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DGAP-HV: Forst Ebnath Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Forst Ebnath Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.02.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Forst Ebnath Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Forst Ebnath Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 27.02.2012 in München mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
12.01.2012 / 15:10 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   FORST EBNATH AKTIENGESELLSCHAFT 
 
   Hermannsreuth 9, 95683 Ebnath 
 
 
   Hiermit laden wir unsere Aktionäre ein zu der am Montag, den 27. 
   Februar 2012, 16:30 Uhr, im München Marriott Hotel, 80805 München, 
   Berliner Straße 93, im Salon A/B stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
   der Forst Ebnath AG 
 
   Tagesordnung: 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2010/2011, des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 
           Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs zum 30. September 2011 sowie des 
           Berichts des Aufsichtsrats 
 
 
           Diese Unterlagen finden Sie im Internet unter 
           www.forst-ebnath.de als Bestandteile des Geschäftsberichts der 
           Forst Ebnath AG. Sie werden Aktionären auf Wunsch auch 
           zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der 
           Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert werden. Der 
           Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss bereits gebilligt. Der Jahresabschluss ist 
           damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
           ist daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung 
           vorgesehen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           abgelaufenen Geschäftsjahres 2010/2011 von 1.331.726,65 EUR 
           wie folgt zu verwenden: 
 
 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von 3,00 EUR auf jede      162.000,00 EUR 
   dividendenberechtigte Stückaktie 
 
   Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen            1.169.726,65 EUR 
 
   Bilanzgewinn                                          1.331.726,65 EUR 
 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Vorstand im 
           Geschäftsjahr 2010/2011 für diesen Zeitraum zu entlasten. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des 
           Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2010/2011 für diesen Zeitraum 
           zu entlasten. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2011/2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Bayerische 
           Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
           München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011/2012 
           zu bestellen. 
 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter der nachfolgend 
   mitgeteilten Adresse anmelden und ihren Anteilsbesitz nachweisen. Als 
   Nachweis ist eine in Textform erstellte Bescheinigung des 
   Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache durch das 
   depotführende Institut ausreichend. Der Nachweis über nicht in 
   Girosammelverwahrung oder Depotverwahrung befindliche Aktien kann auch 
   von der Gesellschaft oder der UniCredit Bank AG, CBS40GM, 80311 
   München, gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden. Der Nachweis 
   des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 06. Februar 2012 
   (Nachweisstichtag) beziehen. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der 
   nachfolgenden Adresse bis zum Ablauf des 20. Februar 2012 zugehen: 
 
   Forst Ebnath AG 
   c/o UniCredit Bank AG 
   CBS40GM 
   80311 München 
   Fax: 089/5400 - 2519 
   E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
   den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. 
   Erwerb und Veräußerung von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben für 
   den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts des 
   ordnungsgemäß angemeldeten Aktionärs keine Bedeutung. Aktionäre, die 
   ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, sind im 
   Verhältnis zur Gesellschaft nicht berechtigt, als Aktionäre an der 
   Hauptversammlung teilzunehmen. 
 
   Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein 
   Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. 
   Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis 
   des Anteilsbesitzes, wie oben ('Voraussetzungen für die Teilnahme an 
   der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts') dargestellt, 
   erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch 
   während der Hauptversammlung zulässig und kann sowohl gegenüber dem zu 
   Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. 
   Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Verlangen wird den 
   Aktionären ein Formular übersandt, das zur Erteilung einer 
   Stimmrechtsvollmacht verwendet werden kann. Die Erteilung der 
   Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ausnahmen vom 
   Textformerfordernis können bei der Bevollmächtigung von 
   Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen nach § 135 AktG 
   gleichgestellten Personen oder Institutionen bestehen und sind vom 
   Aktionär beim jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen. 
 
