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DGAP-HV: buch.de internetstores Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.03.2012 in Münster mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: buch.de internetstores Aktiengesellschaft / Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung 
buch.de internetstores Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 15.03.2012 in Münster mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
03.02.2012 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   buch.de internetstores AG 
 
   Münster 
 
   - ISIN DE0005204606 - 
 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zur 
   ordentlichen Hauptversammlung 
   am Donnerstag, 15. März 2012, 10:00 Uhr, 
   in der Speicherstadt, 1st Floor, An den Speichern 10, 48157 Münster, 
   ein. 
 
     I.    Tagesordnung 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           buch.de internetstores AG zum 30. September 2011, des 
           gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2011, des 
           zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. 
           Oktober 2010 bis zum 30. September 2011 einschließlich des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 
           vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. September 2011 (Geschäftsjahr 
           2010/2011) am 30. Dezember 2011 gebilligt und den 
           Jahresabschluss damit festgestellt. Entsprechend den 
           gesetzlichen Bestimmungen ist keine Beschlussfassung zu 
           Tagesordnungspunkt 1 vorgesehen. Jahresabschluss und 
           Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht 
           einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
           Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und der Bericht des 
           Aufsichtsrats liegen vom Tag der Einberufung an in den 
           Geschäftsräumen der buch.de internetstores AG, An den 
           Speichern 8, 48157 Münster, Deutschland, zur Einsicht der 
           Aktionäre aus, sind über die Internetseite der Gesellschaft 
           unter http://www.ag.buch.de über die Links 'Investoren', 
           'Hauptversammlung' und 'Unterlagen zur Einberufung 2012' 
           zugänglich und werden in der Hauptversammlung ebenfalls 
           zugänglich sein. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf 
           Verlangen unverzüglich und kostenlos zugesandt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2010/2011 in Höhe von EUR 1.211.527,14 
 
 
       a)    einen Teilbetrag in Höhe von EUR 133.892,79 zur 
             Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,01 je 
             dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden 
 
 
 
             und 
 
 
 
       b)    den verbleibenden Teilbetrag von EUR 1.077.634,35 
             sowie den aus der Dividendenausschüttung gemäß lit. a) auf 
             eigene Aktien rechnerisch entfallenden Betrag auf neue 
             Rechnung vorzutragen. 
 
 
 
             Die Ausschüttung der Dividende erfolgt ab dem 16. 
             März 2012. 
 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010/2011 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2010/2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RBS RoeverBroennerSusat GmbH 
           & Co. KG, Berlin, als Abschlussprüfer und 
           Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 
           2011 bis zum 30. September 2012 (Geschäftsjahr 2011/2012) und 
           als Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht 
           unterjähriger Finanzberichte im Geschäftsjahr 2011/2012 zu 
           bestellen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat 
           Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 
           AktG sowie gemäß § 8 Abs. 1 der derzeit gültigen Satzung der 
           Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der 
           Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist 
           nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Niklas Darijtschuk hat 
           gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung mit Schreiben vom 13. Januar 
           2012, der buch.de internetstores AG zugegangen am 19. Januar 
           2012, sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf der 
           nächsten ordentlichen Hauptversammlung niedergelegt. Mit 
           Beendigung dieser Hauptversammlung endet somit das 
           Aufsichtsratsmandat von Herrn Dr. Niklas Darijtschuk. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Person in den 
           Aufsichtsrat zu wählen: 
 
 
           Herrn Dr. Andreas Laabs, wohnhaft in Hamburg, 
           Geschäftsführungsmitglied der Thalia Holding GmbH, Hamburg, 
           zuständig für den Bereich Multi-Channel, Logistik, IT, 
           Finanzen und Controlling. 
 
 
           Herr Dr. Andreas Laabs nimmt derzeit keine 
           Aufsichtsratsmandate bzw. vergleichbare Mandate i.S.d. § 125 
           Abs. 1 Satz 5 AktG wahr. 
 
 
           Die Wahl erfolgt für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen 
           Mitglieds Dr. Niklas Darijtschuk, daher bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite 
           Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit von Herrn Dr. 
           Andreas Laabs beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in 
           dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat in 
           Übereinstimmung mit Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen 
           Corporate Governance Kodex im Wege der Einzelwahl 
           durchzuführen. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Aufhebung des noch 
           bestehenden Genehmigten Kapitals 2008 und Schaffung eines 
           neuen Genehmigten Kapitals 2012 sowie über eine entsprechende 
           Satzungsänderung 
           Bis zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung hat 
           die Gesellschaft ihr derzeit bestehendes genehmigtes Kapital 
           (Genehmigtes Kapital 2008) gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung der 
           Gesellschaft einmal ausgenutzt, und zwar durch 
           Barkapitalerhöhung unter Gewährung des Bezugsrechts der 
           Aktionäre mit endgültigem Beschluss des Vorstands über die 
           Durchführung und Höhe der Kapitalerhöhung vom 14. Dezember 
           2011 sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag. 
           Die Kapitalerhöhung wurde am 14. Dezember 2011 in das 
           Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Dadurch wurde 
           das im Handelsregister eingetragene Grundkapital der 
           Gesellschaft um insgesamt EUR 2.975.394,00 erhöht. Das 
           Genehmigte Kapital 2008 beträgt daher zum Zeitpunkt der 
           Einberufung der Hauptversammlung noch EUR 24.606,00. 
 
 
           Um der Verwaltung auch weiterhin einen sinnvollen 
           Handlungsspielraum zu geben, soll das gesamte am Tag der 
           Hauptversammlung noch bestehende Genehmigte Kapital 2008 der 
           Gesellschaft aufgehoben und ein neues genehmigtes Kapital 
           (Genehmigtes Kapital 2012) geschaffen werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende 
           Beschlüsse zu fassen: 
 
 
       1.    Die bestehende Ermächtigung des Vorstands gemäß § 
             4 Abs. 4 der Satzung zur Erhöhung des Grundkapitals der 
             Gesellschaft um bis zu EUR 24.606,00 (Genehmigtes Kapital 
             2008) wird mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung des 
             unter nachfolgenden Ziffern 2. und 3. vorgeschlagenen 
             Genehmigten Kapitals 2012 im Handelsregister der 
             Gesellschaft aufgehoben. 
 
 
       2.    Der Vorstand wird ermächtigt, innerhalb eines 
             Zeitraumes von 5 Jahren beginnend mit der Eintragung dieser 
             Ermächtigung in das Handelsregister, das Grundkapital der 
             Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder 
             mehrfach um bis zu insgesamt EUR 4.000.000,00 durch Ausgabe 
             neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- 
             und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012) 
             und mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die Bedingungen 
             der Aktienausgabe zu entscheiden. Die neuen Aktien können 
             auch einem Kreditinstitut oder mehreren Kreditinstituten 
             oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 
             oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen zur Übernahme angeboten 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 03, 2012 09:09 ET (14:09 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Software-Aktien vor, die besonders aussichtsreich positioniert sind – mit starker Marktstellung, attraktiver Bewertung und hohem Aufholpotenzial.

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