eines 
   Gewinnabführungsvertrags. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss dieses 
   Gewinnabführungsvertrags zuzustimmen. Der Vertrag wird den folgenden 
   Inhalt haben: 
 
   'Die Organträgerin hält 100 % der Anteile an der Organgesellschaft. 
   Die Parteien beabsichtigen, eine körperschaftsteuerliche und 
   gewerbesteuerliche Organschaft (§§ 14 ff. KStG) mit steuerlicher 
   Wirkung ab dem 1. August 2011 zu errichten. Zu diesem Zweck 
   vereinbaren die Parteien Folgendes: 
 
   § 1 
   Gewinnabführung 
 
     1.1   Die Organgesellschaft verpflichtet sich, während 
           der Vertragsdauer ihren ganzen Gewinn an die Organträgerin 
           abzuführen. Abzuführender Gewinn ist der ohne die 
           Gewinnabführung entstehende Jahresüberschuss, 
 
 
       -     vermindert um einen Verlustvortrag aus dem 
             Vorjahr und um Zuführungen zu den Rücklagen gemäß § 3.1 
             dieses Vertrages und 
 
 
       -     erhöht um etwaige den Gewinnrücklagen gemäß § 3.1 
             dieses Vertrages entnommene Beträge und 
 
 
       -     vermindert um den nach § 268 Abs. 8 HGB 
             ausschüttungsgesperrten Betrag. 
 
 
 
     1.2   Die Gewinnabführung darf aber den in § 301 AktG (in 
           seiner jeweils gültigen Fassung) genannten Betrag nicht 
           überschreiten. 
 
 
   § 2 
   Verlustübernahme 
 
   Die Organträgerin ist während der Vertragsdauer zur Übernahme der 
   Verluste der Organgesellschaft entsprechend den Vorschriften des § 302 
   AktG in seiner jeweils gültigen Fassung verpflichtet. 
 
   § 3 
   Bildung und Auflösung von 
   Rücklagen 
 
     3.1   Die Organgesellschaft kann mit Zustimmung der 
           Organträgerin Beträge aus dem Jahresüberschuss in andere 
           Gewinnrücklagen einstellen, sofern dies handelsrechtlich 
           zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung 
           wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer dieses 
           Vertrages gebildete andere Gewinnrücklagen sind auf Verlangen 
           der Organträgerin aufzulösen und zum Ausgleich eines 
           Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als Gewinn abzuführen. 
 
 
     3.2   Die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von 
           Kapitalrücklagen oder von vor Inkrafttreten dieses Vertrages 
           gebildeten Gewinnrücklagen und -vorträgen ist ausgeschlossen. 
 
 
   § 4 
   Wirksamwerden, Dauer und 
   Kündigung 
 
     4.1   Dieser Vertrag wird mit der Eintragung in das 
           Handelsregister der Organgesellschaft wirksam und gilt 
           rückwirkend mit Beginn des Geschäftsjahres der 
           Organgesellschaft, in dem dieser Vertrag wirksam wird. 
 
 
     4.2   Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit 
           abgeschlossen. Er kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist 
           von einem Monat zum Ende eines Geschäftsjahres der 
           Organgesellschaft schriftlich gekündigt werden, frühestens 
           jedoch mit Wirkung auf einen Zeitpunkt, der zumindest fünf 
           Kalenderjahre nach dem Beginn des Geschäftsjahres der 
           Organgesellschaft liegt, in dem der Vertrag gemäß § 4.1 dieses 
           Vertrages wirksam geworden ist. 
 
 
     4.3   Dieser Vertrag kann jederzeit mit sofortiger 
           Wirkung gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. 
           Die Organträgerin ist insbesondere zur Kündigung aus wichtigem 
           Grund berechtigt, wenn sie die Mehrheit der Stimmrechte aus 
           den Anteilen an der Organgesellschaft veräußert oder einbringt 
           oder eine Verschmelzung, Spaltung oder Liquidation der 
           Organgesellschaft oder der Organträgerin durchgeführt wird. 
 
