DJ DGAP-HV: Carl Zeiss Meditec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.03.2012 in Weimar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Carl Zeiss Meditec AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Carl Zeiss Meditec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 09.03.2012 in Weimar mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
27.01.2012 / 15:10
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Carl Zeiss Meditec AG
Jena
- ISIN: DE 0005313704 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag,
den 9. März 2012, um 10:00 Uhr,
im congress centrum neue weimarhalle, UNESCO-Platz 1, 99423 Weimar,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2011
sowie der Lageberichte für die Carl Zeiss Meditec AG und den
Konzern für das Geschäftsjahr 1. Oktober 2010 bis 30.
September 2011, jeweils mit dem erläuternden Bericht des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
und des Berichts des Aufsichtsrats.
Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der
Gesellschaft, Göschwitzer Straße 51-52, 07745 Jena, und im Internet
unter http://www.meditec.zeiss.de/hv eingesehen werden. Auf Verlangen
erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der
vorbezeichneten Unterlagen. Ferner werden sie in der Hauptversammlung
zugänglich sein und näher erläutert werden.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2010/2011
Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2010/2011 sollen EUR 0,30 je
dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2010/2011 in Höhe von EUR 41.159.553,64 wie folgt zu
verwenden:
1. Zahlung einer Dividende von EUR 0,30 je
Stückaktie für 81.309.610 Stückaktien: EUR 24.392.883,00.
2. Vortrag des verbleibenden Gewinns auf neue
Rechnung: EUR 16.766.670,64.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010/2011
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2010/2011 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011 Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011/2012
Der Aufsichtsrat schlägt - auf der Grundlage der Empfehlung des
Prüfungsausschusses - vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und
zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011/2012 zu wählen.
II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur die Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres
Anteilsbesitzes zur Hauptversammlung anmelden. Für den Nachweis des
Anteilsbesitzes reicht ein in Textform erstellter, auf den Beginn des
einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung - 'Nachweisstichtag'
- (also auf den 17. Februar 2012, 00:00 Uhr) bezogener besonderer
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher
oder englischer Sprache abgefasst sein und der Gesellschaft unter der
nachfolgend genannten Adresse bis spätestens am 2. März 2012, 24:00
Uhr, zugehen:
Carl Zeiss Meditec AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 4.1.1 General Meetings
60261 Frankfurt am Main
Telefax +49 (0) 69/136 26351
Die Bedeutung des Nachweisstichtages liegt darin, dass nur die
Personen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts berechtigt sind, die am Nachweisstichtag Aktionäre sind.
III. Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine
andere, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen
gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, ist die
Vollmacht in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen.
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen
oder anderen, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen
gleichgestellten Personen oder Institutionen bitten wir die
Einzelheiten der Bevollmächtigung bei dem Kreditinstitut oder dem
sonstigen vorstehend genannten Vollmachtsnehmer zu erfragen.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich
durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter, welche von der
Gesellschaft benannt werden, vertreten lassen können.
Diejenigen Aktionäre, die den Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht
erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte der
Hauptversammlung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte
sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei der
Depotbank eingehen.
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Zur Ausübung anderer
Aktionärsrechte, wie etwa dem Stellen von Fragen oder Anträgen oder
der Abgabe von Erklärungen, stehen die Stimmrechtsvertreter nicht zur
Verfügung. Auch an einer Abstimmung über weitergehende Gegenanträge
und sonstige während der Hauptversammlung gestellte Anträge können die
Stimmrechtsvertreter nicht teilnehmen. Sie werden sich in diesen
Fällen der Stimme enthalten. Vollmacht und Weisungen an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis spätestens zum Ablauf
des 8. März 2012 bei den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft unter
der folgenden Adresse eingehen: Carl Zeiss Meditec AG, c/o Better
Orange IR & HV AG, Haidelweg 48, 81241 München, Deutschland, Fax: +49
(0)89 / 88 96 906-55
E-Mail: meditec.zeiss@better-orange.de.
