Im Skandal um schadhafte Brustimplantate
wollen Geschädigte nun auch Deutschlands größten Versicherer Allianz
Bislang gingen Rechtsexperten dem Bericht zufolge teilweise davon aus, dass die Allianz wegen vorsätzlichen Handelns ihres Kunden für diesen nicht einstehen muss. Der zeitweilig inhaftierte Gründer von PIP, Jean-Claude Mas, hatte zugegeben, bewusst das falsche und billigere Silikon eingesetzt zu haben.
Die Anwälte der Kanzlei Zierhut und Graf dagegen stützen sich in ihrer Klage nun auf ein französisches Urteil vom 11. Januar, in dem das Gericht in Toulon die französische Allianz-Tochter zum Pflichtversicherer von PIP erklärt. Damit müsste der Konzern auch bei Vorsatz haften. Der Versicherungsnehmer PIP ist inzwischen pleite.
Das Blatt zitiert die Allianz mit der Aussage, sie sehe das französische Urteil "nicht als richtungsweisend an". Zudem laufe derzeit noch eine Klage des Konzerns gegen PIP, mit der sich die Allianz von der Versicherungspflicht befreien will. Schließlich sei der Versicherer selbst getäuscht worden, betonte ein Allianz-Sprecher.
PIP hatte über Jahre hinweg Brustimplantate mit nicht
zugelassenem Silikon verkauft, das zum Teil von der deutschen Firma
Brenntag
ISIN DE000A1DAHH0 DE0008404005
AXC0044 2012-02-06/08:58
