DGAP-HV: Forst Ebnath Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Forst Ebnath Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 27.02.2012 in München mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
12.01.2012 / 15:10
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FORST EBNATH AKTIENGESELLSCHAFT
Hermannsreuth 9, 95683 Ebnath
Hiermit laden wir unsere Aktionäre ein zu der am Montag, den 27.
Februar 2012, 16:30 Uhr, im München Marriott Hotel, 80805 München,
Berliner Straße 93, im Salon A/B stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
der Forst Ebnath AG
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2010/2011, des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289
Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs zum 30. September 2011 sowie des
Berichts des Aufsichtsrats
Diese Unterlagen finden Sie im Internet unter
www.forst-ebnath.de als Bestandteile des Geschäftsberichts der
Forst Ebnath AG. Sie werden Aktionären auf Wunsch auch
zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der
Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert werden. Der
Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss bereits gebilligt. Der Jahresabschluss ist
damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
ist daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung
vorgesehen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des
abgelaufenen Geschäftsjahres 2010/2011 von 1.331.726,65 EUR
wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 3,00 EUR auf jede 162.000,00 EUR
dividendenberechtigte Stückaktie
Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen 1.169.726,65 EUR
Bilanzgewinn 1.331.726,65 EUR
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Vorstand im
Geschäftsjahr 2010/2011 für diesen Zeitraum zu entlasten.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des
Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2010/2011 für diesen Zeitraum
zu entlasten.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2011/2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Bayerische
Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011/2012
zu bestellen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter der nachfolgend
mitgeteilten Adresse anmelden und ihren Anteilsbesitz nachweisen. Als
Nachweis ist eine in Textform erstellte Bescheinigung des
Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache durch das
depotführende Institut ausreichend. Der Nachweis über nicht in
Girosammelverwahrung oder Depotverwahrung befindliche Aktien kann auch
von der Gesellschaft oder der UniCredit Bank AG, CBS40GM, 80311
München, gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden. Der Nachweis
des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 06. Februar 2012
(Nachweisstichtag) beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der
nachfolgenden Adresse bis zum Ablauf des 20. Februar 2012 zugehen:
Forst Ebnath AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS40GM
80311 München
Fax: 089/5400 - 2519
E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer
den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat.
Erwerb und Veräußerung von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben für
den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts des
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionärs keine Bedeutung. Aktionäre, die
ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, sind im
Verhältnis zur Gesellschaft nicht berechtigt, als Aktionäre an der
Hauptversammlung teilzunehmen.
Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein
Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis
des Anteilsbesitzes, wie oben ('Voraussetzungen für die Teilnahme an
der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts') dargestellt,
erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch
während der Hauptversammlung zulässig und kann sowohl gegenüber dem zu
Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Verlangen wird den
Aktionären ein Formular übersandt, das zur Erteilung einer
Stimmrechtsvollmacht verwendet werden kann. Die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ausnahmen vom
Textformerfordernis können bei der Bevollmächtigung von
Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen nach § 135 AktG
gleichgestellten Personen oder Institutionen bestehen und sind vom
Aktionär beim jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.
Die vorgenannten Vollmachten, deren Widerruf oder Nachweise von
Bevollmächtigungen gegenüber der Gesellschaft können der Gesellschaft
bis zum Tag der Hauptversammlung ebenfalls an die oben für die
Anmeldung genannte Post- bzw. Faxanschrift oder E-Mail-Adresse
übermittelt werden. Am Tag der Hauptversammlung stehen für diesen
Zweck diese E-Mail-Adresse sowie eine Entgegennahme am
Eingangsschalter der Hauptversammlung zur Verfügung. Um den Nachweis
der Bevollmächtigung einer Anmeldung eindeutig zuordnen zu können,
teilen Sie der Gesellschaft bei per E-Mail übersandten Nachweisen
bitte zusätzlich den Namen und Vornamen sowie die Adresse des
Aktionärs und - soweit bereits verfügbar - die Eintrittskartennummer
mit.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt die
Gesamtzahl der ausgegebenen und stimmberechtigten Aktien 54.000 Stück.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1
AktG
a) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG:
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals (das entspricht 10.800 Aktien) oder den anteiligen
Betrag von 500.000 Euro (dies entspricht 45.455 Aktien) erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an
den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss ihm mindestens 30
Tage vor der Versammlung, also bis zum Ablauf des 27. Januar 2012
zugegangen sein. Die Adresse des Vorstands lautet wie folgt:
Forst Ebnath AG
- Vorstand -
c/o Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft
Aktiengesellschaft in München
Abteilung CF M&A 1.1
80791 München
§ 142 Abs. 2 Satz 2 AktG, wonach die Antragsteller nachzuweisen haben,
dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung
Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung
über den Antrag halten, gilt entsprechend. Die Gesellschaft wird
insofern den Nachweis genügen lassen, dass die Antragsteller
mindestens seit Beginn des 27. November 2012 Inhaber der Aktien sind
und diese Aktien jedenfalls bis zum Beginn des Tags der Absendung des
Tagesordnungsergänzungsverlangens halten. Bestimmte Aktienbesitzzeiten
Dritter werden gemäß § 70 AktG angerechnet.
b) Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG:
Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge zu den Vorschlägen von
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung
sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer
Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige
Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu
richten an:
Forst Ebnath AG
c/o Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft
Aktiengesellschaft in München
Abteilung CF M&A 1.1
80791 München
Telefax: (089) 3891-9030
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden wir bei
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