 
   § 5 
   Verschiedenes 
 
   Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar 
   sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke 
   herausstellen, so werden hierdurch die übrigen Bestimmungen dieses 
   Vertrages nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem 
   Falle hiermit, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch 
   diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die der 
   unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich am 
   nächsten kommt bzw. die Lücke durch diejenige Bestimmung auszufüllen, 
   die sie nach ihrer wirtschaftlichen Absicht vereinbart hätten, wenn 
   sie diesen Punkt bedacht hätten.' 
 
   Der Vorstand der HanseYachts AG hat einen Bericht gem. § 293 a AktG 
   erstattet. Die HanseYachts AG wird zum Zeitpunkt des Abschlusses des 
   Gewinnabführungsvertrages alleinige Gesellschafterin der HanseYachts 
   Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH sein und ist dies auch im 
   Zeitpunkt der Hauptversammlung. Aus diesem Grunde sind von der 
   HanseYachts AG für außenstehende Gesellschafter weder 
   Ausgleichszahlungen noch Abfindungen zu gewähren. Eine Prüfung des 
   Gewinnabführungsvertrags gem. § 293 b AktG war nach Abs. 1 dieser 
   Vorschrift nicht erforderlich. 
 
   b) Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags mit der 
   Dehler Yachts GmbH 
 
   Die HanseYachts AG (nachfolgend 'Organträgerin') und die Dehler Yachts 
   GmbH (nachfolgend 'Organgesellschaft') planen den Abschluss eines 
   Gewinnabführungsvertrags. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Gewinnabführungsvertrag 
   zwischen der HanseYachts AG und der Dehler Yachts GmbH zuzustimmen. 
 
   Der Gewinnabführungsvertrag wird, abgesehen von der Bezeichnung der 
   Vertragsparteien, denselben Wortlaut wie der Gewinnabführungsvertrag 
   mit der HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH haben. 
   Sein wesentlicher Inhalt wird deshalb, von der Bezeichnung der 
   Vertragsparteien abgesehen, mit dem unter Tagesordnungspunkt 8a 
   dargestellten wesentlichen Inhalt des Gewinnabführungsvertrags mit der 
   HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH identisch sein. 
 
   Der Vorstand der HanseYachts AG hat einen Bericht gem. § 293 a AktG 
   erstattet. Die HanseYachts AG wird zum Zeitpunkt des Abschlusses des 
   Gewinnabführungsvertrages alleinige Gesellschafterin der Dehler Yachts 
   GmbH sein und ist dies auch im Zeitpunkt der Hauptversammlung. Aus 
   diesem Grunde sind von der HanseYachts AG für außenstehende 
   Gesellschafter weder Ausgleichszahlungen noch Abfindungen zu gewähren. 
   Eine Prüfung des Unternehmensvertrags gem. § 293 b AktG war nach 
   Absatz 1 dieser Vorschrift nicht erforderlich. 
 
   c) Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags mit der 
   Yachtzentrum Greifswald Beteiligungs-GmbH 
 
   Die HanseYachts AG (nachfolgend 'Organträgerin') und die Yachtzentrum 
   Greifswald Beteiligungs-GmbH (nachfolgend 'Organgesellschaft') planen 
   den Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Gewinnabführungsvertrag 
   zwischen der HanseYachts AG und der Yachtzentrum Greifswald 
   Beteiligungs-GmbH zuzustimmen. 
 
   Der Gewinnabführungsvertrag wird, abgesehen von der Bezeichnung der 
   Vertragsparteien, denselben Wortlaut wie der Gewinnabführungsvertrag 
   mit der HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH haben. 
   Sein wesentlicher Inhalt wird deshalb, von der Bezeichnung der 
   Vertragsparteien abgesehen, mit dem unter Tagesordnungspunkt 8a 
   dargestellten wesentlichen Inhalt des Gewinnabführungsvertrags mit der 
   HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH identisch sein. 
 
