NYSE Euronext (NYSE: NYX) gab heute bekannt, dass die beiden beteiligten Unternehmen angesichts des Vetos der Europäischen Kommission gegen den geplanten Zusammenschluss überein gekommen sind, den ursprünglich am 15. Februar 2011 unterzeichneten Unternehmenszusammenschluss nicht zu vollziehen.
Über NYSE Euronext
Die NYSE Euronext (NYX) ist ein führender globaler Börsenbetreiber und Anbieter innovativer Handelstechnologien. An den Börsen des Unternehmens in Europa und in den USA werden Aktien, Futures, Optionen, festverzinsliche Wertpapiere und börsennotierte Produkte gehandelt. Mit ca. 8.000 notierten Emissionen (ohne europäische strukturierte Produkte) repräsentieren die Aktienmärkte von NYSE Euronext – die New Yorker Börse, NYSE Euronext, NYSE Amex, NYSE Alternext und NYSE Arca – ein Drittel des weltweiten Aktienhandels. Kein anderer globaler Börsenbetreiber verfügt über eine vergleichbare Liquidität. Außerdem betreibt die NYSE Euronext NYSE Liffe, eines der führenden Derivatgeschäfte in Europa und das zweitgrößte der Welt in Bezug auf Handelswert. Das Unternehmen liefert über NYSE Technologies umfassende Handelstechnologie, Konnektivität sowie Produkte und Dienstleistungen zu Marktdaten. NYSE Euronext ist ein Unternehmen des S&P 500 Index und der einzige Börsenbetreiber unter den Fortune-500-Unternehmen. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.nyx.com.
Safe-Harbor-Erklärung
Im Zusammenhang mit dem angestrebten Unternehmenszusammenschluss der NYSE Euronext und der Deutsche Börse AG hat die Alpha Beta Netherlands Holding N.V. ("Holding") ein Registration Statement (Form F-4) bei der U.S. Securities and Exchange Commission ("SEC") eingereicht, das die SEC am 3. Mai 2011 für wirksam erklärt hat. Das Registration Statement enthält (1) ein Proxy Statement von NYSE Euronext, das zugleich einen Prospekt für Holding darstellen wird, der im Zusammenhang mit der NYSE Euronext-Sondersitzung der Aktionäre am 7. Juli 2011 verwendet wurde, und (2) einen Angebotsprospekt von Holding, der zugleich im Zusammenhang mit dem Angebot von Holding zum Erwerb der Aktien von U.S. Aktionären der Deutsche Börse AG verwendet wird. Holding hat außerdem eine Angebotsunterlage bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin"), eingereicht, deren Veröffentlichung von der BaFin genehmigt wurde und die entsprechend den Vorschriften des Wertpapiererwerbs-und Übernahmegesetz ("WpÜG") am 4. Mai 2011 veröffentlicht wurde. Die Annahmefrist für das Umtauschangebot endete um Mitternacht, am Ende des 13. Juli 2011, (mitteleuropäische Sommerzeit), die zusätzliche Annahmefrist für das Umtauschangebot endete um Mitternacht, am Ende des 1. August 2011 (mitteleuropäische Sommerzeit). Gemäß Abschnitt 39c des deutschen Übernahmegesetzes waren Aktionäre der Deutschen Börse, die das Umtauschangebot noch nicht angenommen hatten noch bis Mitternacht, am Ende des 4. November 2011 in der Lage, dies zu tun (mitteleuropäische Zeit).
