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DGAP-HV: BRAIN FORCE HOLDING AG: Einladung zur -2-

DJ DGAP-HV: BRAIN FORCE HOLDING AG: Einladung zur Hauptversammlung am 1. März 2012

BRAIN FORCE HOLDING AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
02.02.2012 09:00 
 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch die 
DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
BRAIN FORCE HOLDING AG 
Wien, FN 78112 x 
ISIN AT0000820659 
 
Einladung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 
14. ordentlichen Hauptversammlung der BRAIN FORCE HOLDING AG 
am Donnerstag, dem 1. März 2012, um 10.00 Uhr, 
im NH Hotel, 1220 Wien, Wagramer Straße 21. 
 
 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses zum 
    30.09.2011 mit dem Lagebericht und Konzernlagebericht des Vorstands, 
    dem Corporate Governance-Bericht und dem vom Aufsichtsrat erstatteten 
    Bericht über das Geschäftsjahr 2010/2011. 
 
 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
    das Geschäftsjahr 2010/2011. 
 
 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
    für das Geschäftsjahr 2010/2011. 
 
 4. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder 
    des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011. 
 
 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das 
    Geschäftsjahr 2011/2012. 
 
 6. Wahlen in den Aufsichtsrat. 
 
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Folgende Unterlagen sind spätestens am 9. Februar 2012 auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter www.brainforce.com zugänglich: 
 
  - Jahresabschluss mit Lagebericht, 
 
  - Corporate Governance-Bericht, 
 
  - Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, 
 
  - Bericht des Aufsichtsrats, 
 
jeweils für das Geschäftsjahr 2010/2011; 
  - Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 6, 
 
  - Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 6 
    gemäß § 87 Abs. 2 AktG, 
 
  - Formular für die Erteilung einer Vollmacht, 
 
  - Formular für den Widerruf einer Vollmacht, 
 
  - vollständiger Text dieser Einberufung. 
 
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die 
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, 
können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung 
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses 
Verlangen in Schriftform spätestens am 9. Februar 2012 der Gesellschaft 
ausschließlich an der Adresse 1010 Wien, Am Hof 4, Mag. Hannes Griesser 
(CFO), zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei 
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 
10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit 
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die 
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage 
sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung 
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu 
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung 
samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt 
Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht 
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 21. Februar 2012 
der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 263 09 09 - 40 oder an 
1010 Wien, Am Hof 4, Mag. Hannes Griesser (CFO), oder per E-Mail 
InvestorRelations@brainforce.com zugeht, wobei das Verlangen in Textform, 
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Bei einem Vorschlag 
zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung 
die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für den 
Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes 
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung 
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht 
älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an 
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung 
verwiesen. 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der 
Tagesordnung Anträge zu stellen. Personen zur Wahlen in den Aufsichtsrat 
(Punkt 6 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, die zusammen 
mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche 
Wahlvorschläge müssen spätestens am 21. Februar 2012 in der oben 
angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die 
Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre 
fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen 
sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen 
könnten, anzuschließen. 
 
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 
109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der 
Gesellschaft www.brainforce.com zugänglich. 
 
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der 
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem 
Anteilsbesitz am Ende des 20. Februar 2012 (Nachweisstichtag). 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem 
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. 
 
Bei depotverwahrten Inhaberaktien ist der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag 
durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft 
spätestens am 27. Februar 2012 ausschließlich unter einer der nachgenannten 
Adressen zu gehen muss, nachzuweisen. 
 
Per Post oder BRAIN FORCE HOLDING AG 
Boten z.Hd. Herrn Mag. Hannes Griesser (CFO) 
 Am Hof 4 
 1010 Wien, 
 
Per Telefax: + 43 (0) 1 8900 500 76 
 
Per E-Mail: anmeldung.brainforce@hauptversammlung.at; wobei die 
 Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, 
 dem E-Mail anzuschließen ist. 
 
BRAIN FORCE HOLDING AG nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 
Abs 1 vierter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, 
besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) 
entgegen, da stattdessen andere elektronische Kommunikationswege (Telefax 
und E-Mail) eröffnet werden. Dies deshalb da BRAIN FORCE HOLDING AG bei den 
vorangegangenen beiden Hauptversammlungen jeweils SWIFT als elektronischen 
Kommunikationsweg angeboten hat, die depotführenden Kreditinstitute jedoch 
hievon keinen Gebrauch gemacht haben. 
 
Depotbestätigung gem. § 10a AktG 
 
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in 
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem 
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu 
enthalten: 
  - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im 
    Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes, 
 
  - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei 
    natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei 
    juristischen Personen, 
 
  - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN 
    AT0000820659, 
 
  - Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, 
 
  - Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. 
 
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 
oben genannten Nachweisstichtag 20. Februar 2012 beziehen. Die 
Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache 
entgegengenommen. 
 
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch 
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können 
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung 
einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. 
 VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE 
 
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, 
hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an 
der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, 
den er vertritt. 
 
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer 
juristischen Person) in Textform erteilt werden. 
 
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der 
nachgenannten Adressen zugehen: 
Per Post BRAIN FORCE HOLDING AG 
 z.Hd. Herrn Mag. Hannes Griesser (CFO) 
 Am Hof 4 
 1010 Wien, 
Per Telefax: + 43 (0) 1 8900 500 76 
Per E-Mail: anmeldung.brainforce@hauptversammlung.at; wobei die Vollmacht 
in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist 
Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich: 
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort 
 
Gleiches gilt für den Widerruf einer bereits erteilten und der Gesellschaft 
übersandten Vollmacht. 
 
Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 02, 2012 03:00 ET (08:00 GMT)

Internetseite der Gesellschaft unter www.brainforce.com abrufbar. 
 
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so 
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung 
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. 
 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der 
Gesellschaft eingeteilt in 15.386.742 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine 
Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Es besteht nur eine Aktiengattung. 
 
Wien, im Februar 2012 
Der Vorstand 
 
 
02.02.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  BRAIN FORCE HOLDING AG 
              Am Hof 4/ 4. Stock 
              A-1010 Wien 
              Österreich 
Telefon:      +43 (0) 1 2630909-0 
Fax:          +43 (0) 1 2630909-40 
E-Mail:       investorrelations@brainforce.com 
Internet:     www.brainforce.com 
ISIN:         AT0000820659 
WKN:          919331 
Börsen:       Wien (Amtlicher Handel / Official Market) 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

February 02, 2012 03:00 ET (08:00 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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