   Der Vorstand der HanseYachts AG hat einen Bericht gem. § 293 a AktG 
   erstattet. Die HanseYachts AG wird zum Zeitpunkt des Abschlusses des 
   Gewinnabführungsvertrages alleinige Gesellschafterin der Yachtzentrum 
   Greifswald Beteiligungs-GmbH sein und ist dies auch im Zeitpunkt der 
   Hauptversammlung. Aus diesem Grunde sind von der HanseYachts AG für 
   außenstehende Gesellschafter weder Ausgleichszahlungen noch 
   Abfindungen zu gewähren. Eine Prüfung des Unternehmensvertrags gem. § 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

December 23, 2011 09:07 ET (14:07 GMT)

DJ DGAP-HV: HanseYachts AG: Bekanntmachung der -3-

293 b AktG war nach Absatz 1 dieser Vorschrift nicht erforderlich. 
 
   d) Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags mit der 
   HanseYachts TVH GmbH 
 
   Die HanseYachts AG (nachfolgend 'Organträgerin') und die HanseYachts 
   TVH GmbH (nachfolgend 'Organgesellschaft') planen den Abschluss eines 
   Gewinnabführungsvertrags. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Gewinnabführungsvertrag 
   zwischen der HanseYachts AG und der HanseYachts TVH GmbH zuzustimmen. 
 
   Der Gewinnabführungsvertrag wird, abgesehen von der Bezeichnung der 
   Vertragsparteien, denselben Wortlaut wie der Gewinnabführungsvertrag 
   mit der HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH haben. 
   Darüber hinaus wird hier in der Präambel als Datum für den Beginn der 
   steuerlichen Organschaft der Beginn des ersten Geschäftsjahres der 
   Organgesellschaft genannt, da diese am 1. August 2011 noch nicht 
   bestand. Der wesentliche Inhalt des Gewinnabführungsvertrags wird 
   deshalb, von den genannten Ausnahmen abgesehen, mit dem unter 
   Tagesordnungspunkt 8a dargestellten wesentlichen Inhalt des 
   Gewinnabführungsvertrags mit der HanseYachts Technologie und 
   Vermögensverwaltungs GmbH identisch sein. 
 
   Der Vorstand der HanseYachts AG hat einen Bericht gem. § 293 a AktG 
   erstattet. Die HanseYachts AG wird zum Zeitpunkt des Abschlusses des 
   Gewinnabführungsvertrages alleinige Gesellschafterin der HanseYachts 
   TVH GmbH sein und ist dies auch im Zeitpunkt der Hauptversammlung. Aus 
   diesem Grunde sind von der HanseYachts AG für außenstehende 
   Gesellschafter weder Ausgleichszahlungen noch Abfindungen zu gewähren. 
   Eine Prüfung des Unternehmensvertrags gem. § 293 b AktG war nach 
   Absatz 1 dieser Vorschrift nicht erforderlich. 
 
   9. Beschlussfassung über die Befreiung von der Verpflichtung zur 
   individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung 
   (Beschlussfassung über das Unterbleiben von Angaben nach § 285 Satz 1 
   Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB und §§ 315a Abs. 1, 314 Abs. 1 Nr. 
   6 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB im Jahres- und Konzernabschluss) 
 
   Nach § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a Sätze 5 bis 8 HGB sind im Anhang 
   des Jahresabschlusses einer börsennotierten Aktiengesellschaft neben 
   der Angabe der den Vorstandsmitgliedern für ihre Tätigkeit im 
   Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge zusätzliche Angaben im Hinblick 
   auf die den einzelnen Vorstandsmitgliedern gewährten Vergütungen zu 
   machen. Entsprechendes gilt nach §§ 315a Abs. 1, 314 Abs. 1 Nr. 6 
   Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB für den Konzernanhang. 
 
   Nach § 286 Abs. 5 HGB bzw. § 314 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 286 Abs. 5 HGB 
   können diese zusätzlichen Angaben dann unterbleiben, wenn die 
   Hauptversammlung dies mit qualifizierter Mehrheit von mindestens drei 
   Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals 
   beschlossen hat. Der Beschluss darf für höchstens fünf Jahre gefasst 
   werden. Die Hauptversammlung der HanseYachts AG hatte in der 
   Vergangenheit bereits einen solchen Beschluss gefasst, der letztmals 
   auf den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 
   2010/2011 anzuwenden war. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat sind nach wie vor der Auffassung, dass eine 
   Veröffentlichung der individuellen Bezüge unverhältnismäßig stark in 
   die Privatsphäre der einzelnen Vorstandsmitglieder eingreift und dass 
   hiervon zukünftig weiterhin abgesehen werden sollte, auch um 
   diesbezüglich Vertraulichkeit innerhalb des Vorstands und gegenüber 
   Wettbewerbern zu wahren. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen: 
 
   Die gemäß § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB und §§ 315a 
   Abs. 1, 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB in ihrer jeweils 
   anwendbaren Fassung verlangten Angabe unterbleiben in den Jahres- und 
   Konzernabschlüssen der HanseYachts AG für die Dauer von fünf Jahren, 
   d.h. für alle Geschäftsjahre, die am 31. Juli 2016 oder davor enden. 
 