Investoren und Inhaber von Wertpapieren werden gebeten, das endgültige Proxy Statement/den Prospekt, den Angebotsprospekt, die Angebotsunterlage in der neuesten Fassung und die im Zusammenhang mit dem Tauschangebot veröffentlichten weiteren begleitenden Informationen bezüglich der angestrebten Transaktion zu lesen, weil hierin wichtige Informationen enthalten sein werden. Eine kostenlose Kopie des endgültigen Proxy Statement/des Prospektes, des Angebotsprospekts sowie weiterer Dokumente, die von NYSE Euronext und Holding bei der SEC eingereicht wurden, können Sie auf der Website der SEC unter www.sec.gov erhalten. Das Proxy Statement/der Prospekt, sowie die weiteren Dokumente können ferner auf der Website von NYSE Euronext unter www.nyse.com kostenfrei abgerufen werden. Die Angebotsunterlage in der neuesten Fassung und die im Zusammenhang mit dem Tauschangebot veröffentlichten weiteren begleitenden Informationen sind auf der Website der Holding unter www.global-exchange-operator.com verfügbar.
Diese Pressemitteilung beinhaltet weder ein Kaufangebot noch die Einholung eines Verkaufsangebots für Aktien der Holding, Deutsche Börse AG oder NYSE Euronext. Die endgültigen Bedingungen und weiteren Bestimmungen für das öffentliche Angebot werden in den Angebotsunterlagen nach Erteilung der Genehmigung der Veröffentlichung durch die BaFin mitgeteilt sowie in den Dokumenten, die bei der SEC eingereicht wurden.
Wertpapiere werden ausschließlich mittels eines Prospekts angeboten, der den Anforderungen von Section 10 des U.S. Securities Act von 1933, in seiner geltenden Fassung, sowie anwendbaren europäischen Vorschriften genügt. Das Umtauschangebot und die aktualisierte Angebotsunterlage stellen keine Abgabe, Veröffentlichung oder öffentliche Bewerbung eines Angebots gemäß den Gesetzen und Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen Deutschlands, Großbritanniens und der Vereinigten Staaten dar. Die maßgeblichen endgültigen Bedingungen der angestrebten Transaktion zum Zusammenschluss von Unternehmen werden in den Informationsdokumenten veröffentlicht, die Gegenstand der Prüfung durch die zuständigen Europäischen Börsenaufsichtsbehörden sind.
Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, insbesondere für qualifizierte institutionelle Investoren (tekikaku kikan toshika) im Sinne von Artikel 2 Abs. 3 (i) des japanischen Wertpapier- und Börsengesetzes (Financial Instruments and Exchange Act, Gesetz Nr. 25 von 1948, in der jeweils geltenden Fassung), wird das Umtauschangebot weder unmittelbar noch mittelbar – auch nicht durch die Nutzung des Postwegs oder durch andere Mittel oder Instrumente des inländischen oder internationalen Geschäftsverkehrs (u.a. Übertragung per Telefax, Telefon oder Internet) oder durch Einrichtungen einer Wertpapierbörse – in Japan unterbreitet. Daher ist der Versand dieser Bekanntmachung oder jeglicher begleitender Unterlagen auf dem Postweg oder deren anderweitige Verbreitung, Weiterleitung, oder Übermittlung in, nach oder aus Japan unzulässig.
Die Aktien der Holding wurden nicht nach den jeweils anwendbaren wertpapierrechtlichen Vorschriften Japans zugelassen. Somit dürfen die Aktien der Holding, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, insbesondere für qualifizierte institutionelle Investoren (tekikaku kikan toshika) im Sinne von Artikel 2 Abs. 3 (i) des japanischen Wertpapier- und Börsengesetzes (Financial Instruments and Exchange Act, Gesetz Nr. 25 von 1948, in der jeweils geltenden Fassung), nicht in Japan zum Verkauf angeboten oder verkauft oder Personen in Japan – auch nicht für deren Rechnung oder zu deren Gunsten – zum Verkauf angeboten oder verkauft werden.
Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.
Contacts:
NYSE Euronext
Für Medienvertreter:
Robert
Rendine: +1-212-656-2180
Rich Adamonis: +1-212-656-2140
Caroline
Nico: + 33 1 49 27 10 74
oder
Für Investoren:
Stephen
Davidson: +1-212-656-2183
