Der Bonner Photovoltaikkonzern Solarworld
Die endgültige Entscheidung über einen sogenannten Antisubventionszoll ist für den 2. März angekündigt. Gegebenenfalls würde dann schon Ware mit dem Zoll belegt werden, die seit dem 2. Dezember in die USA gekommen ist. Mit diesem rückwirkenden Mechanismus soll nach Einschätzung von Solarworld verhindert werden, dass kurz vor dem Verhängen eines Zoll noch große Mengen chinesischer Solarmodule auf den US-Markt gebracht werden könnten.
Neben der Entscheidung über einen Antisubventionszoll wird auch über einen Antidumpingzoll verhandelt. Hier soll es am am 27. März einen Beschluss geben. Die Vorwürfe aus den beiden Klagen überschneiden sich in Teilen. Nach Ansicht der Vertreter der Klage fluten chinesische Hersteller den Markt mit Photovoltaik-Produkten weit unter Preis, um Wettbewerber auszustechen und den Markt für sich zu sichern. Möglich wird das für die Unternehmen, da sie über den Staat zu einem guten Zugang zu Finanzmitteln verfügen. Auch in Europa wird eine Klage diskutiert.
In dem Handelsstreit verhärten sich die Fronten mehr und mehr. Die Coalition for American Manufacturing (CASM) als Befürworter von Strafzöllen wirft Chinesen vor, ihre Importe in die USA seit dem Sommer und damit seit Beginn der Klagebestrebungen noch mehr als verdoppelt zu haben. Das sei ein weiterer Beweis für Dumping und illegales Ausnutzen von Subventionen. Die andere Seite, vertreten durch die Unternehmensvereinigung CASE, kontert mit einer Studie: Durch die Strafzölle könnten in den USA in den kommenden drei Jahren bis zu 50.000 Arbeitsplätze verloren gehen. Gegenmaßnahmen der chinesischen Regierung könnten weitere 11.000 Jobs kosten./nmu/enl/wiz
ISIN DE0005108401
AXC0144 2012-01-31/13:56