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular zur
Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre nach der oben
beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zusammen mit der
Eintrittskarte zur Hauptversammlung von ihrer Depotbank. Informationen
zur Stimmrechtsvertretung stehen den Aktionären auch unter der
Internetadresse http://www.meditec.zeiss.de/hv zur Verfügung.
Persönliche Auskunft erhalten unsere Aktionäre montags bis freitags
zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr unter der Telefon-Nummer +49 (0) 89 /
88 96 906-20.
Auf der Internetseite http://www.meditec.zeiss.de/hv können Aktionäre
Formulare für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht herunterladen.
Ein Vollmachtsformular findet sich außerdem auf der Rückseite der
Eintrittskarte zur Hauptversammlung.
Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten können der
Gesellschaft an folgende E-Mail-Adresse elektronisch übermittelt
werden: meditec.zeiss@better-orange.de.
IV. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 81.309.610,00 und ist eingeteilt in
81.309.610 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die
Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung daher 81.309.610 Stimmrechte.
V. Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen
(Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1,
§ 127, § 131 Abs. 1 AktG; weitergehende Erläuterungen sind im Internet
unter http://www.meditec.zeiss.de/hv abrufbar)
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen
(dies entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden (§ 122 Abs. 2
AktG). Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den
Vorstand der Carl Zeiss Meditec AG zu richten und muss der
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen,
wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist, also spätestens bis
zum 7. Februar 2012 bis 24:00 Uhr. Entsprechende Verlangen sind an
folgende Adresse zu richten:
Carl Zeiss Meditec AG
- Vorstand -
Göschwitzer Straße 51-52
07745 Jena
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
January 27, 2012 09:11 ET (14:11 GMT)
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei
Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind
und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen
halten.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie
nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden -
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die
Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden
außerdem unter der Internetadresse http://www.meditec.zeiss.de/hv
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten
der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern und/oder Abschlussprüfern übersenden.
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge
brauchen nicht begründet zu werden.
Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur
Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten:
- per Post an:
Carl Zeiss Meditec AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
- per Telefax an die Nr.
+49 (0)89 / 88 96 906-66
- per E-Mail an die Adresse:
meditec.zeiss@better-orange.de
Wir werden Gegenanträge und Wahlvorschläge, die bis spätestens 14 Tage
vor dem Tag der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht
mitzurechnen ist, also bis zum 23. Februar 2012, 24:00 Uhr, bei uns
eingehen, im Internet unter http://www.meditec.zeiss.de/hv nach den
gesetzlichen Regeln zugänglich machen. Eventuelle Stellungnahmen der
Verwaltung werden nach diesem Datum ebenfalls unter der genannten
Internetadresse veröffentlicht.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist und ein gesetzliches
Auskunftsverweigerungsrecht nicht besteht.
VI. Organisatorische Hinweise
Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen stellen wollen, werden
gebeten, diese möglichst frühzeitig an die Gesellschaft
(Vorstandsbüro, Göschwitzer Straße 51-52, 07745 Jena, Fax: +49 (0)3641
/ 220-102 oder per E-Mail an
investors@meditec.zeiss.com) zu senden, um die Beantwortung der Fragen
zu erleichtern.
VII. Veröffentlichungen auf der Internetseite
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden
Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen
stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.meditec.zeiss.de/hv zur Verfügung.
Jena, im Januar 2012
Carl Zeiss Meditec AG
Der Vorstand
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27.01.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Carl Zeiss Meditec AG
Göschwitzer Straße 51-52
07745 Jena
Deutschland
Telefon: +49 3641 2200
E-Mail: info@meditec.zeiss.com
Internet: http://www.meditec.zeiss.de
ISIN: DE0005313704
WKN: 531370
Börsen: Auslandsbörse(n) Börse Stuttgart, Börse Hamburg, Börse
Berlin, Börse Düsseldorf, Börse München, Börse
Hannover, Börse Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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154312 27.01.2012
(END) Dow Jones Newswires
January 27, 2012 09:11 ET (14:11 GMT)
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