DGAP-HV: Deutsche Beteiligungs AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 29.03.2012 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
08.02.2012 / 15:14
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Frankfurt am Main
WKN 550 810
ISIN DE0005508105
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen
Hauptversammlung am Donnerstag, dem 29. März 2012, 10:00 Uhr,
im Hermann-Josef-Abs-Saal, Junghofstraße 11, 60311 Frankfurt
am Main, ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichts der Deutschen Beteiligungs AG zum 31. Oktober
2011 mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben
nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB, Vorlage des gebilligten
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 31. Oktober
2011 mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben
nach § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können
von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.deutsche-beteiligung.de/hauptversammlung eingesehen
werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am
29. März 2012 zugänglich sein und mündlich erläutert werden.
Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1
der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die
Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die
Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses
und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat,
liegen nicht vor.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2010/2011 der Deutschen Beteiligungs AG in
Höhe von 24.829.624,98 EUR wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 0,40 EUR je 5.470.543,60
dividendenberechtigter Aktie, insgesamt EUR
Ausschüttung einer Sonderdividende von 0,40 EUR je 5.470.543,60
dividendenberechtigter Aktie, insgesamt EUR
Gewinnvortrag auf neue Rechnung 13.888.537,78
EUR
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_____________________________________________
Bilanzgewinn 24.829.624,98
EUR
Soweit am Tag der Hauptversammlung nicht dividendenberechtigte
Aktien vorhanden sind, wird der Beschlussvorschlag dahingehend
modifiziert werden, bei unveränderter Ausschüttung einer
Dividende von 0,40 EUR je dividendenberechtigter Aktie sowie
einer Sonderdividende von 0,40 EUR je dividendenberechtigter
Aktie den verbleibenden Betrag, der auf nicht
dividendenberechtigte Aktien entfällt, auf neue Rechnung
vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010/2011
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands im Geschäftsjahr 2010/2011 für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2010/2011 für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2011/2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2011/2012 die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zu wählen.
Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts; Bedeutung des Nachweisstichtags
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft
ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine
von dem depotführenden Institut in Textform erstellte und in
deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung
erfolgen und sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages
vor der Hauptversammlung beziehen, das ist
Donnerstag, der 8. März 2012, 00:00 Uhr
(sog. 'Nachweisstichtag').
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der
Gesellschaft jeweils mindestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der
Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am
Donnerstag, dem 22. März 2012, 24:00 Uhr,
unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen:
Deutsche Beteiligungs AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0) 69 12012-86045
E-Mail: wp.hv@xchanging.com
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht
hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre
für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im
Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.
h., Veräußerungen oder sonstige Übertragungen von Aktien nach
dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den
Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb und
Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die
zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen
oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat
keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung
teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere
Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind
eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein
Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich.
Die Erteilung von Vollmachten, die nicht an ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der
in § 135 AktG gleichgestellten Personen erteilt werden, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform als der gesetzlich für
börsennotierte Gesellschaften vorgeschriebenen Form. Die
Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem
Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der
Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten
Vollmacht kann gegenüber der Gesellschaft dadurch geführt
werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung
an der Einlasskontrolle vorweist oder der Gesellschaft der
Nachweis übersandt wird. Für die Erklärung einer
Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, des Widerrufs
einer bereits erteilten Vollmacht und die Übermittlung des
Nachweises der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder auf
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February 08, 2012 09:14 ET (14:14 GMT)