   II. Vorlagen an die Aktionäre 
 
   Der festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft und der gebilligte 
   Konzernabschluss des HanseYachts-Konzerns für das Geschäftsjahr 
   2010/2011 jeweils nebst Lagebericht und erläuterndem Bericht des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB, der 
   Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2010/2011, der 
   Entwurf des Gewinnabführungsvertrags zwischen der HanseYachts AG und 
   der HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH, der Entwurf 
   des Gewinnabführungsvertrags zwischen der HanseYachts AG und der 
   Dehler Yachts GmbH, der Entwurf des Gewinnabführungsvertrags zwischen 
   der HanseYachts AG und der Yachtzentrum Greifswald Beteiligungs-GmbH 
   und der Entwurf des Gewinnabführungsvertrags zwischen der HanseYachts 
   AG und der HanseYachts TVH GmbH, die Berichte des Vorstands der 
   HanseYachts AG gem. § 293 a AktG, die Jahresabschlüsse und die 
   Lageberichte der HanseYachts AG, der Dehler Yachts GmbH und der 
   Yachtzentrum Greifswald Beteiligungs-GmbH für die Geschäftsjahre 
   2008/2009, 2009/2010 und 2010/2011 sowie der Jahresabschluss der 
   HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH für das 
   Rumpfgeschäftsjahr vom 25. Juli 2011 bis zum 31. Juli 2011 sind ab dem 
   Tag der Bekanntmachung über www.hansegroup.com unter der Rubrik 
   'Hauptversammlung' zugänglich. Darüber hinaus liegen diese Unterlagen 
   auch ab dem Zeitpunkt der Einberufung in den Geschäftsräumen der 
   Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen werden 
   diese Unterlagen auch von der Gesellschaft kostenfrei zugesandt. 
   Bestellungen bitten wir, an die folgende Adresse zu richten: 
 
   HanseYachts AG 
   Investor Relations - HV 2012 
   Salinenstraße 22 
   17489 Greifswald 
   Telefax: +49 (0)3834579281 
   E-Mail: hv@hanseyachts.com 
 
   III. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts 
   und zur Stellung von Anträgen sind nach § 17 Abs. 1 der Satzung nur 
   diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der 
   Hauptversammlung unter Nachweis ihres Aktienbesitzes in Textform in 
   deutscher oder englischer Sprache anmelden. Als Nachweis des 
   Aktienbesitzes ist ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer 
   Nachweis des Anteilsbesitzes durch ein depotführendes Institut zu 
   erbringen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn 
   des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung 
   ('Nachweisstichtag'), d.h. Dienstag, den 10. Januar 2012, 00:00 Uhr, 
   zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen 
   der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei 
   der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht 
   mitzurechnen sind), also spätestens am Dienstag, den 24. Januar 2012 
   (24:00 Uhr), unter folgender Adresse zugehen: 
 
   HanseYachts AG 
   c/o Bankhaus M.M. Warburg & CO. Kommanditgesellschaft a.A. 
   Ferdinandstraße 75 
   20095 Hamburg 
   Telefax: +49 (0)40-36181116 
   E-Mail: wpv-bv-hv@mmwarburg.com 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
   Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Dabei richten sich die 
   Berechtigung zur Teilnahme und der Stimmrechtsumfang ausschließlich 
   nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag 
   geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. 
   Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben für das gesetzliche 
   Teilnahme- und Stimmrecht des Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso 
   führt ein zusätzlicher Erwerb von Aktien der Gesellschaft nach dem 
   Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen bezüglich des Teilnahme- und 
   Stimmrechts. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
   besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
   stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur 
   Rechtsausübung ermächtigen. Die Anmeldestelle wird nach Eingang der 
   Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes den Aktionären die 
   Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersenden. 
 