   Die vorgenannten Vollmachten, deren Widerruf oder Nachweise von 
   Bevollmächtigungen gegenüber der Gesellschaft können der Gesellschaft 
   bis zum Tag der Hauptversammlung ebenfalls an die oben für die 
   Anmeldung genannte Post- bzw. Faxanschrift oder E-Mail-Adresse 
   übermittelt werden. Am Tag der Hauptversammlung stehen für diesen 
   Zweck diese E-Mail-Adresse sowie eine Entgegennahme am 
   Eingangsschalter der Hauptversammlung zur Verfügung. Um den Nachweis 
   der Bevollmächtigung einer Anmeldung eindeutig zuordnen zu können, 
   teilen Sie der Gesellschaft bei per E-Mail übersandten Nachweisen 
   bitte zusätzlich den Namen und Vornamen sowie die Adresse des 
   Aktionärs und - soweit bereits verfügbar - die Eintrittskartennummer 
   mit. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt die 
   Gesamtzahl der ausgegebenen und stimmberechtigten Aktien 54.000 Stück. 
 
   Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 
   AktG 
 
   a) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG: 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals (das entspricht 10.800 Aktien) oder den anteiligen 
   Betrag von 500.000 Euro (dies entspricht 45.455 Aktien) erreichen, 
   können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
   oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an 
   den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss ihm mindestens 30 
   Tage vor der Versammlung, also bis zum Ablauf des 27. Januar 2012 
   zugegangen sein. Die Adresse des Vorstands lautet wie folgt: 
 
   Forst Ebnath AG 
   - Vorstand - 
   c/o Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft 
   Aktiengesellschaft in München 
   Abteilung CF M&A 1.1 
   80791 München 
 
   § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG, wonach die Antragsteller nachzuweisen haben, 
   dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung 
   Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung 
   über den Antrag halten, gilt entsprechend. Die Gesellschaft wird 
   insofern den Nachweis genügen lassen, dass die Antragsteller 
   mindestens seit Beginn des 27. November 2012 Inhaber der Aktien sind 
   und diese Aktien jedenfalls bis zum Beginn des Tags der Absendung des 
   Tagesordnungsergänzungsverlangens halten. Bestimmte Aktienbesitzzeiten 
   Dritter werden gemäß § 70 AktG angerechnet. 
 
   b) Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG: 
   Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge zu den Vorschlägen von 
   Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung 
   sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer 
   Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige 
   Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu 
   richten an: 
 
   Forst Ebnath AG 
   c/o Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft 
   Aktiengesellschaft in München 
   Abteilung CF M&A 1.1 
   80791 München 
   Telefax: (089) 3891-9030 
 
   Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden wir bei 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 12, 2012 09:11 ET (14:11 GMT)

Nachweis der Aktionärsstellung einschließlich des Namens des Aktionärs 
   sowie zugänglich zu machender Begründungen im Internet unter 
   www.forst-ebnath.de veröffentlichen. Dort finden Sie auch etwaige 
   Stellungnahmen der Verwaltung. Dabei werden die bis zum Ablauf des 12. 
   02. 2012 bei der oben genannten Adresse eingehenden Gegenanträge und 
   Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. 
 
   c) Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG: 
   In der Hauptversammlung am 27. Februar 2012 kann jeder Aktionär oder 
   Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft verlangen, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des 
   Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein 
   Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Das Auskunftsrecht erstreckt sich 
   auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
   Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. 
 
   Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
   Die Informationen nach § 124a AktG sowie weitergehende Erläuterungen 
   zu den vorgenannten Rechten der Aktionäre stehen auf der Internetseite 
   der Gesellschaft www.forst-ebnath.de zur Verfügung. Dort werden nach 
   der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse 
   veröffentlicht. 
 
   Ebnath, im Januar 2012 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
12.01.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Forst Ebnath Aktiengesellschaft 
                Hermannsreuth 9 
                95683 Ebnath 
                Deutschland 
Telefon:        +49 9234 337 
Fax:            +49 9234 974860 
E-Mail:         forst.ebnath.ag@t-online.de 
Internet:       http://www.forst-ebnath.de 
ISIN:           DE0005773006 
WKN:            577300 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
152571 12.01.2012 
 

(END) Dow Jones Newswires

January 12, 2012 09:11 ET (14:11 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.