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DGAP-HV: JK Wohnbau AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.03.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: JK Wohnbau AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
JK Wohnbau AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
23.03.2012 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
15.02.2012 / 15:20 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   JK Wohnbau AG 
 
   München 
 
   ISIN: DE000A1E8H38 
 
   WKN: A1E8H3 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 
   Freitag, dem 23. März 2012, um 11.00 Uhr 
   in der Leopoldstraße 10, 80802 München, 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2011 ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des Jahresabschlusses der JK Wohnbau AG 
           und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010, der 
           Lageberichte für die JK Wohnbau AG und den Konzern für das 
           Geschäftsjahr 2010, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2010; 
           Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 
           der JK Wohnbau AG und über die Billigung des 
           Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010 
 
 
           Die Hauptversammlung hat über die Feststellung des 
           Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses 
           nach § 173 Abs. 1 AktG Beschluss zu fassen. Für die übrigen 
           Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt genannt 
           werden, sieht das Gesetz generell lediglich die Information 
           der Aktionäre durch die Möglichkeit der Einsichtnahme und 
           keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor. 
 
 
           Der Vorstand hat den Jahresabschluss am 4. Oktober 2011 und 
           den Konzernabschluss am 6. Oktober 2011 aufgestellt. Nachdem 
           der Abschlussprüfer am 13. Januar 2012 den Bestätigungsvermerk 
           zu dem Jahresabschluss und dem Konzernabschluss zum 31. 
           Dezember 2010 versagt hat, haben Aufsichtsrat und Vorstand 
           unter Beteiligung externer Berater geprüft, ob unter den 
           gegebenen Umständen in absehbarer Zeit mit einem 
           Bestätigungsvermerk zu einem ggf. berichtigten Jahres- bzw. 
           Konzernabschluss vom derzeitigen Abschlussprüfer gerechnet 
           werden könnte. Im Ergebnis wurde dies verneint. Zu den 
           Einzelheiten wird verwiesen auf den Bericht des Aufsichtsrates 
           an die Hauptversammlung. 
 
 
           Da festgestellte bzw. gebilligte Jahres- bzw. 
           Konzernabschlüsse unerlässlich für eine erfolgreiche weitere 
           Geschäftstätigkeit sind, haben Aufsichtsrat und Vorstand aus 
           den im Bericht des Aufsichtsrats erläuterten Gründen 
           beschlossen, der Hauptversammlung vorzuschlagen 
 
 
       a)    den Jahresabschluss der JK Wohnbau AG zum 31. 
             Dezember 2010 in der Fassung vom 4. Oktober 2011 mit 
             Versagungsvermerk des Abschlussprüfers vom 13. Januar 2012 
             festzustellen, und 
 
 
       b)    den Konzernjahresabschluss zum 31. Dezember 2010 
             in der Fassung vom 6. Oktober 2011 mit Versagungsvermerk des 
             Abschlussprüfers vom 13. Januar 2012 zu billigen. 
 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
 
       a)    dem Mitglied des Vorstands Herrn Christian 
             Dunkelberg die Entlastung für das Geschäftsjahr 2010 zu 
             erteilen; 
 
 
       b)    dem ehemaligen Mitglied des Vorstands Herrn Dr. 
             Josef L. Kastenberger die Entlastung für das Geschäftsjahr 
             2010 zu versagen; 
 
 
       c)    dem ehemaligen Mitglied des Vorstands Herrn 
             Johann Haberstock die Entlastung für das Geschäftsjahr 2010 
             zu versagen. 
 
 
 
           Es ist beabsichtigt, über diese Entlastung der einzelnen 
           Mitglieder des Vorstands gesondert abstimmen zu lassen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Nörenberg * Schröder GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu 
           wählen. 
 
 
     5.    Wahl zum Aufsichtsrat 
 
 
           Das durch die Gesellschafterversammlung der (seinerzeit noch 
           unter JK Wohnbau GmbH firmierenden) Gesellschaft vom 26. Juli 
           2010 gewählte Mitglied des Aufsichtsrats Herr Prof. Dr. 
           Herbert Wüst ist zum 30. November 2010 aus dem Aufsichtsrat 
           der Gesellschaft ausgeschieden. Herr Michael Kranich ist 
           daraufhin durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 13. 
           Dezember 2010 zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft 
           bestellt worden. Herr Kranich soll nunmehr durch die 
           Hauptversammlung in seinem Amt bestätigt werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 
           1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 7 Abs. 1 der Satzung der 
           Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der 
           Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an 
           Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
           Herrn Michael Kranich, Managing Director der aeris CAPITAL AG, 
           Pfäffikon (Schweiz), wohnhaft in Mainz, 
 
 
           für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
           die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, zum 
           Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. 
 
 
           Herr Michael Kranich hat die folgenden Mitgliedschaften in 
           anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in 
           vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen inne: 
 
 
       -     Vorsitzender des Aufsichtsrats der PARK & 
             Bellheimer AG, Pirmasens; 
 
 
       -     stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats 
             der zetVisions AG, Heidelberg; 
 
 
       -     stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats 
             der Leonardo Venture GmbH & KGaA, Mannheim; 
 
 
       -     Mitglied des Aufsichtsrats der VRmagic Holding 
             AG, Mannheim; 
 
 
       -     Vorsitzender des Beirats der Epple Holding GmbH, 
             Heidelberg; 
 
 
       -     Mitglied des Beirats der Joimax GmbH, Karlsruhe. 
 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Aufhebung des 
           bestehenden und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 
           mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über 
           die entsprechende Satzungsänderung 
 
 
           Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30. 
           September 2010 hat den Vorstand nach § 3 Abs. 4 der Satzung 
           ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung 
           des Aufsichtsrats bis zum 29. September 2015 durch Ausgabe von 
           bis zu 5.382.000 neuen auf den Inhaber lautenden Aktien gegen 
           Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu EUR 5.382.000,00 zu 
           erhöhen (Genehmigtes Kapital 2010). 
 
 
           Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung bislang keinen 
           Gebrauch gemacht. Der Umfang des Genehmigten Kapitals 2010 
           entspricht im Hinblick auf den Börsengang der Gesellschaft und 
           die in diesem Zusammenhang durchgeführte Erhöhung des 
           Grundkapitals nicht mehr hinreichend den potentiellen 
           Finanzierungsbedürfnissen der Gesellschaft. Die Ermächtigung 
           soll daher erneuert und entsprechend angepasst werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
       a)    Die durch die außerordentliche Hauptversammlung 
             vom 30. September 2010 erteilte Ermächtigung des Vorstands 
             zur Ausnutzung genehmigten Kapitals (Tagesordnungspunkt 1) 
             wird aufschiebend bedingt auf die Eintragung der unter lit. 
             c) vorgeschlagenen Änderung der Satzung in das 
             Handelsregister aufgehoben. 
 
 
       b)    Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital 
             der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 
             22. März 2017 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von 
             bis zu 10.382.000 neuen auf den Inhaber lautenden 
             Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu EUR 
             10.382.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012). Den 
             Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die neuen 
             Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten 
             oder einem oder mehreren ihnen gleichgestellten Instituten 
             mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären 
             zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). 
 
 
             Der Vorstand wird ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre 
             mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein- oder mehrmalig 
             auszuschließen, 
 
 
         -     soweit es erforderlich ist, um etwaige 

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February 15, 2012 09:21 ET (14:21 GMT)

© 2012 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
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