   Zur Gewährleistung eines rechtzeitigen Erhalts der Eintrittskarten, 
   bitten wir unsere Aktionäre sich alsbald mit ihrem depotführenden 
   Institut in Verbindung zu setzen und eine Eintrittskarte für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung dort anzufordern. Das depotführende 
   Institut wird in diesen Fällen für die Anmeldung und den Nachweis des 
   Anteilsbesitzes Sorge tragen. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder durch eine andere Person ihrer Wahl ausüben 
   lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft, die nicht an ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 
   135 AktG gleichgestellten Personen erteilt werden, bedürfen der 
   Textform. Ein Vollmachtsformular befindet sich auf der Rückseite der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

December 23, 2011 09:07 ET (14:07 GMT)

DJ DGAP-HV: HanseYachts AG: Bekanntmachung der -4-

Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Ferner steht ein 
   Vollmachtsformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.hansegroup.com zum Herunterladen bereit. Der Nachweis der 
   Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den 
   Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der 
   Gesellschaft an die folgende Adresse erfolgen: 
 
   HanseYachts AG 
   Investor Relations - HV 2012 
   Salinenstraße 22 
   17489 Greifswald 
   Telefax: +49 (0)3834-579281 
   E-Mail: hv@hanseyachts.com. 
 
   Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken 
   sich nicht auf die Form der Erteilung, ihr Widerruf und der Nachweis 
   von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere 
   von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen. Hier können 
   Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem 
   solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von 
   ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich 
   auch durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in 
   der Hauptversammlung vertreten lassen können. Die Aktionäre, die dem 
   von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht 
   erteilen möchten, müssen sich ebenfalls ordnungsgemäß zur 
   Hauptversammlung unter den oben genannten Teilnahmevoraussetzungen 
   anmelden. Wir bitten die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen, für 
   diese Vollmacht das auf der Homepage der Gesellschaft 
   (www.hansegroup.com) erhältliche Vollmachts- und Weisungsformular zu 
   verwenden und hiermit dem Stimmrechtsvertreter Weisungen über die 
   Stimmrechtsausübung zu erteilen. Der von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter darf nur gemäß einer ihm vom Aktionär zu dem 
   jeweiligen Tagesordnungspunkt erteilten Weisung abstimmen; bei nicht 
   eindeutiger Weisung muss sich der von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter zu dem betroffenen Tagesordnungspunkt enthalten. 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. 
   Diese kann auch elektronisch übermittelt werden (E-Mail), indem z.B. 
   die zugesandte Eintrittskarte und das auf der Internetseite der 
   Gesellschaft zum Herunterladen bereitstehende Vollmachts- und 
   Weisungsformular als eingescannte Datei, beispielsweise im PDF-Format, 
   per E-Mail an die nachstehend genannte Adresse übersendet wird. 
   Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur 
   organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten und Weisungen 
   bis spätestens Freitag, 27. Januar 2012, 24:00 Uhr (Eingangsdatum bei 
   der Gesellschaft) an die folgende Adresse zu übermitteln: 
 
   HanseYachts AG 
   Investor Relations - HV 2012 
   Salinenstraße 22 
   17489 Greifswald 
   Telefax: +49 (0)3834-579281 
   E-Mail: hv@hanseyachts.com 
 
   Alternativ ist eine Übergabe an den Stimmrechtsvertreter während der 
   Hauptversammlung möglich. Zudem bieten wir ordnungsgemäß angemeldeten 
   und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, den von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der 
   Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
   Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Vollmachten zur 
   Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur 
   Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen 
   entgegen. 
 
   Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft angebotenen 
   Formulare zur Bevollmächtigung bzw. Weisungserteilung an den 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft besteht nicht. 
 
   IV. Rechte der Aktionäre 
 
   Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 
   500.000,00 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist 
   schriftlich an den Vorstand an die folgende Adresse 
 
   HanseYachts AG 
   Vorstand - HV 2012 
   Salinenstraße 22 
   17489 Greifswald 
 
   zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens Samstag, 31. 
   Dezember 2011 (24:00 Uhr) zugehen. Jedem neuen Punkt der Tagesordnung 
   muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. 
 
