Von Tom Fowler THE WALL STREET JOURNAL
NEW YORK (Dow Jones)--Die juristische Aufarbeitung der Ölpest im Golf von Mexiko ist eine Runde weiter, und wieder sehen sich die Kontrahenten jeweils als Sieger. Diesmal standen sich BP als der Mieter der Ölplattform Deepwater Horizon und das schweizerische Subunternehmen Transocean gegenüber. Zur Debatte vor einem Distriktgericht in New Orleans stand die Frage der Mithaftung von Transocean für die Schäden, die 2010 durch den Unfall auf der Ölplattform und die nachfolgende Ölpest entstanden waren.
Richter Carl Barbier stellte nun fest, dass BP den Betreiber der Ölplattform Transocean von Schadenersatzforderungen abschirmen müsse. Dies buchen die Schweizer als Erfolg für sich. Der britische Ölkonzern sieht sich dagegen vom zweiten Teil des Urteils bestätigt. Darin stellte der Richter fest, dass Strafschadenersatz und zivilrechtliche Forderungen gegen Transocean zu Lasten der Schweizer gehen. Die BP plc muss Kosten dieser Art also nicht tragen, sondern kann sie an Transocean weiterreichen.
BP hatte 20 Milliarden US-Dollar in einem Fonds bereitgestellt, um die Reinigungsarbeiten und Schadenersatzforderungen nach der größten Ölpest der amerikanischen Geschichte zu bezahlen. Von den zurückgelegten Mitteln sind bislang 7,8 Milliarden Dollar ausgezahlt.
Für Transocean ist das jetzt gefällte Urteil eine Erleichterung. Das Unternehmen war von der Ölpest geschäftlich schwer getroffen und muss nun eine Unsicherheit weniger fürchten. Transocean ist mit 150 Plattformen der größte Betreiber von solchen Fördereinrichtungen weltweit.
Aus dem Schneider sind die Schweizer aber nicht. Allein nach dem US-Wasserschutzgesetz können die drei beteiligten Unternehmen BP, Transocean und Halliburton zu einer Strafe von bis 20 Milliarden Dollar verurteilt werden, wenn ihnen grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Ende Februar steht zudem ein Zivilverfahren in New Orleans an. Hier soll entscheiden werden, wie die Forderungen auf die drei beteiligten Unternehmen zu verteilen sind.
Von Tom Fowler, The Wall Street Journal, +49 (0)69 29725 104, unternehmen.de@dowjones.com DJG/DJN/jhe/bam
(END) Dow Jones Newswires
January 27, 2012 01:43 ET (06:43 GMT)
Copyright (c) 2012 Dow Jones & Company, Inc.