   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 
   AktG 
 
   Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem 
   bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und 
   Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern und/oder des Abschlussprüfers sind 
   ausschließlich zu richten an: 
 
   HanseYachts AG 
   Vorstand - HV 2012 
   Salinenstraße 22 
   17489 Greifswald 
   Telefax: +49 (0)3834-579281 
   E-Mail: hv@hanseyachts.com. 
 
   Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung und Vorschläge von 
   Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder des 
   Abschlussprüfers, die mit Begründung - wobei Vorschläge von Aktionären 
   zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder des Abschlussprüfers 
   keiner Begründung bedürfen - bis mindestens 14 Tage vor der 
   Hauptversammlung, also bis Montag, 16. Januar 2012 (24:00 Uhr), bei 
   der Gesellschaft unter der vorstehend genannten Adresse eingehen, 
   werden unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse 
   www.hansegroup.com veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge 
   werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung 
   zu den Anträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse 
   veröffentlicht. 
 
   Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung 
   kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Gründe gemäß § 126 Abs. 
   2 Nrn. 1 bis 7 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem 
   gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen 
   würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich 
   gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
   Wahlvorschläge von Aktionären braucht der Vorstand außer in den Fällen 
   des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der 
   Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des 
   vorgeschlagenen Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht veröffentlicht werden, 
   wenn der Vorschlag keine Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien enthält. 
 
   Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   In der Hauptversammlung ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG jedem Aktionär auf 
   Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft 
   zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich 
   auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
   Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht 
   des Vorstands erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in 
   den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls unter der 
   Voraussetzung, dass sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands 
   der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der 
   Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu 
   stellen. 
 
   Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 
   131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der 
   Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, 
   der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht 
   unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 18 Abs. 3 der Satzung der 
   Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der 
   Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er ist insbesondere 
   berechtigt, bereits zu Beginn oder während der Hauptversammlung den 
   zeitlich angemessenen Rahmen für den Verlauf der Hauptversammlung, für 
   die Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten oder für den 
   einzelnen Frage- und Redebeitrag zu setzen. 
 
   V. Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft gemäß § 
   124a AktG 
 
   Veröffentlichungen gemäß § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich 
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hansegroup.com unter 
   'Hauptversammlung'. 
 
   VI. Datum der Bekanntmachung 
 
   Die Einladung zur Hauptversammlung am 31. Januar 2012 ist durch 
   Veröffentlichung der vorstehenden Tagesordnung im elektronischen 
   Bundesanzeiger am 23. Dezember 2011 bekannt gemacht worden. 
 
   VII. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte - Mitteilungen gemäß § 30b 
   Abs. 1 Nr. 1 WpHG 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der 
   Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

December 23, 2011 09:07 ET (14:07 GMT)

Bundesanzeiger 6.400.000,00 EUR und ist eingeteilt in 6.400.000 auf 
   den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Betrag am 
   Grundkapital von je 1,00 EUR und mit einer Stimme je Stückaktie. Die 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Bekanntmachung 
   der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger 
   beträgt dementsprechend 6.400.000. Aus von der Gesellschaft gehaltenen 
   eigenen Aktien können keine Stimmrechte ausgeübt werden. Zum Zeitpunkt 
   der Einberufung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. 
 
   Greifswald, im Dezember 2011 
 
   HanseYachts AG 
 
   Udo Potthast, Dr. Peter Barth, Thomas Stüpfert 
 
   Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
23.12.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    HanseYachts AG 
                Salinenstraße 22 
                17489 Greifswald 
                Deutschland 
Telefon:        +49 3834 579225 
Fax:            +49 3834 579281 
E-Mail:         ir@hanseyachts.com 
Internet:       http://www.hansegroup.com 
ISIN:           DE000A0KF6M8 
WKN:            A0KF6M 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt 
                (General Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, 
                Hamburg, München, Stuttgart 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
150937 23.12.2011 
 

(END) Dow Jones Newswires

December 23, 2011 09:07 ET (14:07 GMT)

© 2011 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.